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Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Hallo,
Ich gehe davon aus dass ich hier nicht der einzige Landwirt bin der einen Pferde-Einstellbetrieb führt, darum denke ich dass Folgendes mehr Leute interessieren wird:
Es gibt eine neue Umsatzsteuerrichtlinie zum Thema Einstellbetrieb:
Kurz gesagt, ab 1.1.2014 sind an das Finanzamt 20% Umsatzsteuer aus der Pensionspferdehaltung abzuliefern. Der "Gesetzestext" lautet wie folgt:
22.3.1. Tierzucht und Tierhaltung
2877
Siehe EStR 2000 Rz 5139 bis Rz 5148.
Ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung fallen Umsätze ab 1.1.2014 aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung (vgl. auch BFH 13.01.2011, V R 65/09, BStBl II 2011, 465, mit Verweis auf Art. 295 Abs. 1 Z 5 MwSt-RL 2006/112/EG). Dies gilt entsprechend für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken.
Gewerbebetriebe bzw. optierende Landwirte sind davon im Prinzip nicht betroffen, da diese ohnehin schon USt abliefern mußten. Dies betrifft nur pauschalierte Landwirte.
Mich würde interessieren wie ihr damit umgehen werdet. Erhöht ihr die Einstellgebühr um 20%, oder werdet ihr einen Teil selbst tragen.
Wir werden auf unserem Hof auf jeden Fall die Einstellgebühr um 20% erhöhen und hoffen dass die Betriebe in unserer Gegend mitziehen, somit sollte es zu keiner bzw. nur geringer Abwanderung kommen. Hoffen wir zumindest...
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Nachdem schon bisher 10 % USt fällig waren, gehts bei Dir jetzt auch nur um 10 % mehr vom bisherigen Netto.
Allerdings sind die meisten kleineren Einstellbetriebe steuerlich ohnehin eine sog. "Liebhaberei" und daher weder ESt- noch USt-pflichtig. Das hat zwar Nachteile in punkto Vorsteuerabzug und Abschreibungen, verschafft aber einen gewissen Wettbewerbsvorteil, wenn man nur netto verlangen braucht oder netto für brutto einheben kann.
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Stimmt so nicht: Bisher mußten pauschlierte Landwirte keine USt für Einnahmen aus der Pensionspferdehaltung abliefern, in Zukunft ist es 20% (die Anhebung von 10 auf 20% war letztes Jahr, hat damals aber eben nur Gewerbebetriebe oder optierende Landwirte betroffen).
Das mit der Liebhaberei stimmt auch nicht ganz. Du mußt ab dem 1. Pferd die USt abliefern solange du die Pferdehaltung in der Landwirtschaft hast. Wie das ist wenn man gleich Liebhaberei beim Finanzamt anmeldet (keine Ahnung ob das so überhaupt geht), wirst du aber auch nachweisen müssen, dass du eben keinen Gewinn aus der Pferdehaltung hast. Aus reinem Hobby werde ich ja wohl nicht Pferde für Fremde halten wollen, d.h. ohne Gewinnabsicht. Wie ich aber auch weiß, sehen die Gewinne (wenn überhaupt vorhanden) aus der Pensionspferdehaltung eh schwach aus.
Pferdeeinstellbetrieb - Umsatzsteuer ab 2014
Ich hab als Einnahmen-/Ausgabenrechner einen geplanten Einstellbetrieb für 5 Pensionspferde veranlagt mit einer Gewinnprognose von EUR 6.000,00 pro Jahr ab dem 6. Jahr.
Geplant war, die ESt-Guthaben aus den Abschreibungen der ersten Jahre gleich wieder zu investieren.
Das wurde in den ersten beiden Jahren auch noch antragsgemäß (automatisch) veranlagt.
Anläßlich einer von mir im Einheitswertverfahren erhobenen Berufung gab es dann eine Betriebsprüfung mit der Folge, daß ich trotz der Gewinnprognose als Liebhaberei eingestuft werde (dazu gibts viel Judikatur, die weder mir noch meinem Steuerberater bekannt war), die bisher lukrierten ESt-Guthaben zurückzahlen mußte und in Hinkunft, solang ich im prognostizierten Rahmen bleibe, auch weder ESt noch USt veranlagen muß.
Bis auf den vorübergehenden finanziellen Engpaß aufgrund der Rückzahlung kann ich damit eigentlich ganz gut leben, vor allem ist jetzt auch der Druck weg, zeitgerecht den Umbau abzuschließen und in die Gewinnzone zu kommen.
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