Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?

Antworten: 8
  21-11-2012 11:53  Der_Franz
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Guten Tag!

Ich bin nicht sicher ob hier auch dementsprechend kompetente Personen unterwegs sind, ich versuchs halt einfach mal.
Momentan ist unser Betrieb im 5. Jahr der Umsatzsteuerpauschalierung. Wir hätten also mit Ende Dezember die Möglichkeit zurück in die Pauschalierung zu wechseln.

Im Betrieb steht aber in den nächsten 1 - 3 Jahren ein Generationswechsel aufgrund von Pension der Eltern ins Haus.

Wie ist in diesem Fall die genaue Rechtslage?

Im Falle eines Wechsels während der Optierung verlängert sich der Zeitraum - was passiert wenn er in kurzer Zeit nach Ende der Pauschalierung stattfindet?

  21-11-2012 12:20  Gerhardkep
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
hallo
also wenn du im 2012 aussteigst kannst nächstes Jahr ohne Probleme übernehmen oder übergeben .
Und mit 2013 mit allen Aktuallisierungen wieder Einsteigen natürl. wieder mit 5 Jahres verpflichtung.
solltest du nicht aussteigen gibts ein Problem hier muss der Betrieb Bewehrtet werden . Vereinfacht gesagt muß der Betrieb wie bei Verkauf verrechnet werden.
Dies ist doch sehr aufwendig Steuerl. ists ein 0 - Summenspiel.

Aber Achtung mit der EHW Bewertung wurde auch die Umsatssteueroption verändert und das doch gravierend.
Neu ist die Vorrechnung und Nachverrechnung von Anlagenvermögen also Stallbau zB. hier werden 20 Jahre afa kalkuliert
Technische sachen (Maschinen) mit 5 Jahren.
obs dann noch interresant ist neu zu Kalkulieren.
mfg GK


  21-11-2012 13:27  Shalalachi
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
@Gerhardkep: Warum muss bei Umsatzsteueroption der Betrieb bewertet werden bzw was hat die Afa in der Ust zu suchen?

mfg ein Halbwissender


  21-11-2012 13:30  MUKUbauer
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Hallo

Wie ist jetzt die Aktuelle Rechtslage?

2010 hat es zu mir geheißen wenn ein Bewirtschafterwechsel stattfindet muß man die Option auf 10 Jahre rechnen

Und ab wann tritt das neue Gesetzt in Kraft? hat´s da nicht auch geheißen das alle die Optieren nicht mehr aussteigen können ? oder nicht so einfach wie bis jetzt?




  21-11-2012 15:49  Gerhardkep
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten werden die Umsatzsteuer und Vorsteuer nach Durchschnittssätzen ermittelt. Der pauschalierte Landwirt kann aber auf die Umsatzsteuerpauschalierung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Bis jetzt galt, dass ein Übergang von der Regelbesteuerung zur Umsatzsteuerpauschalierung oder ein Übergang von der Umsatzsteuerpauschalierung zur Regelbesteuerung keine Änderung der Verhältnisse darstellt und somit keine Vorsteuerkorrektur notwendig war. Nunmehr wird im Gesetz geregelt, dass ein derartiger Wechsel sehr wohl eine Änderung der Verhältnisse bedeutet und folglich auch eine Vorsteuerbereinigung durchzuführen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die erstmalige Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen nach dem 30. Juni 2013 erfolgt.

BEISPIEL: 2010 erfolgt die Option zu Regelbesteuerung. 2015 erfolgt die Rückkehr zur Pauschalierung. Für die in den Jahren 2010 bis 30. Juni 2013 erworbenen und genutzten Gegenstände des Anlagevermögens hat keine Vorsteuerberichtigung zu erfolgen. Für die nach dem 30. Juni 2013 erworbenen und genutzten Gegenstände des Anlagevermögens hat eine Vorsteuerberichtigung zu erfolgen.

Das ist die Änderung
Die Neuregelung gilt ab 2014
Was ich da nicht gerechtfertigt finde ist das die die bereits drin sind mit anderen Tatsachen ab 30.06.2013 Rechnen müssen und sie NIICHT raus können da ja 5 Jahresverpflichtung gilt,
und die" Vorrechnung" nicht hier gilt.


4.3 Sonderfall: Änderung des/der Unternehmer im Zusammenhang mit der Option
Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt
bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter. Bei
einem Betriebsführerwechsel ist der Antrag auf Regelbesteuerung – wenn diese fortgeführt werden
soll – neu zu stellen und beginnt die 5-Jahres-Frist neu zu laufen. Bei einem bloßen Hinzukommen
oder Wegfallen eines Gesellschafters in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (z.B. Miteigentumsgemeinschaft) ändert sich die Identität des Unternehmers nicht, solange die Gesellschaft als
solche bestehen bleibt.
Die Übergabe eines Betriebes stellt im Regelfall einen Eigenverbrauch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
dar. Daher hat der regelbesteuerte Übergeber dem Übernehmer Umsatzsteuer in
Rechnung zu stellen. Wenn der Übernehmer die Vorsteuer beanspruchen will, muss er ebenfalls
rechtzeitig (das heißt noch im Jahr der Übergabe) zur Regelbesteuerung optieren. Erfolgt die
Übergabe nach Rückkehr in die Pauschalierung, so ist bei unbeweglichem Vermögen nach derzeitiger
Gesetzeslage eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn seit Ablauf des Kalenderjahres
der erstmaligen Verwendung des Gebäudes noch nicht neun Jahre verstrichen sind.

das zur Übergabe laut LBG Treuhand
mfg gk



  21-11-2012 20:18  svoboda12
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Hallo!

Ich dachte die Vorsteuerberichtigung betrifft nur jene die nach dem 30. Juni 2013 in die Umsatzsteueroption einsteigen? es war erst jetzt ein Beitrag in einer landwirtschaftlichen Zeitung (glaub in der Bauernzeitung, bin nicht ganz sicher)

  21-11-2012 20:30  svoboda12
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Hallo Woodster!

Also da kann ich dir glaub ich auch helfen.
Die Steuersätze sind bei Maschinen und Geräte 20%, egal ob Händler oder Privat.
Hab vor kurzen einen 8stündigen Vortrag über Umsatzsteuerpauschalierung gehabt, weil ich heuer vl auch ensteigen will.
Aber ich muß mich noch genauer erkundigen wie daß mit der neuen Regelung ist beim Ausstieg mit den Besitzverhältnissen ist.

Aber wenn du an einen Händler eine Maschine Verkaufst, laß dir unbedingt eine Rechnung geben für die Maschine die du verkauft hast, oder stell sie selber aus.
Denn die Händler nehmen oft deine Mschine zurück und schreiben auf den kaufvertrag der neuen Maschine die Rücknahme drauf (gilt aber nicht als Kaufvertrag für die alte maschine). und sie verkaufen dann die maschine erst in 1,2 oder vl erst in 5 Jahren unter deinen Namen und du hast dann Probleme bei der umsatzsteueroption weil diese steuer eigentlich auf deinen Namen verkauft wurde.

lg


  21-11-2012 22:23  binido
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
Soviel mir bekannt ist galt bis jetzt, 5 Jahre Verpflichtung zur freiwilligen Optierung, mit 10 jährigen Beobachtungszeitraum, das heisst, wird der Betrieb vor Ablauf des 10. Jahres übergeben, verkauft und dergleichen, sind soviele Zehntel der Vorsteuer von Investitionen die auf die Zehnjahresfirst fehlen wieder dem Finanzamt abzuführen. Nach dem Beschluss der letzten Reform verlängert sich dieser Beobachtzungszeitraum auf 20 Jahre für Neueinsteiger in die Optierung.

  22-11-2012 09:56  Gerhardkep
Umsatzsteueroptierung - Ausstieg bei Betriebsinhaberwechsel?
an @ svoboda12
der bericht in der Zeitung vom 15.11.12 ist falsch( hab mit redaktion schon gesprochen). wird in der nächsten ausgabe angeblich bereinigt.

Zur "Vorrechnung und Nachrechnung" die Vorsteuerbereinigung von Anlagevermögen wurde bereits vor einem Jahr von 10 auf 20 Jahre erhöht. (ich wuste das bist dato auch nicht)
wenn du also einen Stall errichtest 2012 als Optierer und sagen wir mal mit 31.12. 2015 aussteigst aus der Option so sind 16 jahre Vorsteuer zurückzuzahlen. Bei einem Traktorkauf in diesem Fall 1Jahr. der Vorsteuer.

daher ist die neue regel für bis auf wenige ausnahmen zu vergessen, option in der Lw wirds kaum mehr geben.
Es gäbe zwar die Vorrechnung, auch Problem du müstest alle Rechnungen der letzten 20 jahren haben bei Bauten zumindest und die müssen wiederum richtig ausgestellt sein.(meist wurde ja nach einer übergabe an denn jungen Übernehmer optiert und investiert)
mfg gk



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.