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Führerschein E zu B
Hallo Leute!
Frage: Wenn ich den Führerschein E zu B mache, besteht da die Möglichkeit, nach Ansuchen bei der Landwirtschaftskammer und Nachweis bestimmter Jahre landwirtschaftlicher Fahrtätigkeiten von PKW und Anhänger diesen eintragen zu lassen? Dieses Thema war ein Diskussionsgrund, deshalb die Frage richtig oder falsch. Wer weiß etwas darüber. Ich meine, wenn es diese Möglichkeit gibt, würde ich mir doch Geld, Lernaufwand und Zeit ersparen.
MfG,
Geotha
Führerschein E zu B
Hier kannst du es genau nachlesen:
http://www.fuerboeck.at/fahrschule/weg_zum_schein_be.html
mfg
Führerschein E zu B
Den Nachweis brauchst du, damit du keine Fahrstunden nehmen mußt. Die Prüfung samt Gebüren fallen trotzdem an. Habe in vor einem Jahr gemacht. Hat ca. 200 Euro gekostet (ohne BH Gebühren)
Führerschein E zu B
ja da brauchst nur fahren bei der prüfung und die paar fragen schafst du mit links !!! iss echt ganz leicht
mfg
Führerschein E zu B
ab 01.01.2013 gibt es neue Führerscheingruppen.
E zu B
Die Lenkberechtigung der Klasse E zu B ist ideal für all jene Autolenker die Anhänger wie: Pferde-, Wohnwagen- und Bootsanhänger, mit ihrem Fahrzeug ziehen möchten.
Theoriekurs:
Der Theoriekurs umfasst vier Unterrichtseinheiten und findet vorwiegend am Freitag Nachmittag statt.
In der Praxis sind 2 Fahrstunden vorgeschrieben.
Die Lenkberechtigung E zu B eignet sich nicht nur für Pferdebesitzer sondern darüber hinaus auch ideal für Wohnwagen- und Bootsbesitzer.
Für Ergänzer ( B Führerschein Besitzer) gilt ein vereinfachter Zugang. Die PC Prüfung ist kurz und nahezu ohne zusätzliches Lernen möglich, da der allgemeine Stoff keine Prüfungsrelevanz mehr darstellt.
Anhängerbestimmungen in Kurzform:
Bei B gilt:
mit einem schweren Anhänger darf die Summe des höchstzulässigen Gesamtgewichts 3,5 t nicht überschreiten
Aber Achtung: auch unter 3,5 t kann es sein, daß "B" nicht ausreichend ist.
Bei B zu E gilt:
die 3,5 t Grenze darf überschritten werden, praktisch aber nur bis zu 7 t.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fuehrerschein/fsrichtlinie.html
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