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hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
hallo.
die hofübernahme steht demnächst ins haus.
hab mir mal den übernahmevertrag meines vaters angesehen. da stehen ja noch die wildesten ansprüche drinn, die sich unsere geliebte oma damals eingeräumt hat.
in wie weit könnte man nun hier ungeliebte punkte aus diesem alten vertrag loswerden?
wie habt ihr bei bestehenden verträgen der "vorgeneration" gehandelt?
danke.
lg
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
Zitat
die sich unsere geliebte oma damals eingeräumt hat.
Zitat ende
SICH eingeräumt?
deine Eltern haben diesen vertrag aber schon auch unterschrieben, oder nicht?
Und jetzt wollt ihr die verpflichtungen "ungelibete Punkte" aus den vertrag loswerden?
Solche vertragspartner wünscht man sich!
auf das die gerichte nicht arbeitslos werden
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
@tria,
Papa /eltern klönnen nur uneingeschrenkt verhandeln was ihnen auch uneingeschenkt gehört.
Sollten sie in einem vertrag etwas vergeben, was die rechte der Oma verletzt, dann sind sie schadensersatzpflichtig.
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
es geht nicht darum irgendjemanden etwas streitig zu machen, sondern das ich nun für einen vertrag geradestehen soll der vor meiner geburt geschlossen worden ist. das hier gewisse punkte im zuge der neuübergabe bereinigt werden könnten steht daher zur diskussion.
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
@thoni007
man müsste tatsächlich wissen, ob die Oma auf ihren Anspruch auf die Halbe Ernte vom 4. Zwetschgenbaum von rechts weiterhin pocht, oder ob sie vielleicht nach wie vor ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf die gesamte Liegenschaft drückt inkl. Ausgedinge.
Wenn das auch Deine Eltern ähnlich handhaben, dann musst du künftig bei jeder Grundstücksgeschichte mit komplettem Anhang beim Notar antanzen, vorausgesetzt, Deine Vorfahren sind auch bereit, dort ihre UNterschriften zu leisten.
Übergabeverträge ausmisten ist sicher angebracht.
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
zur Verteidigung der Vorgängergenerationen möchte ich anführen, dass viele Klauseln damals eine berechtigte Form der Existenzsicherung für die Übergeber waren und nicht vorwiegend dazu gedient haben, die Übernehmer zu behindern.
Genau das kann aber heute das Argument sein, die alten Klauseln herauszunehmen oder zu tilgen, weil sie vorwiegend den Übernehmer behindern (was die Übergeber ja hoffentlich nicht wollen), ohne für die Übergeber eine Existenzfrage darzustellen.
hofübernahme - gelten die alten weiterhin?
Die Fragestellung ist nicht klar.
Geht es jetzt darum die Klauseln für die neue Hofübergabe festzulegen oder darum ob Bedingungen früherer Hofübergaben weitergelten ?
Die Antwort ist, dass früherer Verträge durch eine weitere Übergabe nicht außer Kraft treten, sondern erst wenn der Berechtigte gestorben ist.
Bei der neuen Übergabe, kann der früherer Vertrag ganz interessant sein, aber man kann natürlich alles festlegen wie man will.
Wenn diejetzigen Übergeber ausgiebig sich Rechte einräumen lassen wollen, wie Belastungs- u. Veräußerungsverbote, strikte Liefertreue zur Genossenschaft etc, kann der frühere Übergabevertrag hilfreich sein, wenn damals von diesen Belastungen keine Rede war.
Meine persönliche Meinung ist, dass sich die Übergeber nur jene Rechte vorbehalten sollen, die sie für ihr weiteres Leben auch brauchen.
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