Antworten: 8
  23-04-2012 14:43  unicorn
Gewährleistung?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu Gewährleistung.
Ich habe ein Elektrogerät, bei welchem die Gewährleistung 2 Jahre beträgt. Das Gerät ist nun 3 Jahre alt und wurde vor 10 Monaten in Gewährleistung repariert. Hiebei wurde die Hauptplatine getauscht, welche nun wieder kaputt ist.
Nun meine Frage, ist das Gerät noch in Gewährleistung, da der Schaden auf der vor 10 Monaten getauschten Platine liegt. Wie es aussieht wurde hier eine Tauschplatine verwendet, welche natürlich auch schon etwas älter sein kann.
Besten Dank im vor aus für Eure Hilfe.
lg unicorn


  23-04-2012 15:47  MG123
Gewährleistung?
wird wahrscheinlich damit zusammenhängen wie kulant der händler/hersteller ist

mfg

  23-04-2012 20:33  erich78
Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung ,denke ich, beginnt für die reperierte Platine wieder neu zu laufen, also müsste sie wieder auf Gewährleistung ersetzt werden

  23-04-2012 21:43  jack77
Gewährleistung?
@erich78,

das ist käse! die gewährleistungsfrist hat nichts damit zu tun wann und wie oft ein gerät repariert wird! Sie beginnt mit dem Geschäftabschluss und endet im Regelfall nach zwei Jahren soweit nicht anders vereinbart!

Gruß



  23-04-2012 22:00  AnimalFarmHipples
Gewährleistung?
Natürlich gibt es auch auf Reparaturen eine Gewährleistung, die bezieht sich aber auch nur auf die fachgerechte Ausführung der Reparatur und net (bzw. hier: nimmer) auf die Funktionsfähigkeit der reparierten Sache.
Das heißt: Wenn die Platine ordnungsgemäß ersetzt wurde, gibts hier keine Gewährleistung mehr.

  24-04-2012 08:44  AnimalFarmHipples
Gewährleistung?
Ergänzung :
Reparaturverträge sind meist sog. gemischte Verträge, dh es wird einerseits die Dienstleistung geschuldet und andererseits das Ersatzteil.
Daher gilt die Gewährleistung natürlich auch für das verkaufte Ersatzteil, aber nur soweit als der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war (Gewährleistung ist ja keine Funktionszusage im Sinne einer Garantie sondern gleicht prinzipiell nur eine von Anfang an gegebene Schlechterfüllung aus, hier also wenn das Ersatzteil einen offenen oder versteckten Mangel hatte).

  24-04-2012 14:54  diewahrheitist
Gewährleistung?
@ AFH: Jetzt hast mich kurz verwirrt ;-)

Damit meine ich die letzten 2 Postings deinerseits, die mir zT widersprüchlich vorkommen:

Ich würde meinen, dass für jedes im Zuge einer Reparatur eingebautes Ersatzteil ebenso eine eigene Gewährleistungspflicht anfällt, dh ganz normal mit der Übergabe (hier: Einbau im Zuge der Reparatur bzw. Austausch) beginnend, mit den üblichen gewährleistungsrechtlichen Folgen, dh ein im Zeitpunkt der Übergabe bereits bestehender Mangel ist, wann immer er innerhalb der (neuen) Gewährleistungsfrist auftritt, zu reparieren. Diese Frage stellt sich immerhin bei jedem verwendeten Reparatur-Ersatzteil, darum meine Nachfrage.

Bei Elektroplatinen kann dies freilich nicht nur kostspielig, sondern auch kompliziert sein. Denn auf welche Lebensleistung des nun mangelhaften Teils konnte man vertrauen (bzw. wurde zugesichert), um über die aktuelle Qualität der Platinenteile auf die Qualität der ursprünglich eingebauten Platine zu schließen (gibt ja auch dabei Verschleiß, daher geht es zT um Rückschlüsse)... Eine teure, vielleicht sogar zentrale und betriebsnotwendige Platine muss doch zumindest für den Gewährleistungszeitraum funktionsfähig sein (bzw dafür ausgelegt sein), um als mangelfrei im Zeitpunkt der Übergabe zu gelten. Wenn also ein derartiges Teil bereits 2x innerhalb der Gewährleistungsfrist (oder kurz danach, siehe unten) ausfällt, kann das bezweifelt werden. Leider können nur Experten beurteilen, wie es um die Qualität der dabei verwendeten Materialien und Zulieferteile steht/stand.

Zum Grundsachverhalt kommt für mich noch eine weitere Frage: Wenn die Gewährleistungsfrist ursprünglich 2 Jahre betrug, das Gerät nun 3 Jahre alt ist und besagtes Teil vor 10 Monaten aufgrund Gewährleistung ausgetauscht wurde, war es doch damals im Zeitpunkt des Austauschs schon 26 Monate alt und daher außerhalb der (verpflichtenden) Gewährleistungsfrist? Kann man dadurch auf eine freiwillige Leistung (Austausch) nach Ablauf der Gewährleistungspflicht schließen? Dann könnte sich so manches anders darstellen (außer der Mangel tauchte noch innerhalb der 2 Jahre auf und wurde noch kurz danach gerügt, was zu einer Reparatur erst 2 Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist führte).

Oder liege ich hier falsch?

LG
diewahrheitist

  24-04-2012 21:25  rotfeder
Gewährleistung?
Hallo!
Nachdem ja die Frist bei der Erstreperatur schon verstrichen war, hat der Händler auf Kulanz gehandelt.
Ob er das nochmals tut ist zweifelhaft. Rechtlich ist es m.M. nach nicht erfolgversprechend, da ja in obigen Beiträgen schon gesagt wurde, das der Gegenstand nur zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung sein mußte.
Nun liegt es an dir, zu beweisen das die Platine schon vor 10 Monaten schadhaft war.
Außerdem sollte man auch an Faktoren denken, die möglicherweise den Schaden verursacht haben, wie Überspannung Überlastung, zuwenig Kühlung usw. denn eine Elektronik hält zwar nicht ewig, doch sie wird meist auch nicht so schnell von alleine hin.

  25-04-2012 18:39  AnimalFarmHipples
Gewährleistung?
Ich seh das auch so wie Rotfeder, es kommt aber drauf an ob die Tauschplatine bezahlt oder bloß kulanzweise eingesetzt wurde.
Meine beiden Postings haben sich nicht auf den Ausgangssachverhalt bezogen, ich wollte nur etwas zur Frage der Reparaturgewährleistung sagen, mein erstes Posting war unvollständig und deshalb das zweite.

(Etwas komplizierter wirds wenn bei der bezahlten Reparatur ein Gebrauchtteil verwendet wurde, das scheint hier aber eh nicht der Fall zu sein ?)



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