Antworten: 15
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Hallo Leute!
Hab folgendes Problem:
Ich hab jetzt seit kurzem einen Suzuki 413, der unsere Traktoren für Kleinaufgaben wie z.B. "Jausentransport" oder kleine mengen Scheitelholz aus dem Wald holen, entlasten soll.
Um jetzt zu unseren anderen Äckern bzw. zum Wald zu kommen muss ich von der Maschinenhalle über unseren Privatweg --> dann 100m über eine Gemeindestraße --> dann wieder auf unserem Privatweg fahren.
(siehe Bild)
Mein Problem eigentlich ist, dass unser Suzuki weder Pickerl noch Nummertafel hat und das seit neuerstem die Polizei bei der Kreuzung, wo unser Weg auf die Gemeindestraße trifft, öfter passt
Kann man mit dem Auto eine gewisse km-Anzahl ohne Nummertafel fahren???
Danke!
mfg. LaGente
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
die Polizei wird warscheinlich auf dich passen.
Wo liegt das Problem? Wechselkennzeichen und Pickerl und fertig.
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Solange du auf deinen Eigengrund fährst, kann dir niemand das verbieten oder dich bestrafen!!
Wenn dir die Felder zwischen deinen eigenen Wegen gehören, dann fährst halt dort!! Für einen Suzuki ja kein Proplem. Kannst auch beim vorbeifahren, die Polizisten freundlich grüßen!!
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Ohne Pickerl und Kennzeichen (und damit auch Haftpflichtversicherung) darfst du nur auf deinem Privatgrund fahren. Wenn du eine Gemeindestrasse auch nur kreuzt ist es schon strafbar.
Natürlich kannst du auf deinem Eigengrund an den Polizisten vorbeifahren mit den nicht zugelassenen Auto-
kannst dich aber dann auch gefasst machen, das du an dieser Polizeistreife nur noch sehr selten ohne die rote Kelle vorbei fährst. Die Polizei "frötzeln" ist selten rentabel.
mfg
PS: wenn an diesen "privatwegen" auch noch irgendjemand anderes ein Fahrrecht hat (z,b, waldnachbar) dann ist es mm. auch schon nicht legal ohne Versicherung
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Nicht nur eine gewisse Anzahl an km darf man ohne Kennzeichen und Pickerl fahren, sondern unbegrenzt.
Nur halt nicht auf öffentlichen Strassen.
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Die Definition der "öffentlichen Straße" in der StVO ist "für jedermann zu denselben Bedingungen benützbar"; deshalb fallen zB Kaufhausparkplätze ebenso darunter wie Privatstraßen (sofern sie nicht abgeschrankt oder mit einer Fahrverbotstafel versehen sind) und sogar bloß vorübergehend bei Veranstaltungen als Parkplatz genützte Wiesen (es wurden auch schon öfters Scheine gezupft, weil jemand auf einer solchen Wiese zwar nicht fahren, sondern bloß das Wageninnere beheizen wollte; sobald der Motor läuft, liegt aber eine "Inbetriebnahme" des Fahrzeugs vor und es gilt die Promillegrenze ...).
(Deshalb ist es übrigens auch ein verbreiteter Irrtum, daß Reiter private Feldwege oder auch Stoppelfelder nur nach vorheriger Erlaubnis des Eigentümers benützen dürfen; richtigerweise ist die Benützung ungefragt solange zulässig, als weder ein entsprechendes Verbot bekannt ist -also Schranken, Tafel, Gatter, Zaun oder auch persönliche Untersagung- noch dem Eigentümer ein Schaden entsteht)
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Hallo
Noch eine Möglichkeit: Häng ihn die 100 m an einen Traktor an. Abschleppen ohne Zulassung ist erlaubt. Und stelle, nach Rücksprache mit eventuell anderen Benützungsberechtigten, eine Tafel auf mit der du die Privatstraße kennzeichnest.
Sollte der Unseeliger trotzdem eine Anzeige schreiben, wende dich an die Bauernkammer.
Gruß Hans
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Danke für die Antworten!
Leider ist der Suzuki eine Rostschüssel. geht nix mit Pickerl!!
ja der Grund ist eh meiner, nur dort wo ihr diese einzelnen Baumreihen seht ist ein 4m breiter Bach dazwischen.
lg.
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
fralle kon man fohrn tuat bei uns eigendlich jeder auf eigenen grund darf man das auch sogar ohne Führerschein auf öffen tlichen Straßen gilt nat die Straßenverkehrsordnung dazu gehört das du kennzeichen und führerschein besitzt
hab ebenfalls eines kombi mit allrad mit dem ich in den Wald zum Stall( 500m entfernung ) auf die jagd ec fahre. allerdings wohne ich auf den Berg die Straße ist eine genossenschaftsstraße
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
@joih,
kultige Motorhaubendeco ;-)
natürlich machts jeder, aber legal ist es auf einer genossenschaftsstraße definitiv nicht.
Wo kein kläger, da kein richter, und solange nichts passiert ist ja alles gut.
Kommt dir aber mal z.b. ein montenbiker entgehen , und den hauts aufs Maul, dann hast massiven ärger am hals.
Und solche biker und downhiller hats doch inzwischen auf jedem Trampelpfad.
allzeit gute fahrt
mfg
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
@biojoe325
Einen Polizisten freundlich grüßen ist sicher kein Nachteil, aber in einem solchen Fall sicher nicht!
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
serwus lagente,
du kannst dein Auto ja auf 10 kmh Höchstgeschwindigkeit drosseln. 10 kmh pickerl hinten rauf und
schon kannst überall fahren. :-)
gruß
Josef
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Zum Polizistengrüßen :
Ich hab vor etwas über 20 Jahren bei der Autobahnunterführung in Schörfling zwei Hänger voll Strohballen abgeräumt (Grund: Es war schon finster und der erste Hänger war etwas zu hoch beladen).
Nun ja, die ganze Unterführung voller Strohballen, kein Durchkommen mehr und natürlich war auch gleich die Polizei zur Stelle ...
Die hat mich aber zum Glück net nach dem Schein gefragt, den ich damals noch gar net hatte, sondern hat mir beim Aufladen geholfen, damit die Unterführung schnell wieder frei wird ;-)
Von da an hab ich sie dann erst recht immer besonders freundlich gegrüßt, wenn ich an ihnen vorbeigetreckert bin, und nicht lang drauf hatte ich dann eh auch den Schein ...
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Hallo josefjosef!
Mit dem 10 km/h Pickerl ist es meines Wissens nicht getan, da muß das Fahrzeug auch bei der Landesregierung typisiert werden auf 10 km/h. Und wenn es wirklich schon sehr schlecht beinaund ist, da raunzen die Techniker auch umanaund.
Auto landwirtschaftlich nutzen ohne Nummertafel?
Kraftfahrgesetz
§ 96. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h
(1) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger (§ 1 Abs. 2 lit. a) dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn durch ihre Bauart und Ausrüstung dauernd gewährleistet ist, daß durch ihr Betriebsgeräusch während ihrer Verwendung kein übermäßiger Lärm verursacht werden kann, und hinten am Fahrzeug eine weiße Tafel mit der dauernd gut lesbaren und unverwischbaren Aufschrift “10 km” in schwarzer Farbe vollständig sichtbar angebracht ist.
(2) Durch Verordnung sind nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Bauart, Ausrüstung und Ausstattung der im Abs. 1 angführten Fahrzeuge sowie die höchste zulässige Stärke des Betriebsgeräusches festzusetzen, das mit diesen Fahrzeugen verursacht werdend darf.
(3) Der Landeshauptmann hat auf Antrag für Typen oder für einzelne der im Abs. 1 angeführten Fahrzeuge eine Bescheinigung darüber auszustellen, daß diese Fahrzeuge eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h aufweisen und daß sie den Bestimmungen des Abs. 1 und der auf Grund des Abs. 2 erlassenen Verordnungen entsprechen. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein Gutachten eines oder mehrerer technischer gemäß § 125 bestellter Sachverständiger einzuholen.
(4) Bei Typen im Abs. 1 angeführter Fahrzeuge kann der Landeshauptmann für eines dieser Fahrzeuge eine Bescheinigung gemäß Abs. 3 ausstellen und den Erzeuger dieser Type, bei ausländischen Erzeugern Bevollmächtigte, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Sitz in seinem örtlichen Wirkungsbereich haben, ermächtigen, gleiche Bescheinigungen für alle übrigen Fahrzeuge dieser Type auszustellen. Jede dieser Bescheinigungen hat die Fahrgestell- und die Motornummer des Fahrzeuges, für das sie ausgestellt wurde, zu enthalten. Der Ermächtigte hat ein Verzeichnis über die Ausstellung dieser Bescheinigungen zu führen, das zehn Jahre, gerechnet vom Tage der Ausstellung der letzten darin angeführten Bescheinigung, aufzubewahren und den mit Angelegenheiten des Kraftfahrwesens befaßten Behörden auf Verlangen vorzuweisen ist.
(5) Die Lenker im Abs. 1 angeführter Fahrzeuge haben auf Fahrten die in den Abs. 3 oder 4 angeführte Bescheinigung mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(6) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 121/1997)
(7) Das Verwenden von im Abs. 1 angeführten Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die durch Verordnung (Abs. 2) festgesetzten Höchstgrenzen überschreiten, ist nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes zulässig. Für die Erteilung der Bewilligung gilt § 104 Abs. 7 zweiter und dritter Satz sinngemäß.
§ 2 Abs.1 Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
37a. Bauartgeschwindigkeit die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, daß sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann;
(Anmerkung: § 96 Abs.5 gilt nicht für Anhänger, weil diese zwar auch "Fahrzeuge" sind, aber nicht "gelenkt" sondern nur "verwendet" werden.)
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!