Gewährleistung bei Kammerberatung

Antworten: 8
  17-11-2005 08:08  helmar
Gewährleistung bei Kammerberatung
Wenn einer irgendeine Dienstleistung erbringen will ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung meist unumgänglich. Mit einer solchen wären die LKKs auch nicht schlecht bedient. Aber die Beiträge nach Leistungsvolumen zu berechnen ist ein sehr guter Vorschlag. Noch eine kleine Geschichte: ich habe für die BBK BHK harmonisiert, und da war die Abgeltung nach der Feldstücksmenge. Nun wenn man nur ein paar hatte, da ist auch was gelaufen, aber es gab eine Deckelung, und wenn man "Kunden" mit vielen Feldstücken hatte, da ist der durchschnittliche Stundenlohn ganz schön in den Keller gerasselt...
Mfg, helmar

  17-11-2005 15:24  FrankFrei
Gewährleistung bei Kammerberatung

Auch wieder eine typische Kleingeist-Diskussion: einer von uns hat, mit oder ohne Verschulden der Bauernkammer, einen Antragsfehler produziert und hat deswegen Scherereien. Schlimm.

Aber was passiert? Gleich wird die ganze Institution an sich schlecht geredet.

Dabei wird übersehen, wie viele korrekte Anträge NUR DURCH ZUTUN DER KAMMER überhaupt zustandekommen, wie oft korrigiert und geholfen werden muss. Selbstverständlich. Und wieviel "im Hintergrund" über die Kammer geleistet wird. Bauern-Lobbying usw. Also bitte keine Verallgemeinerungen aufgrund des Einzelfalles.

Die angesprochene Beitragsleistung nach in Anspruch genommener Zeit halte ich für gerecht.

PS: "Meine" Kammer hat mir sogar anfang November einen kurzen Erinnerungs-Brief geschickt, weil ich den Herbstantrag noch nicht abgegeben hatte. Ich hätte es nicht vergessen, aber es ist gut zu wissen dass da jemand mitdenkt!


  17-11-2005 17:50  kst
Gewährleistung bei Kammerberatung
FrankFrei du traust dir was, die Kammer in Schutz nehmen, man wird dich bald "zerpflücken" !
Freundliche Grüße kst

  17-11-2005 20:56  raps
Gewährleistung bei Kammerberatung
Ich hatte heuer auch einen Fall von falscher Beratung bei meinem MFA.
Es wurde mir geraten aufgrund meines Anbaugemenges die Kultur in der Flächennutzungsliste zu ändern.
Haben wir auch prompt gemacht.
Ende Oktober wurden alle Bescheide positiv zu gestellt. Kurz vor Weihnachten jedoch wurden diese widerrufen und bei der nächsten Auszahlung 2.360€ einbehalten
Ich ging in Berufung, diese wurde abgelehnt, die 2. Berufung wurde dann von der Ama an das Ministerium übergeben. Sie forderten mich nach Darstellung ihrer Sichtweise zu einer Stellungnahme auf. Es gelang mir (mit Unterstützung durch die BBK) glaubhaft zu machen, dass es sich nicht um ein bewußtes Vorgehen handelte und auch in den Erläuterungen zum MFA keine klaren Anhaltspunkte zu finden waren.
So wurden die negativen Bescheide wieder abgeändert und das Geld wieder an mich überwiesen.
Trotzdem leisten die BBK´s enorm viel für uns Bauern, und Fehler werden uns Menschen immer wieder passieren.
Eine Gewährleistung für solche Fehler wäre vielleicht nicht schlecht, würde aber wahrscheinlich immer eine endlose Streitfrage bezüglich des Verschuldens nach sich ziehen.
mfg raps


  17-11-2005 23:01  Wein4tler27
Gewährleistung bei Kammer omoar
Sg Omoar!
Warum bist Du so traurig über politspeichellecker - So ein spannender Ausdruck den Du da verwendest - Bist Du etwa auch so ein frustrierter Bauer bei dem die Kammer, die Politik und alle Bauern die was auf die Reihe bekommen daran schuld sind das Du nichts auf die Reihe bekommst.
Abrechnung nach Leistung halte ich für sehr gut. Werde diesen Gedankenansatz bei meinem nächsten Besuch bei unseren Freunden ihnen näher bringen *gg*
Von einer Gewährleistung durch die Unterschrift des Berater´s halte ich nichts. Es würde dann bald keine guten Berater mehr geben wenn der dann vielleicht noch mit eigener Tasche haften soll.
Gruß von mir und respekt vor der großartigen Kammer!!



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