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Mist lagern
Mein Miststock ist zu klein, kann mir jemand eine Lösung bringen damit ich den Mist für die nächsten zwei Monate "legal" lagern kann. Alles nur Schafmist.
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Wirf den Stock weg und schneid einen neuen....
tch
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auf der wieseo oder Acker wo du ihn ausbringst!
Umlagern darf man ja seit gestern!
lg mario
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muss er beim umlagern nicht auch bereits 6 monate alt sein damit er keinen befestigten untergrund mehr braucht?
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@mario844 sprichst du von Deutschland oder Oesterreich Gesetzgebung?
Ich lebe in der Schweiz. Darf man dort umlagern?
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Also ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das er keine 6 monate alt sein muss..
Das problem hatten wir auch vor ein paar jahren und wir haben einfach die begrenzungsmauer verlängert und am boden noch etwas dranbetoniert aber ich weis ja nicht wie es bei dir mit den platzverhältnisen aussieht...
Aber das mit dem auf der wiese oder acker langern dürfte schon erlaubt sein..
Mist lagern
wer viel fragt, der geht lang irr, wurde mir einmal beigebracht ;)
Mist lagern
Auszug aus den Cross-Compliance Bestimmung zur Anlegung von Feldmieten:
Für die Zwischenlagerung von Stallmist in Form von
Feldmieten sind folgende Auflagen einzuhalten:
■ Verbringung des Mistes vom Hof frühestens nach 3
Monaten
■ Miete auf möglichst flachem, nicht sandigem Boden
■ 25 m Abstand zu Oberflächengewässern
■ der mittlere Abstand zwischen dem Grundwasserspiegel
und der Geländeoberkante beträgt mehr als 1 m
■ Sickersaft darf nicht in Oberflächengewässer gelangen
■ keine Mieten auf staunassen Böden
■ jährliche Räumung der Miete und anschließender
Wechsel des Standortes
■ Die Stickstoffmenge in dem auf der Feldmiete
zwischengelagerten Stallmist darf nicht die – in Punkt
2.4.2 angeführte – Menge an Stickstoff übersteigen, die
auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes,
auf der sich die Feldmiete befindet oder die an die Feldmiete
unmittelbar angrenzt, ausgebracht werden darf.
MfG Arnold Kern
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Danke für den ausführlichen Bericht. Ist das in der CH gültig so wie du das beschreibst?
Punkt 1 verbringung des Mistes vom Hof frühestens nach 3 Monaten. Heisst das, dass der
Mist mindestens 3 Monate auf der Mistplatte und erst dann zum Zwischenlager gebracht werden darf.
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Hallo!
Ja, genau das heißt es. Denn die Heißrotte, wo der meiste Sickersaft anfällt, soll auf der Miststätte erfolgen.
Es genügt angeblich auch, wenn bei einem Tieflauftstall der Mist seit 3 Monaten drinnen ist. Doch da müßtest dich nochmal genauer informieren.
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Die Vorschriften in der Schweiz wirst du wohl bei einer zuständigen Behörde erfragen müssen. Funktonieren tut das Umlagern problemlos. Sinnvoll ist es, die Feldmiete wie eine Komposmiete aufzusetzen und mit dem entsprechenden Vlies abzudecken. Dann beko0mmst du einen gut verrotteten Mist. Ohne Abdeckung wird es durch den Regen ein Gatsch mit entsprechendem Sickersaftverlust.
Gottfried
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@lolo22
Wie die Regeln in der Schweiz sind, weis ich leider nicht. Werden aber sicherlich bei der Beratungsstelle zu erfragen sein.
Was die 3 Monate betrifft: Du darfst natürlich nur den älteren Mist auf die Feldmiete bringen.
Wie das der Kontrollor überprüft, ist eine andere Frage.
Wiederholung des Zitates von oben: Wer lange fragt geht, geht lange irr.
MfG Arnold Kern
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Besten Dank für eure Hilfe, jetzt habe ich die Lösung.
Schönes Wochenende!
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