Antworten: 4
  05-01-2012 08:31  1144
Bewirtschaftung
Frage an die Experten?
Wie verhält es sich mit der Bewirtschaftung einer Wildäsungsfläche?
darf man jederzeit mulchen, mähen, jauche ausbringen oder gelten hier auch die für die Landwirtschaft vorgeschriebenen Auflagen?

Fläche ist nur fürs Wild mit Daueräsung bepflanzt.
Danke für sinnvolle Antworten.

  05-01-2012 14:15  Indianerlandwirt
Bewirtschaftung
Hi,
wenn du einen Mehrfachantrag abgibst, musst du "alle" bewirtschaftete Fläche angeben. Wenn du auf der Wildäsungfläche zB. auch Heu für deine Rinder produzierst wird es eine Grünlandvariante mit Codierung Futterfläche sein. Wenn du ausschließlich für das Wild bewirtschaftest, dann wird ?? Codierung Sonderkultur?? oder was anderes sein.
Am besten du fragst bei der AMA oder den Beratungsstellen der Landwirtschaftskammer an. Die kennen deine Bewirtschaftungsform (Biobetrieb oder was weiß ich) und du sagst ihnen was du alles auf der Wildäsungsfläche machen willst.

Indianerlandwirt

  06-01-2012 08:48  1144
Bewirtschaftung
Hallo, bin nur Jagdpächter und verfüge über ca 3000m2 wildackerfläche die von mir bearbeitet wird, darf hier ein landwirt jetzt jederzeit mulchen ect oder fällt er unter seine Lw vorschriften.?

  07-01-2012 12:20  Indianerlandwirt
Bewirtschaftung
Geh zu deiner Landes-Jägerschaft. Die haben Rechtsexperten.




  07-01-2012 13:08  Haa-Pee
Bewirtschaftung
hier handelt es sich um 3000 quadratmeter äsungsfläche!

da sind eindeutig sämtliche auflagen einzuhalten!

die aufstellung einer wildbeobachtungskamera zur dokumentation des durchschnittlen GVE besatzes wird seitens der behörde vorgeschrieben.
wenn sich ständig mehr als 4 hirsche oder 14 rehe über einen längeren zeitraum als 30 min pro tag auf der äsungsfläche aufhalten hast du gegen die nitratrichtlinie verstossen! wird mit verwaltungsstrafe geahndet.

wenn du die wildäsungsfläche vor dem winter umbrichst hast du gegen das umbruchsverbot verstossen.

wenn sich auf deiner äsungsfläche die seltene haselmaus befindet hast du jegliche bewirtschaftung zu unterlassen! bei verstoss drohen bis zu drei jahren freiheitsstrafe!

weiters muss du dokumentieren wenn du die äsungsfläche für die bearbeitung betritts sei es auch nur mit der kultursichel!

und das allerwichtigste jedes jahr ein formular auszufüllen dass du immer noch deine wildfläche bewirtschaftest und dich gesetzeskonform verhälst!




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