Antworten: 11
  23-10-2011 18:20  Obersteirer
Sozialversicherung
Hallo Wer von euch kennt sich bei der Sozialversicherung bezüglich Nebenerwerb besser aus .Arbeite momentan Vollzeit bezahle im Monat mit Pension ca.450 Euro bei der Arbeit zusätzlich in der Landwirtschaft mit 17000 Einheitswert 630 Euro im Monat sprenge also ohne den Beitrag den meine Firma noch zusätzlich bezahlt schon die 1000 Euro im Monat.Gibt es hier keine Obergrenze mir erscheint das doch sehr heftig wenn man bedenkt das ich ja nicht zweimal krank sein kann ..Gruss Obersteirer

  23-10-2011 18:57  179781
Sozialversicherung
Ich kenne zwei Nebenerwerbler, die zur Beitragsgrundlagenoption gewechselt haben. Die müssen jetzt deutlich weniger einzahlen, well der Beitrag nicht mehr nach Einheitswert sondern tatsächlichen Einkommen berechnet wird. Du solltest einmal mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen, der kann dir sagen was dabei herauskommt.

Gottfried

  23-10-2011 19:49  walterst
Sozialversicherung
die 630€ je Monat inkludieren wohl sicher krankheit, unfall und pension

  23-10-2011 20:06  chili
Sozialversicherung
Hallo Obersteirer würde mich an Deiner stelle mal deine Kammervertretung wenden in diesem Falle an die Arbeiterkammer zahlst ja auch genug dort ein oder !?

Am besten gleich an die Agrarexpertin der AK die Frau Maria Burgstaller seinesgleichen Bauerstochter aus Niedertahlheim in OÖ. und zugleich Schwester der Landeshauptfrau von Salzburg
Gabi Burgstaller die wird Dir bestimmt dabei helfen damit Du nicht zweimal einzahlen mußt wo man doch nur einmal krank werden kann.

mfg. chili


  23-10-2011 20:12  Goodluck
Sozialversicherung
Hallo,
würd mal beim Hauptversicherungsverband anrufen, die haben alle Daten auf einen Blick



  23-10-2011 20:14  carver
Sozialversicherung


  24-10-2011 08:08  __joe007
Sozialversicherung
Es ist ein brandaktuelles THEMA !!!

Hier eine Antwort auf mein Mail mit ein paar Fragen zu der gleichen Thematik, ......



Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX !

Am 17. Oktober 2011 geben Sie bekannt, dass Sie seit dem 12. September 2011 wieder unselbständig Erwerbstätig sind und auf Grund dieses Einkommens geringere Beiträge nach dem Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG) entrichten wollen.

Hierzu geben wir Ihnen bekannt, dass eine Verminderung der Vorschreibung nur dann möglich ist, wenn durch das Zusammenrechnen aller Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird. Dabei sind aber immer die Jahresbeitragsgrundlagen zu berücksichtigen. Nach den uns derzeit vorliegenden vorläufigen Beitragsgrundlagen werden Sie für das Jahr 2011 die Höchstbeitragsgrundlage von EUR 58.800,- nicht überschreiten. Im Februar oder März 2012 werden von der Gebietskrankenkasse die endgültigen Beitragsgrundlagen bekannt gegeben. Danach wird von uns neuerlich überprüft ob im Jahr 2011 die Höchstbeitragsgrundlage tatsächlich überschritten wurde. Trifft dies zu, werden die zu viel bezahlten Beiträge rückerstattet. Gleichzeitig wird überprüft ob eine Differenzvorschreibung (=verminderte Beiträge nach dem BSVG) möglich ist. Diesbezüglich werden Sie von uns zum gegebenen Zeitpunkt verständigt.

Zu Ihrer Frage "Bekomme ich dann ab Pensionsantritt 2 Pensionen" geben wir bekannt, dass von allen Beiträgen zur Pensionsversicherung ein Prozentsatz dem individuellen Pensionskonto gutgeschrieben wird. Bei Antritt der Pension wird die Pensionshöhe aus der Gesamtgutschrift des Pensionskontos errechnet. Sie erhalten demnach nur eine Pension. Bezüge aus einem Beamtendienstverhältnis werden nicht berücksichtigt und werden gesondert behandelt.

Weiters ersuchen Sie um Auskunft, von wem Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Beiträge zur Krankenversicherung für jede Erwerbstätigkeit bei Erreichen bestimmter Einkommensgrenzen zu entrichten. Wir jedoch auch hierbei die Höchstbeitragsgrundlage erreicht oder überschritten, sind keine bzw. von einer niedrigen Beitragsgrundlage Beiträge zu bezahlen. Von welchem Versicherungsträger Sie Leistungen beanspruchen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können jedoch für ein und denselben Versicherungsfall nur einmal Leistungen in Anspruch nehmen.

In der Unfallversicherung sind Sie und im Betrieb mittätige Familienangehörige nach dem BSVG für jene Unfälle versichert, die im Zusammenhang mit Ihrem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb passieren. Unfälle, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit passieren, ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig. Ein Leistungsanspruch aus der jeweiligen Unfallversicherung kann nur dann entstehen, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der ausgeübten Erwerbstätigkeit entstanden sind. Es sind somit auch nur einmal Leistungen pro Versicherungsfall möglich.

Weitere Informationen können Sie auch aus den Merkblättern im Anhang oder im Internet unter www.svb.at entnehmen.

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben.




Mit freundlichen Grüßen


YYYYYYYYY


FAZIT :???

Bitte um eure Meinungen !!!!!!

  24-10-2011 12:30  Wicki
Sozialversicherung
mahlzeit,

als nebenerwerbslandwirt, ist mir die problematik bekannt und hatte deshalb auch schon kontakt mit der lk, dort wurde mir erklärt, dass nebenerwerbslandiwrte, im verhältnis sehr hohe abgaben haben und die möglichkeit zum optieren besteht.
ich finde es eine abzocke von der svb, die beiträge sind extrem hoch, und wer granatiert, dass es in 25 - 30 jahren noch pensionen gibt in unterschiedlicher höhe - nach höchstbemessungsgrundlage??

uv versicherung im betrieb, bei der svb und wenn man jagdpächter ist zahlt man nochmals uv bei der svb!
liest man die vorschläge zur gap das nur aktive bauern gefördert werden sollen - was ist mit den ganzen beitrgseinzahlern in die svb, die dann wegfallen müssen dass dann die vollerwerbsbauern kompensieren?
man könnte drüber noch sehr lange diskutieren, aber fakt ist, dass die jenigen zahlen die zusätlich noch was arbeiten und somit die systemerhalter oder die deppen sind, wie mans sieht!

  24-10-2011 12:47  Christoph38
Sozialversicherung
Abgesehen davon, dass es mir auch anders lieber wäre, ist es grundsätzlich logisch, dass jemand mit 2 Tätigkeiten auch zweimal einzahlen muss:

Wer aus einer Tätigkeit € 4.000,- verdient, muss von den vollen € 4.000,- einzahlen.
Wer daher einmal € 2.500,- und bei einer 2. Tätigkeit € 1.500,- verdient, muss daher auch von den gesamten € 4.000,- zahlen.

Die Befreiung von der LW als Zweittäigkeit gab es früher mal, ist aber der maroden finanziellen Situation der SVB zum Opfer gefallen.

Die unangenehme Tatsache, dass Personen mit höherem Einkommen mehr in die Krankenversicherung einzahlen müssen, nennt man Solidarprinzip. Bei der Pensionsversicherung steigt auch die Pensionsleistung mit den Einzahlungen.

  24-10-2011 14:52  Wicki
Sozialversicherung
ich frage mich warum gibt es eine höchstbemessungsgrundlage? ist heuer bei 4200 €,/monat da kommen halt viele hin, mit einheitswert und außerlandwirtschaflichen einkommen!
geschützt werden wieder die super verdiener - wieso fällt diese regelung nicht, aus solidaritätsgründen???? - mehr verdienst mehr beitrag zu den versicherungen - ich weiß die övp ist dagegen - will ja die spitzenverdiener noch entlasten - vorschlag von der finazministerin.

es ist halt einfacher das fußvolk zu schröpfen als seines gleichen!

  24-10-2011 20:30  Obersteirer
Sozialversicherung
@fgh Die Beträge sind Sv mit Pension aber trotzdem ein Wahnsinn wenn man bedenkt das man jedes Jahr 12-13000 Euro berappen soll oder?? Werde aber mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen mal schauen was da rauskommt .Jedenfalls wird einem die ganze Freude genommen ,wenn man nichts mehr investieren kann .Will ja nur meinem Sohn eine Landwirtschaft übergeben mit der er eine Freude hat und keinen alten Krempel. Gruss Obersteirer

  25-10-2011 16:39  Josefjosef
Sozialversicherung
für die Landw. kommt nur die Beitragsgrundlagen-Option in Frage, um hier etwas einzusparen.
Natürlich wird sich das auch auf das Pensionskonto auswirken. Wie man es auch macht, es ist immer verkehrt! :-)

grüße
Josef




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