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Kanalgebühr
Weis jemand, ob man dasHau abwasser , vorausgesetzt das die Grube groß genug ist und ich meine Flächen aktiv bewirtschafte, wieder einleiten und den Kanal abhängen kann? Niederösterreich.
Hatte dazumals Anschlußpflicht ,weil der Kanalstrang 50m neben meinem Haus vorbei geht.
Kanalgebühr
Hallo Su!
Das Gesetz (Landes- G. ) unterscheidet zwischen tierischen und menschlichen Stoffwechselprodukten.
Meines Erachtens mußt Du eine EIGENE (noch ) ZUZULASSENDE KLÄRANLAGE bei der BV- Behörde einreichen/ beantragen (Pläne vorlegen etc ) und genehmigt bekommen.
Wenn Du das Hausabwasser direkt in die Jauchengrube reinleitest, so handelt es sich i S d Gesetzes um UNGEREINIGTES Abwasser (obwohl es in Wirklichkeit in der Gesamtheit der Güllegruben untergeht... )
Du hast das häusliche Abwasser landesgesetzeskonform zu entsorgen; das ist sub summarum (auch for mich ) etwas unverständlich - insbesondere wenn man als LWirt genug Flächen zur Verfügung hat, um sich seiner Hinterlassenschaften zu entledigen.
Die gesamte Abwasserentsorgung läuft auf die Entmündigung des einzelnen Bürgers hinaus.
Ich könnte die Thematik noch weiter ausführen, das würde aber zu weit führen.
so long Tom
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Ich antworte Dir hier aus Stmk... und das Kanalgesetz Nö muß nicht das der Stmk sein.
Kanalgebühr
Hallo!
Es gibt in Nö den Kanalanschlußzwang, wenn der Strang innerhalb von 50 Meter bei der Liegenschaft vorbeigeht. Doch seit ca 5 Jahren wurde eine Ausnahme von der Anschlußverpflichtung für Landwirte gesetzlich geschaffen. Es muß ein aktiver Tierhalter mit einem gewissen Tierbesatz sein, genügend große Senkgrube (mindestes 6 Monate) und noch eine Voraussetzung, die ich leider vergessen habe.
Wenn du jedoch schon angeschlossen bist, so ist ein Abhängen vom Kanal ja Schwachsinn, denn die Anschlußgebühr hast du ja schon bezahlt, und die wäre dann verloren, denn die Gemeinde refundiert dir diese nicht. Und wenn dann doch der Kanal benötigt wird mußt du neu anschließen, dies jetzt aber ohne Förderung, und das kostet dann das 3-fache der Erstanschlußgebühr.
Denn ob es die Ausnahmen immer geben wird, auf das kann man sich nicht verlassen. Oder es wird mit dem landw. Fördersystem verknüpft, sodas die Ausbringung unterbunden wird.
Kanalgebühr
Hallo Rotfeder,
kannst mir des sagen (schreiben) wo das mit den 50 m steht? Ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, oder ist das landesgesetzlich geregelt?
Kanalgebühr
Hallo!
Das ist Nö Landesgesetz. Das trifft aber nur zu, wenn ein Gemeindekanal gebaut ist. Bei den diversen Abwassergenossenschaften gibts diesen Anschlußzwang nicht. Allerdings muß der Eigentümer für eine gesetzeskonforme Entsorgung sorgen, also notfalls in einer dichten Senkgrube sammeln und dann in die Stadt führen und in die Kläranlage einbringen. Das Nö Kanalgesetz ist ein ziemlicher Schmöcker, da ist alles geregelt, also auch wie die Gebühr festgelegt wird usw.
Kanalgebühr
Hallo,
weiss selber nicht wie das landesweit geregelt ist.Tatsache ist , dass der Bürgermeister oder die Gemeinde dafür da sein sollte.Wie es bei mir in Salzburg war, dass die Gemeinde glaubte, dass wir an den Kanal anschliessen sollten, mein Vater hat denen damals gesagt, er schliesst aber nicht an.Er hat auf eigene Kosten eine Pflanzenkläranlage gebaut, wurde vorher von der BH das ansuchen aus fadenscheinigen Gründen(von sogenannten Experten ) abgelehnt, baute es aber trotzdem und hatte dann einige Besuche von der Behörde, welche dann es doch für keine schlechte Lösung befunden haben seitdem unsere Ruhe.Die Anlage muss nur Stand der Technik sein, läuft seit 1996 ohne Probleme und fast keine Kosten(Dreckwasserpumpe 1 Kw) ausser den Baukosten damals.Das gereinigte Wasser wurde von einem unabhängigen Kontrolllabor untersucht,welche die Probenergebnisse mit von denen nicht geglaubten niedrigen Werten bestaunt !
Diese Anlagen werden schön langssam vermehrt gebaut aus Kostengründen!
Robert
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