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Grundkauf
Hallo beisammen.
Ich habe vor eine kleine Wiese zu kaufen (1900m``)weil sie genau dazupassen würde.
Jetzt mein Problem wenn ich einen Geometer brauche wird der wahrscheinlich mehr kosten als der Grund. Gibt es eine möglichkeit es auf ganz billige und legale Weise zu Überschreiben.
Brauch ich überhaupt einen Notar.
Wäre dankbar für gute Ratschläge.
mfG Gerhard
Grundkauf
Hi Gerhardchef,
Also, wenn sie genau dazu paßt, dann grenzt sie doch an ? falls sie angrenzt, könnte dir das die agrarbehörde abwickeln, so etwas nennt sich Flurbereinigung, das wär für dich das günstigste verfahren.
Grundkauf
Ja sie grenzt an.
Wo kann ich mit der Agrarbehörde in Kontakt treten?
Hab noch nichts davon gehört das die so was abwickeln.
Danke dir für den Tipp.
Grundkauf
Hallo ! Frag einfach bei deiner BBK um die Adresse und Tel. der Agrarbezirksbehörde. Eswird günstiger als selbst Vertrag schreiben.
Grundkauf
Hallo!
@karotte, als Grundanrainer und Landwirt kann man von der Grunderwerbssteuer befreit werden.
Wenn die Formalitäten über die Agrarbezirksbehörde abgewickelt werden, so geschiet das automatisch im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens. Es entstehen dadurch keine Kosten bei einem Grundkauf, ist aber Ländersache und ich spreche da von NÖ. Auch ein Notar wird dir um Befreiung von der Steuer ansuchen, jedoch für seine Tätigkeit etwas verrechnen.
Grundkauf
Ist ganz sicher der günstigste Weg - Flurbereinigung wird von Agrarbehörde druchgeführt. Da gibt es ein Antragsformular (im Burgenland und auch sonst), das wird ausgefüllt und unterschrieben, bei der entsprechenden Stelle abgegeben und alles weitere erledigt die Behörde. Man bekommt dann eine Vorladung zur Vertragsunterfertigung und das wars. Die einzigen Kosten die Anfallen sind die Eintragungsgebühr ins Grundbuch (1% vom Kaufpreis).
Bei Nachbargrundstücken ist dies die günstigste und einfachste Abwicklung - alles andere kostet nur unnötig Geld
Grundkauf
Die Agrarbezirksbehörde wird nicht nur bei angrenzenden Grundstücken aktiv, sondern auch bei nicht angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken, es heißt dann Siedlungsverfahren. Der Veräußerer muß nichtmal zur Unterschriftsleistung ins Amt kommen, es geht auch per Post. Bei nahen Verwandschaftsverhältnissen darf die Agrarbezirksbehörde die Eigentumsübertragung nicht durchführen.
Grundkauf
Im Siedlungsverfahren muss die Grunderwerbssteuer halt wieder bezahlt werden. Diese Ausnahme wurde vor einiger Zeit ersatzlos gestrichen. Wegen dem Vermessen musst man prüfen, ob es schon einen Grenzkataster gibt.
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