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Fahrzeugbreite über 2,55m
Bei uns werden jetzt alle Traktoren samt anbaugeräten schwerpunktmässig kontrolliert
Da ist es dann so das jedes Auto und Lastwagen fahren darf sobald ein Traktor die Strasse entlang kommt.
Meine Frage daher weil meine Kombipresse hat 2,90m also nicht mehr für den Verkehr zugelassen. Welche möglichkeiten gibt es ausser sie anzumelden?
Habe mal was gehört von einer Einzel Routengenemigung was ist das und wie funktioniert das dann? Oder gibts noch andere möglichkeiten.
mfG Gerhard.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Kommt drauf an, in welchem Bundesland du deinen Betrieb hast, weil das je nach Prüfstelle, ja selbst je nach Prüfer, unterschiedlich gehandhabt wird.
Bei uns im Westen sind Breiten über 2,55 m grundsätzlich bis 25 km/h problemlos eintragbar. Darüber braucht es eine Routengenehmigung und die wird mittlerweile leider sehr restriktiv ausgelegt (Wochenendfahrverbot)...
Fahrzeugbreite über 2,55m
Bin in OÖ zuhause. Und wo wird das eingetragen? Habe ja keinen Typenschein und dergleichen für die Maschine. Und wo krieg ich die Routengenemiegung und für wo gilt die dann? Bräuchte sie ja für meinen Ort und noch zwei Nachbarorte ist das auch möglich?
Fahrzeugbreite über 2,55m
Also den Typenschein musst du erst beantragen. Den stellt dir die Landesprüfstelle aus.
Hier ein Link dazu: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/15478_DEU_HTML.htm
Wahrscheinlich haben die eine solche Presse ohnehin schon in der Datenbank, dann ist das eine Arbeit von 5 Minuten und du musst dann unter Umständen nicht mal die Maschine vorführen. Vier Photos reichen (die am besten selber machen, weil die Prüfstelle sich solche Kleinigkeiten teuer vergüten lässt).
Die Routengenehmigung bekommst du auch bei der Landesprüfstelle und die wird in deinem Fall wahrscheinlich sehr individuell sein. Ich denke, die solltest du locker bekommen, auch für's Wochenende.
Am besten rufst du auch gleich bei deinem Händler an, dass er dir alle vorhandenen Papiere geben soll. Je mehr Unterlagen, desto lieber wird genehmigt. ;)
Fahrzeugbreite über 2,55m
Frag bei der OÖ Zulassungsstelle nach die müssen es ja wissen.
Tel. 0732-7720-13570 Bearbeiter Ing. Feilmayr od. Ing. Eder.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Hallo gerhartchef, warum meldest du deine Presse nicht an, habe ein Güllefass mit 2,86m breite haben es mit 25 km/h angemeldet kostet einmal Anmeldegebühr und einmal im Jahr 12€ Versicherung, mit 25km/h brauchst du nicht zur Jährlichen Überprüfung und brauchst auch keine Routengenemigung.
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@ Tyrolens
Danke noch mal werde gleich Montag alles nachfragen und Beantragen.
Lg Gerhard
Fahrzeugbreite über 2,55m
@ Jonn
Wusste ja nicht wie das geht da ich ja keinen Typenschein habe.Aber so wie es ausschaut ist der leicht zu bekommen.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Hallo. Also es sieht rechtlich so aus. Deine Kombipresse wird als angehängte Arbeitsmaschine deklariert, und somit darf sie 3,0m breit sein. Nachzulesen im Landwirtteil breiter, schneller schwerer.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Punkto Abmessungen etc. was du brauchst steht alles im Sonderheft vom Fortschrittlichen Landwirt
Sonst kann ich nur Jonn beipflichten - hab mein Güllefaß auch angemeldet - die Einzelgenehmigung hat glaub ich um die 60 Euro gekostet und 10 Euro Versicherung im Jahr und du bist Legal unterwegs - Beleuchtung etc. muß sowieso funktionieren
Fährst du nämlich mit einem 10kmh Hänger 20kmh hast du die Erlaubte Geschwindigkeit nämlich schon verdoppelt und das wird teuer
mfg
Fahrzeugbreite über 2,55m
Bei dieser Anfrage ging es um die Breite, bei einer Presse kannst sonst ohnehin ein 25 km/h Pickerl rauf geben ( ohne Anmeldung), da diese nur zu Überstellungsfahrten zum Arbeitsplatz auf der Strasse ist, anders ist dies bei Güllefässer, Kipper, Miststreuer und Ladewagen, denn dies sind Transportfahrzeuge- also 10 km/h .
Fahrzeugbreite über 2,55m
Lustig hier die verschiedenen Meinungen zu lesen ....viele schreiben einfach darauf los, aber auskennen tut sich keiner wirklich.
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@ Interessierter
Kannst du mir genau erklären was ich machen kann oder muß.
Lg Gerhard
Fahrzeugbreite über 2,55m
Hallo Interessierter. Nun beweiss uns, dass wenigstens du dich auskennst, und nicht nur dumm daherreden.
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Das Fahrzeug darf maximal 3.30m breit sein aber nur wenn die fahrt bei tageslicht und guter sicht durchgeführt wird und bei kurven reichen strecken mit begleitfahrzeug!
Und mit 3m darf man immer fahren! Das gilt für auswechselbare gezogene Maschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Ich bin auch nicht vom Fach, aber das Moto lautet hier, so kommt es mir halt vor, nix genaues weiß man nicht ...
Die Frage lautet jedenfalls, ist die Bremsanlage typisiert oder nicht, ohne Typisierung gilt jedenfalls nur 10 km/h.
Fahrzeugbreite über 2,55m
Ballenpresse, gezogener Schwader.... = Angehängte Arbeitsmaschine
Kipper, Ladewagen, Güllefass, Miststreuer = Starrdeichselanhänger
Angehängte Arbeitsmaschine = bis 3,00 m Aussenbreite = bis 25km/h ohne Anmeldung, ohne Bremse und ohne Typisierung
Starrdeichselanhänger = bis 2,55 m 25 km/h mit Druckluft und typisiert
über 2,55 m bis 3,00 m Einzelgenehmigung+Routengenehmigung+Anmeldung
Es gilt immer die StVo - ÖSTERREICHWEIT GÜLTIG
ACHTUNG: Routengenehmigungen gelten nur auf Landes- oder Bundesstraßen - Auf Gemeindestrassen MUSS der Bürgermeister als Person die Genehmigung erteilen!
Diese Regelungen gelten NUR im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft - Lohnunternehmer sind Gewerbebetriebe und brauchen bei einer Außenbreit über 2,55 m in jedem Fall eine Routengenehmigung.
Zu beachten wäre auch, dass die Strafen der Polizei das kleinste Problem ist. Bei einem Unfall wird es für den Fahrer und den Zulassungsbesitzer sehr teuer werden (Haftungen bzw. Regress von Versicherungen!)
Fahrzeugbreite über 2,55m
ÖKL- Broschüre!!!!!!! ~7€ inkl Versand sollte ein jedem das wert sein! Mann weiß dann wenigstens wann man Illegal unterwegs ist! ;-)
Dann kann man auch mitreden und verzapft keinen Stuss!
Mfg schellniesel
PS: und ja die antworten erklären so manch seltsames Gefährt auf den Straßen das ich bisher zu Gesicht bekommen habe!
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