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LuF- Pauschalierungsverordnung 2011
Für Landwirte interessant die jetzt teilpauschaliert sind und ab 01.01.2011 wieder in die Vollpauschalierung fallen: Es gibt per 01.01.2011 keinen Übergangsgewinn oder Verlust zu berechnen. Wer vorher in die Teilpauschalierung (durch Zukauf oder Pachtung oder sonstigen) gefallen ist und einen Übergangsverlust berechnet hat, den man auf 7 Jahre aufteilen muß , so kann man den weiter (Restlaufzeit)auch in der Vollpauschalierung abschreiben, sofern ein Gewinn rauskommt. Laut Auskunft vom zuständigen Finanzamt. Leider hört man derzeit nichts von der Fachvertretung diese haben sicher noch Weihnachtsferien, nur die Kronenzeitung hat kurz berichtet
Josef
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