Antworten: 13
  17-11-2010 15:49  kraftwerk81
Hofübergabe
bei uns in der Gegend haben weichende Kinder eine Bauparzelle zu erwarten - unabhängig von EHW oder sonstigen Werten.

  17-11-2010 19:55  tristan
Hofübergabe
Willst Du etwas erben, muss zuerst einer sterben!
Unterschreiben die glücklichen Geschwister, die den Hof nicht übernehmen dürfen/sollen/müssen eine Pflichtteilverzichtserklärung im Rahmen der Übergabe, gibt es von den Übergebern (Eltern) bares oder Baugrund. Aber bei so einer kleinen Quetschn wird nicht viel drinnen sein.
hde Tristan

  17-11-2010 20:06  Fallkerbe
Hofübergabe

Das kommt wohl auch darauf an, wieviele Erben es zu diesem Hof gibt.


ZITAT:
Höhe und Berechnung des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils ist vom gesetzlichen Erbrecht abhängig. Der Pflichtteilsanspruch beträgt bei den Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen und seiner Ehegattin/seines Ehegatten immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, bei ihren/seinen Vorfahren ein Drittel.

Die Berechnung erfolgt vom reinen Nachlasswert, also von dem, was von den Aktiven nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten übrig bleibt. Im Einzelfall kann die Berechnung jedoch recht kompliziert sein, da unter Umständen auch Schenkungen, die die Verstorbene/der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, Beachtung finden können.
Verzicht auf das Erbrecht (Pflichtteilsrecht) zu Lebzeiten

Durch einen Vertrag, der in Form eines Notariatsakts errichtet sein muss, kann die Erbin/der Erbe zu Lebzeiten auf ihren/seinen Erb- und/oder Pflichtteilsanspruch verzichten. Ein derartiger Verzicht wird oft gemacht, wenn die Verzichtende/der Verzichtende zu Lebzeiten bereits ihren/seinen Erbanspruch ausgezahlt erhält.

Bei einem Erbverzicht erhält die Verzichtende/der Verzichtende beim Erbfall nichts mehr. Die Verstorbene/der Verstorbene konnte zu ihren/seinen Lebzeiten der Verzichtenden/dem Verzichtenden lediglich auf den Pflichtteil noch etwas zugewendet haben, wenn sie/er es mochte.
ZITAT ENDE

Quelle
http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.792040.html#Allgemeines

  17-11-2010 20:40  tristan
Hofübergabe
@Fallkerbe
Hast du schon einmal etwas vom Anerbengesetz gehört? Das ist ein bäuerliches Sondererbrecht.
Einfach gesagt: Der Anerbe=Übernehmer bekommt viel, die Miterben verhältnismäßig wenig. Anstelle des gesamten Hofes kommt nur der Übergabspreis in die Verlassenschaft und wird auf die Miterben aufgeteilt.
hde Tristan


  17-11-2010 20:46  Fallkerbe
Hofübergabe
@tristan,
ja, ich hab da mal was gehört, hast recht.
Ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil.

mfg





  17-11-2010 21:24  Shalalachi
Hofübergabe
Zu Fallkerbes Zitat noch:
Das was die Eltern bei ihrem Tod noch besitzen wird serwohl trotz Pflichtteilsverzicht noch aufgeteilt ( z.B. ein Auto, Bargeld etc)
Wird der Pflichtteilsverzicht von den Geschwistern (und anderen ev. Erbberechtigten) nicht unterschrieben kann im Erbfall noch auf die bereits übergebene LW zurückgegriffen werden. Es werden alle Schenkungen und Übergaben die zu Lebzeiten gemacht wurden gegengerechnet und wenn nötig noch umverteilt.

Baugrund gibts bei uns auch dazu.

Am besten fragst mal bei deiner LK um eine Beratung an.
hat mir auch geholfen (aber nicht nur dem blind vertrauen!!!)
mfg Shala


  17-11-2010 21:46  tristan
Hofübergabe
Schwachsinn.
Auf eine bereits übergebene Landwirtschaft kann nicht zurückgegriffen werden. Nur auf den Übergabspreis.
Juristisch gesehen ist die Übergabe ein Verkauf.
hde Tristan

  18-11-2010 10:13  kraftwerk81
Hofübergabe
@veravioletta,

Flachgau

  18-11-2010 11:39  MUKUbauer
Hofübergabe
übergabe als verkauf - stimmt nicht ganz

Verscherbelt der Hofübernehmer binnen 7 Jahre alles und führt den Betrieb nicht fort kann die weichenden Erben "anziehen"

Ich würde zum Notar gehen, meine Sogar viele haben eine kostenlose Beratungszeit - ein Notar muß über alles aufklären - ein Rechtsanwalt kann....

mfg

  18-11-2010 13:22  tristan
Hofübergabe
@mukubauer
Die Frist beträgt 10 Jahre. Wird vorher verkauft, wird unter allen Geschwistern aufgeteilt.

@mosti
Verstehe nicht, was du mir mitteilen willst. Bin halt etwas blöde. Kannst du es so schreiben, dass ich den Inhalt verstehe, bitte.
hde Tristan



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.