Antworten: 3
  09-05-2005 21:19  alte_wursthaut
Helfer am Bau

Hallo zusammen!

Wir beginnen in ein paar Wochen mit einem Stallneubau und brauchen dafür Helfer.

Welche Möglichkeiten gibt es für Helfer, sich selbst zu versichern?
Macht es einen Unterschied, ob der Helfer aus der Landwirschaft kommt, oder nicht?
Wann spricht man von bäuerlicher Nachbarschaftshilfe?
Wann muss ich als Auftraggeber meine Helfer anmelden und wo?
Ist es fürs Finanzamt relevant, wenn ich Helfer beschäftige?

Wer hat damit schon Erfahrung gemacht und kann uns Tips geben?

Für Eure Hilfe wären wir dankbar.
Grüße


  10-05-2005 07:11  milcherzeuger
Helfer am Bau
>
Habe gerade auf der SVB Homepage nachgeschaut und über Nachbarschaftshilfe und Maschinenring Arbeiter ein paar Zeilen gefunden!


mfg milcherzeuger


Nachbarschaftshilfe
Als Nachbarschaftshilfe sind im Allgemeinen Tätigkeiten des Betriebsinhabers selbst bzw. seiner mittätigen Angehörigen für einen anderen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb anzusehen, die in der Erwartung oder zur Abgeltung von (ähnlichen oder gleichen) Gegenleistungen für den eigenen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb verrichtet werden. Führen zB Angehörige jedoch Arbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durch, dann kann diese Tätigkeit nicht mehr als Nachbarschaftshilfe, sondern muss vielmehr als selbständige (mit oder ohne Gewerbeberechtigung) oder unselbständige Erwerbstätigkeit angesehen werden.

Die Nachbarschaftshilfe ist nur zwischen land(forst)wirtschaftlichen Betrieben möglich, und zwar auch dann, wenn der Einsatzbetrieb von einer juristischen Person, zB Agrargemeinschaft, Gebietskörperschaft, Pfarre, Stiftung, geführt wird.

Wenn auch Nachbarschaftshilfe in der Regel in der Form erbracht wird, dass Leistungen (Maschinen-, Arbeits-, Fuhrwerkseinsatz) ausgetauscht werden, so ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass sie auch gegen Entgelt geleistet wird, wobei das Entgelt nur "vorschussweise" auf die später zu erbringende Gegenleistung treten soll. Das Entgelt darf sich nur auf den Betriebsmitteleinsatz beziehen (zB Kosten von Traktorstunden).




Arbeiten, die Mitglieder eines Maschinen- und Betriebshilferinges auf Grund der Statuten des Ringes einander leisten, sei es mit eigenen oder fremden Betriebsmitteln, sind ebenfalls als (Form der organisierten oder kollektiven) Nachbarschaftshilfe anzusehen. Einsatzperson kann dabei sowohl der Betriebsführer als auch der mittätige Angehörige sein. Die im Rahmen dieser Nachbarschaftshilfe geleisteten Vergütungen gelten auch bei Einsatz in Betrieben von Nichtringmitgliedern als Verrechnungswert für die Gegenleistung.

Neben der Einsatzvermittlung der Ringmitglieder sind auch Funktionärstätigkeiten geschützt, soweit sie Geschäftsführungsaufgaben für den Maschinen- und Betriebshilfering darstellen (zB Teilnahme an der Vorstandssitzung).


  10-05-2005 09:53  lehrerfranz
Helfer am Bau
> Es gibt aber auch eine Bauhleferversicherung. Kann man bei Versicherungsgesellschaften abschließen. Prämienhöhe richtet sich danach ob die Bauhelfer namentlich oder "pauschal" versichert sind. Sehr empfehlenswert auch wenn Freunde, Verwandte, Geschwister usw. "unentgeltlich" helfen. Siehe auch www.keinesorgen.at





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