Telekom: Lichtwellenleiterkabel

Antworten: 6
  29-06-2010 08:48  Christoph38
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
Habe gestern ein Schreiben der Telekom bekommen, dass man auf meiner Wiese Rohre plus Kabel verlegt und das Leitungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz geltend macht.
Auf der 2. Seite soll ich unterschreiben und portofrei einsenden.

Habe mich beim durchlesen geärgert über die unseriöse Vorgangsweise. Offenbar hält man es nicht mal für nötig den Grundeigentümer zu informieren, wann der Bau erfolgen soll, welche Entschädigung, wie breit der beanspruchte Grund ist, etc.
Eine Vereinbarung besteht für die Telekom anscheinend darin, dass man einen Freibrief für die Telekom unterschreiben soll ?

  29-06-2010 11:02  Haa-Pee
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
ja allgemeine vorgehensweise.

ich hab diese rohre von memorex telex in den grundstücken und die haben auch mit den windigsten verfahren agiert.

eigentlich schon an der absoluten leaglitätsgrenze.

falsche informationen,falsche detailpläne, viel zu niedrig angesetzte entschädigungszahlungen.

fazit war auch eine saftige finanzamtsnachzahlung als die firma pleite ging!

auf jedenfall wollen die "leitungsbauer" immer möglichst günstig über den grund!

dh wenn es nachrangige "leitungsbauer" sind (strom,kanal,sonstige infrastruktur sind vorrangig und werden auch nach dem eisenbahnenteignungsgesetz exekutiert)

mein tipp an dich da ich einiges an leitungen verlegt habe(pipeline,kanal,strom,glasfaser)

das von dir bekommene schreiben mit dem vermerk "nicht akzeptiert" zurück senden.

und es dauert nicht lange bekommst du persönlichen besuch;-)

christoph dich halte ich für schlau genug dass du da nicht gleich einwilligst und das ist auch ein guter tipp !



  29-06-2010 12:17  mfj
Telekom: Lichtwellenleiterkabel


...auf das betroffene Grundstück fahren, Familie und Freunde einladen, Kohlengrill mitnehmen, Würstchen und dergleichen...und zur Einweihung mit "unwichtiger Miene und kratzender Stimme" diesen Blödsinn verbrennen.

Lichtwellenkabel können für "alle möglichen Datentransporte" genutzt werden, welche das Gesetz nicht abdeckt. Hier handelt die Telekom im Eigeninteresse.




  29-06-2010 13:04  diewahrheitist
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
@ Christoph38:

So einfach geht das für die Telekom eh nicht, nur hat sie - soweit ersichtlich - im Endeffekt tatsächlich idR das Recht, die Leitung zu verlegen.

Ändern kann man nur die Entschädigung und evtl in gewissem Rahmen den genauen Verlauf, ein Plan wäre klarerweise anzuschließen gewesen (§ 6 Abs 2 TKG), ohne einen solchen wird hoffentlich niemand eine Zustimmung erteilen.

Die wichtigsten Bestimmungen (einschließlich der vorgesehenen Verfahren) dazu stehen in §§ 5-13 des Telekommunikationsgesetzes (TKG, vor allem in § 5 Abs 4). Dem Eigentümer ist eine angemessene Abgeltung der Wertminderung (nach ausreichender Information) geschuldet (§ 5 Abs 5), auf Wunsch kann diese von einem Sachverständigen bzw. zunächst einer Behörde oder in der Folge auf Antrag vom Gericht festgestellt werden, wobei aber auch dem Grundeigentümer ein Teil der SV-Kosten auferlegt werden kann, wenn dies der Billigkeit entspricht. Nach § 5 Abs 4 Ziffer 1 darf die widmungsgemäße Verwendung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt werden.

mfg
diewahrheitist


  29-06-2010 21:14  MUKUbauer
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
na die Spielen damit das es genug gibt die nix Sagen und den Wisch unterschrieben zurückschicken ohne zu wissen was sie unterschreiben...

mfg

  29-06-2010 22:15  Haa-Pee
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
christoph stell das schriftstück mal hier online zum durchlesen.

deine persönlichen daten sollst du natürlich "schärzen"

wäre interessant welche versionen da im umlauf sind!?

  30-06-2010 08:35  Christoph38
Telekom: Lichtwellenleiterkabel
@ haapee
Habe das Schriftstück nur in Papierform, zusätzlich einen Plan mit dem Verlauf (wie das bereits vor Jahren verlegte Telefonkabel).

Der Inhalt ist simpel:

Vereinbarung zum Leitungsrecht gemäß TKG

§ 5 Abs 4 TKG abgeschrieben ...

Telekom Austria beabsichtigt in Ausübung dieses Rechte auf den angeführten Liegenschaften folgende Telekommunikationsanlagen zu errichten:

KG, EZ ...
Gst-Nr: Verlegung von Rohren und Lichtwellenleiterkabeln

Eigentümer: ...

Es wird einvernehmlich festgehalten, dass für die fernmeldetechnische Nutzung der Liegenschaft keine Abgeltung zur Anwendung kommt.

Der Inanspruchnahme des Leitungsrechtes für die Nutzung der Liegenschaft gemäß dem Telekommunikationsgesetz wird zugestimmt.

Datum Unterschrift



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