Wegerecht bei Verpachtung

Antworten: 1
  13-03-2005 15:35  kokosbussi
Wegerecht bei Verpachtung
Hallo Berufskollegen!

Ein Grundnachbar hört heuer mit seiner Landwirtschaft auf. Er bewirtschaftete u.a. eine einmähdige Wiese, zu der er über meinen Grund seit Jahren zufährt - gegenseitiges Einvernehmen.
Er könnte zu dieser Wiese auch über einen öffentlichen Weg und danach durch seinen Wald zufahren - Weg ist aber bereits verwachsen.
Auch ich hab Interesse an einer Pachtung - lasse mich aber durch diverse andere Interessenten nicht treiben. (einmähdige Wiese auf 580 m Seehöhe, Nassstelle und Waldrand inkl. - Bodenzahl 17 - was würdet ihr bieten?).
Meine eigentliche Frage: - muss ich einen ev. anderen Pächter ebenfalls über meinen Grund fahren lassen? Bisher lief es immer im Einvernehmen, der Eigentümer mähte die Wiese erst nachdem ich gemäht hatte, außerdem durfte ich meine Tiere über das Gstk zur Weide treiben....

Danke für jede Antwort



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