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Landw. Nebentätigkeiten
Hallo, ich habe von der Sozialversicherung einen Meldezettel für landw. Nebentätigkeiten bekommen. Ich habe 1 Ferienwohnung mit 5 Betten und war der Meinung, dass dies völlig unter die Pauschalierung fällt. Hat es das Änderungen gegeben? Es ist weiters von der Freibetragsgrenze von € 3700,- die Rede, sind das die Einnahmen, oder kann ich hier mein Aussgbaben zum Abzug bringen?
Danke für jede Meldung
TOM
Landw. Nebentätigkeiten
>Es sind alle landwirtschaftlichen Nenbentätigkeiten zu melden, die Freigrenze gilt in der Direktvermarktung, aber auch in anderen Bereichen. Wenn du aber irgendwo reine Arbeitszeit verrechnest, läufts von der 1. Stunde an. Wenn du eine Nebentätigkeit einmal gemeldet hast, aber im Vorjahr daraus keine Erlöse hattest muß man eine sogenannte Leermeldung abgeben, d.h. Null hinschreiben, unterschreiben und an die SVB schicken. Was ich für eine Frechheit halte ist dass unter all diesen Maßnahmen jene zur Kasse gebeten werden welche mehr als nur das allernötigste leisten. Wenn jemand
mit dem Vor-sich-hinleben auch zufrieden ist hat der seine heilige Ruhe.
Oft schon habe ich darauf hingewiesen dass wir mit zwei Sozialversicherungsanstalten, eine für alle Selbsständigen, eine für alle unselbsständig Erwerbstätigen in der heutigen Zeit das Auslangen hätten und dass die Verwaltung sicherlich billiger und einfacher wäre.
.......aber da schützt schon die liebe Politik aller Farben ihre Leut, vor allem sind das gut geschützte Arbeitsplätze für manche welche sich nicht in die rauen Niederungen der allgemeinen Wirtschaft begeben
wollen oder brauchen.....Mfg, helmar
Landw. Nebentätigkeiten
> Hallo Tom
Auf deine Frage ob die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienwohnung, als Nebentätigkeit für die SVB heranzuziehen sind ist zu sagen. Wenn man die FEWO nur vermietet ohne Verpflegung und Dienstleistung so sind das keine Einnahmen im Sinne von Urlaub am Bauernhof sondern eine Vermietung und Verpachtung und die braucht man nicht an zu geben.
Mfg Seet.
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