wer kann mir helfen rückgaberecht privatverkauf

Antworten: 3
  21-03-2010 08:14  brunnweber
wer kann mir helfen rückgaberecht privatverkauf
hallo
habe ein Problem und zwar habe ich einen Autoanhänger verkauft
Wollte das Pickerl noch machen habe es nicht bekommen weil ein Radlager kapputt war und die Bremsen eingerostet waren
Habe es behoben und dann das Pickerl bekommen
Habe dem Käufer auch alles gesagt wie es war
Er hat den Anhänger gekauft, und nach ca. 5 Wochen (Anhänger stand nur bei uns in der Garage,vwurde nicht mehr benutzt) abgeholt. Er hatte den Anhänger bereits angemeldet. Auf dem nach Hauseweg nach Wien blockierten nach 180 km drei Räder, was er leider erst sehr spät bemerkte(PKW`s hupetn wegen blauem Rauch!!!). Jetzt sind 3 von 4 Reifen bis aufs Gewebe abgerieben und die Radlager kaputt. Er will den Hänger jetzt nicht mehr haben, wir mussten den Hänger sogar selbst wieder abholen(ca400 km!!), drohte uns gleich mit Gerichtsverfahren. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

  21-03-2010 12:13  monsato
wer kann mir helfen rückgaberecht privatverkauf
hay

was steht am Kaufvertrag???????????
Gebraucht wie besichtigt.

dann dürfte dir nix passieren, ich hätte ihn an deiner stelle auch nicht zurückgeholt das war ein fehler denk ich .
er hat beim privatverkauf keinen anspruch.
aber geh zu einem spechtag am gericht gibts sowas bei uns alle dienstag vormittag,gratissprechtag.

  21-03-2010 16:06  Felix05
wer kann mir helfen rückgaberecht privatverkauf
Hallo,

in Germanien kannst du von privat nach privat die Gewährleistung ausschließen, sollte der Verkäufer aber ein Gewerbetreibender sein, und da spielt es keine Rolle, ob Autohändler, Bäcker oder Landwirt, geht das nicht so einfach.

Der Rat mit der Schlichtungsstelle ist gut, aber sag: warum hast du den Anhänger wieder abgeholt?
Das soll jetzt keine Besserwisserei mit erhobenem Zeigefinger sein, aber das ist wie ein Schuldeingeständnis.
Ich will damit sagen, bei einem reinen Privatverkauf hätte ich das nicht getan, zumal du ja nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast, wenn du sogar noch die Hauptuntersuchung hast machen lassen.
Wichtig ist, was in deinen Kaufvertrag steht und vor allen wer der Verkäufer ist. Hat der kein Gewerbe, ist alles in Ordnung. So ist´s jedenfalls bei uns, und wie ich aus ähnlichen Beiträgen hier schon erfahren konnte, bei euch nicht viel anders.

Gruß, Lutz!



  22-03-2010 20:24  brunnweber
wer kann mir helfen rückgaberecht privatverkauf
Im Kaufvertrag stand ohne Garantie und Gewährleistung und es war ein Privatverkauf, da wir aber die Bremsen und das Radlager selbst repariert haben, könnte ein Sachverständiger möglicherweise auch auf ein Verschulden unsererseits kommen, was die Werkstätte wieder entlasten würde, die müssen nicht jeden Schrauben kontrollieren. In diesem Fall bleiben wir auf den ganzen Kosten sitzen, sogar das Anmelden müssten wir Rückerstatten!!!! Also bin ich froh, den Hänger wieder geholt zu haben. Wir sind besser beraten, dem Verkäufer den von ihm geforderten Kaufpreis rückzuerstatten!!! Danke für eure Beiträge




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