Weidezaun - Vorschriften

Antworten: 4
  13-03-2010 10:34  herzogengut
Weidezaun - Vorschriften
Im April beginne ich damit, Turopolje Schweine auf die Weide zu stellen. Gerät und Draht sind schon da, nächste Woche kommen die Lärchenpflöcke und jetzt stehe ich nach vielen Diskussionen vor der Frage ob es da irgendwelche Vorschriften zu beachten gibt.
Die Nachbarn haben erzählt, dass man einen Mindestabstand zur Strasse einhalten muss, damit auch überbreite Landmaschinen vorbeifahren können, keiner weiss aber wieviel und wo das geschrieben steht.
Kann mir da jemand sagen, welches Gesetz hier zutrifft?

  13-03-2010 12:24  Restaurator
Weidezaun - Vorschriften
es geht hier nicht um überbreite fuhren, es sei denn jemand hätte ein servitut darauf ersessen. und sogar das ist fraglich ob man so etwas ersitzen kann. das servitut gilt nämlich immer für die strassenbreite mit bankett.
deine nachbarn haben aber insofern recht, als ein elektrischer weidezaun nicht nur deutlich als solcher gekennzeichnet sein muss, sondern auch 2m abstand zu öffentlichen strassen aufweisen muss.
alle fragen dieser art sind im buch "rechtskunde für den landwirt" von dr. nikolaus posch (rechtsabteilung der lk steiermark) detailliertest und für jeden gut verständlich beantwortet.

* Rechtskunde für den Landwirt
* Autor: Posch, Nikolaus
* ISBN: 978-3-7020-0784-3
* Verlag: STOCKER Verlag
€19,90, am einfachsten online bei bücherquelle bestellen.

  13-03-2010 12:39  traun4tler
Weidezaun - Vorschriften
Hallo!
Elektrozäune haben eigene Abstandsauflagen zu öffentlichen Gut, bei uns in OÖ waren dies 1 oder 1,5 m. Wenn ich mich nicht täusche, wurde dieser Abstand gesetzlich neu definiert. Ich glaube, es fällt unter die jeweiligen Landesgesetze.
Beim Suchen auf den LWK - Seiten und den Weidezaungeräteherstellern findest Du auch brauchbare Informationen.
Dann auf genug Spannung auf den Drähten, Grüsse Sepp!

  15-03-2010 12:35  herzogengut
Weidezaun - Vorschriften
Danke für die präzise Auskunft und den Buchtip!

Ich werde es mir auch gleich bestellen, weil da auch noch viele andere rechtliche Fragen in meinem Kopf herumschwirren, auf die ich dort eine Antwort finden werde.

Weisst Du vorab, in welchem Gesetz das mit dem Abstand geregelt ist - im Natur- und Landschaftschutzgesetz habe ich nämlich nix gefunden und ein Landwirtschaftsgesetz gibt es ja nicht...


  15-03-2010 23:50  herzogengut
Weidezaun - Vorschriften
So, Liebe Leute!

Das mit dem Weidezaun wäre nun geklärt - es gibt keine Mindestabstände (mehr).

Geregelt war dies bis 2009 in der StVO §91 "Bäume und Einfriedungen neben der Straße", Absatz (4), dann wurde dieser aus dem Paragraphen gestrichen.

In der OÖ Bauordnung sind Weidezäune eindeutig als Bewilligungs- und Anzeigefreie Bauvorhaben angeführt und dürfen somit auch an der Grundgrenze aufgestellt werden.

Falls jemand doch noch andere Infos hat, bitte posten!



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