Rat wegen Wiese
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22-01-2005 07:24 harly
Rat wegen Wiese
Hallo zusammen
Wir haben ein Grundstück bei dem viele Waldbesitzer angrenzen, auf dem Feld ist keinerlei Fahrtrecht.
Trozdem wird kreuz und quer über das Feld gefahren Holz gelagert, aufgeschnitten etc.... Die Wälder ringsum wahren auch Wiesen wurden aber vor ~einer Generation angepflanzt.
Da die Wiese darunter leidet werde ich wohl einen Zaun errichten müssen.
Rechtsstreitigkeiten bringen wohl wenig da immer wieder ein anderer fährt und außer Kosten und Nerven nur wenig dabei rauskommt.
Hat jemand von Euch auch ein derartiges Problem?
Könnt Ihr mir Tipp´s geben das Problem zu lösen?
Hoffe auf Eure Beiträge
Mit freundlichen Grüßen
Sepp
Hallo zusammen
Wir haben ein Grundstück bei dem viele Waldbesitzer angrenzen, auf dem Feld ist keinerlei Fahrtrecht.
Trozdem wird kreuz und quer über das Feld gefahren Holz gelagert, aufgeschnitten etc.... Die Wälder ringsum wahren auch Wiesen wurden aber vor ~einer Generation angepflanzt.
Da die Wiese darunter leidet werde ich wohl einen Zaun errichten müssen.
Rechtsstreitigkeiten bringen wohl wenig da immer wieder ein anderer fährt und außer Kosten und Nerven nur wenig dabei rauskommt.
Hat jemand von Euch auch ein derartiges Problem?
Könnt Ihr mir Tipp´s geben das Problem zu lösen?
Hoffe auf Eure Beiträge
Mit freundlichen Grüßen
Sepp
22-01-2005 17:07 Mitzi
Rat wegen Wiese
Hallo!
So wie Du es schilderst, wäre ein Zaun sicherlich gut.
Du solltest Dich beeilen, denn bei Privaten hast Du 30 Jahre bzgl der Ersitzung.
Du kannst es ja auch mit einem Schmäh machen: setze an der Grenze - wo die Leute hineinfahren - einige Bäumchen oder Büsche in Kombination mit Ästen so nach dem Motto: ein Rain ist schon fein! Die Vogelwelt und andere Tiere werden es Dir danken. Dazwischen klopfst noch einige Holzpfeiler ein, damit man den Rain nicht übersieht.
Und vereinzelt baust irgend eine Kultur z.B. Mohn als Winterung an. Machst einige Fleckerln (vielleicht wie ein Schachbrett) - so 2x2m, haust an den Ecken einen Holzpfeiler rein, spannst ein Banderl und setzt dadurch die Attraktivität zum wilden Befahren herab. Im Frühjahr kannst das Schachbrett entfernen und so nutzen wie Du es willst.
Ich bin mir sicher, dass Dir sicherlich auch noch andere Kulturen für die Methode 2x2m einfallen werden. Nur Mut!
Sollte dies nichts Nutzen, wirst Du wahrscheinlich vom Klagen nicht wegkommen.
Hallo!
So wie Du es schilderst, wäre ein Zaun sicherlich gut.
Du solltest Dich beeilen, denn bei Privaten hast Du 30 Jahre bzgl der Ersitzung.
Du kannst es ja auch mit einem Schmäh machen: setze an der Grenze - wo die Leute hineinfahren - einige Bäumchen oder Büsche in Kombination mit Ästen so nach dem Motto: ein Rain ist schon fein! Die Vogelwelt und andere Tiere werden es Dir danken. Dazwischen klopfst noch einige Holzpfeiler ein, damit man den Rain nicht übersieht.
Und vereinzelt baust irgend eine Kultur z.B. Mohn als Winterung an. Machst einige Fleckerln (vielleicht wie ein Schachbrett) - so 2x2m, haust an den Ecken einen Holzpfeiler rein, spannst ein Banderl und setzt dadurch die Attraktivität zum wilden Befahren herab. Im Frühjahr kannst das Schachbrett entfernen und so nutzen wie Du es willst.
Ich bin mir sicher, dass Dir sicherlich auch noch andere Kulturen für die Methode 2x2m einfallen werden. Nur Mut!
Sollte dies nichts Nutzen, wirst Du wahrscheinlich vom Klagen nicht wegkommen.
25-01-2005 19:39 Vamp
Rat wegen Wiese
> @suedlicht
Ehrlich gesagt find ich die Idee von Mitzi mit dem Naturzaun gut. Es ist eine Bereicherung für Fauna und Flora. Gerade in der heutigen Zeit, wo alles nur mehr in monetären Werten festgehalten wird, schadet es nicht auch etwas im Einklang mit der Natur und für die Natur zu tun.
Mit einem Flascherl Wein würdest bei mir kein Leiberl reißen - nicht einmal mit einem 100 Parker Punkte Rotwein aus Bordeaux. (Die Preisklasse wird dir hoffentlich ein Begriff sein.) Ich würde den Wein trinken und trotzdem über die Wiese fahren.
Also nicht böse sein, aber mit Alkohol alleine löst man dieses Problem sicher nicht.
> @suedlicht
Ehrlich gesagt find ich die Idee von Mitzi mit dem Naturzaun gut. Es ist eine Bereicherung für Fauna und Flora. Gerade in der heutigen Zeit, wo alles nur mehr in monetären Werten festgehalten wird, schadet es nicht auch etwas im Einklang mit der Natur und für die Natur zu tun.
Mit einem Flascherl Wein würdest bei mir kein Leiberl reißen - nicht einmal mit einem 100 Parker Punkte Rotwein aus Bordeaux. (Die Preisklasse wird dir hoffentlich ein Begriff sein.) Ich würde den Wein trinken und trotzdem über die Wiese fahren.
Also nicht böse sein, aber mit Alkohol alleine löst man dieses Problem sicher nicht.
27-01-2005 12:25 Borusse
Rat wegen Wiese
> Nach durchlesen der Meinungen mancher Forumsteilnehmer bin ich eigentlich überrascht, wieviele den Weg über die Judikatur wählen. Das sollte aber der letzte Weg sein, davor ist in jedem Fall der Konsens zu suchen, denn dieser ist bekanntlich der monetär günstigste.
Ich habe aus der Angabe interpretiert, dass mehrere Personen das Grundstück wahllos kreuzen. Dazu sei angemerkt, dass es wahrscheinlich nicht zielführend sein wird, die weitere Benützung zu verbieten, da das besagte Grundstück das einzige sein könnte über das ein anderes Grundstück erreicht werden kann (Notwegerecht). Vielmehr wird eine Lösung sein, die Benützungsmöglichkeiten einzuschränken, sodass man den Vorschlag unterbreitet, eine Ader anzubieten, über die in weiterer Folge ein Weg führt. Aber immer den Konsens suchen!
Allgemein ist es schwierig die Situation zu beurteilen, da man die örtliche Gegebenheit unbedingt miteinbeziehen muss, aber der Weg über das Gericht oder dergleichen ist am Anfang immer kontraproduktiv, da man in den meisten Fällen das Gegenteil erreicht.
> Nach durchlesen der Meinungen mancher Forumsteilnehmer bin ich eigentlich überrascht, wieviele den Weg über die Judikatur wählen. Das sollte aber der letzte Weg sein, davor ist in jedem Fall der Konsens zu suchen, denn dieser ist bekanntlich der monetär günstigste.
Ich habe aus der Angabe interpretiert, dass mehrere Personen das Grundstück wahllos kreuzen. Dazu sei angemerkt, dass es wahrscheinlich nicht zielführend sein wird, die weitere Benützung zu verbieten, da das besagte Grundstück das einzige sein könnte über das ein anderes Grundstück erreicht werden kann (Notwegerecht). Vielmehr wird eine Lösung sein, die Benützungsmöglichkeiten einzuschränken, sodass man den Vorschlag unterbreitet, eine Ader anzubieten, über die in weiterer Folge ein Weg führt. Aber immer den Konsens suchen!
Allgemein ist es schwierig die Situation zu beurteilen, da man die örtliche Gegebenheit unbedingt miteinbeziehen muss, aber der Weg über das Gericht oder dergleichen ist am Anfang immer kontraproduktiv, da man in den meisten Fällen das Gegenteil erreicht.
27-01-2005 17:13 sanBenedetto
Rat wegen Wiese
Rechtliche Situation bei Streitigkeiten um das Wegerecht:
Ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg" reicht in Österreich rechtlich gesehen sehr wohl dafür aus, das Befahren von eigenem Grund und die ersitzung des Wegerechts zu verhindern!
Die Begehung und Befahrung des nachbarlichen Grundstückes kann nur dann ein Recht begründen, wenn sie der vorteilhafteren Benützung des eigenen Grundstückes dient. Eine bloß schikanöse Benützung schließt daher die Begründung eines Rechtes aus. Weitere Voraussetzung für die Ersitzung eines Rechtes ist die Redlichkeit. Der Benützer muss sich während der gesamten Ersitzungszeit, die grundsätzlich 30 Jahre dauert, im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit der Benützung des fremden Grundstückes befinden.
Diese Redlichkeit fällt dann weg, wenn sich der betroffene Grundstückseigentümer nachweislich der Benützung seines Grundstückes widersetzt, indem er etwa ein Schild wie „Privatweg“ anbringt oder den benützten Weg durch ein Holzgatter oder einen Schranken absperrt. Umgekehrt kann aber auch die Freiheit des mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks ersessen werden. Dies kann etwa dann gelingen, wenn ein Hindernis auf dem Weg errichtet oder der Weg aufgeschüttet wird und sich der Berechtigte gegen diese Beeinträchtigung seines Rechtes über drei Jahre nicht zur Wehr setzt. Bringt der Berechtigte aber binnen dreißig Tagen eine sog. Besitzstörungsklage oder binnen drei Jahren eine Unterlassungsklage bzw. Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes ein, so wird er in der Regel obsiegen und der „erfinderische“ Nachbar mit unter Umständen hohen Prozesskosten belastet.
Durch bloßen Nichtgebrauch erlischt hingegen ein einmal eingeräumtes oder ersessenes Recht nicht. Die weitläufige Meinung, dass die Ersitzung eines Wegerechtes auf land- oder forstwirtschaftlichem Grund ausgeschlossen sei, ist unrichtig. Jene Bundes- und Landesgesetze, die ein Verbot der Ersitzung von Wald- und Weideservituten sowie besonderer Felddienstbarkeiten vorsehen, schließen die Anwendung auf Wegerechte ausdrücklich aus. Es ist also Vorsicht geboten, damit des Nachbars Bequemlichkeit nicht zum Recht wird.
Dies ist der Stand der österreichischen Gesetzeslage, und daran führt im Falle eines Rechtsstreites garantiert kein weg vorbei.
Ich hoffe geholfen zu haben
lg sanbenedetto
Rechtliche Situation bei Streitigkeiten um das Wegerecht:
Ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg" reicht in Österreich rechtlich gesehen sehr wohl dafür aus, das Befahren von eigenem Grund und die ersitzung des Wegerechts zu verhindern!
Die Begehung und Befahrung des nachbarlichen Grundstückes kann nur dann ein Recht begründen, wenn sie der vorteilhafteren Benützung des eigenen Grundstückes dient. Eine bloß schikanöse Benützung schließt daher die Begründung eines Rechtes aus. Weitere Voraussetzung für die Ersitzung eines Rechtes ist die Redlichkeit. Der Benützer muss sich während der gesamten Ersitzungszeit, die grundsätzlich 30 Jahre dauert, im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit der Benützung des fremden Grundstückes befinden.
Diese Redlichkeit fällt dann weg, wenn sich der betroffene Grundstückseigentümer nachweislich der Benützung seines Grundstückes widersetzt, indem er etwa ein Schild wie „Privatweg“ anbringt oder den benützten Weg durch ein Holzgatter oder einen Schranken absperrt. Umgekehrt kann aber auch die Freiheit des mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks ersessen werden. Dies kann etwa dann gelingen, wenn ein Hindernis auf dem Weg errichtet oder der Weg aufgeschüttet wird und sich der Berechtigte gegen diese Beeinträchtigung seines Rechtes über drei Jahre nicht zur Wehr setzt. Bringt der Berechtigte aber binnen dreißig Tagen eine sog. Besitzstörungsklage oder binnen drei Jahren eine Unterlassungsklage bzw. Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes ein, so wird er in der Regel obsiegen und der „erfinderische“ Nachbar mit unter Umständen hohen Prozesskosten belastet.
Durch bloßen Nichtgebrauch erlischt hingegen ein einmal eingeräumtes oder ersessenes Recht nicht. Die weitläufige Meinung, dass die Ersitzung eines Wegerechtes auf land- oder forstwirtschaftlichem Grund ausgeschlossen sei, ist unrichtig. Jene Bundes- und Landesgesetze, die ein Verbot der Ersitzung von Wald- und Weideservituten sowie besonderer Felddienstbarkeiten vorsehen, schließen die Anwendung auf Wegerechte ausdrücklich aus. Es ist also Vorsicht geboten, damit des Nachbars Bequemlichkeit nicht zum Recht wird.
Dies ist der Stand der österreichischen Gesetzeslage, und daran führt im Falle eines Rechtsstreites garantiert kein weg vorbei.
Ich hoffe geholfen zu haben
lg sanbenedetto
28-01-2005 10:07 sanBenedetto
Rat wegen Wiese
Hallo STB!
Gute Frage! Der von mir geschilderte Sachverhalt ist die in Österreich geltende Gesetzeslage! Wie du daraus entnehmen kannst reicht das Schild aus zweierlei Gründen:
1: Die Redlichkeit ist nicht mehr gegeben, da durch das Schild die Benützung des Weges grundsätzlich verboten ist. Durch den Wegfall der Redlichkeit (Was ja auf Normaldutsch *g* nichts anderes bedeutet zu glauben etwas rechtmäßig und berechtigterweise zu machen) kann also das Recht niemals ersessen werden.
2: Durch die Anbringung eines eben solchen Hinweisschildes oder eines Zaunes/Schranken hast du deinen Teil dafür beigetragen, den Weg nicht als frei zugänglich zu kennzeichnen. Dadurch wird bei jeder nicht erlaubten Benützung durch Dritte im Prinzip eine "Straftat" (blöder Ausdruck in diesem Fall, mir ist gerade kein anderer eingefallen, hoffe du weißt was und wie ich das meine) begangen.
Diese Tatsachen tragen sehr stark zu deinem Vorteil im Rechtsstreit bei. Denn du hast nun die Möglichkeit, vertraglich festzuhalten, dass Bauer A jedes Jahr von Dezember bis Jänner (oder wann auch immer) im Zuge seiner Waldarbeit deinen Weg benützen darf, dies aber nur eine befristete Gefälligkeit deinerseits ist und jederzeit widerrufen werden kann. Ebenfalls ist Festzuhalten das die Ersitzung eines Wegerechtes ausgeschlossen ist! Andernfalls hast du die Möglichkeit in einem allfälligen Rechtsstreit deine Interessen durchzubringen, da die Benützung nicht rechtmäßig geschehen ist und du eindeutig!!! die Benützung untersagt hast. Dadurch ist die "Redlichkeit" nicht mehr gegeben und du wirst vor Gericht dein Recht zuerkannt bekommen.
lg sanbenedetto
Hallo STB!
Gute Frage! Der von mir geschilderte Sachverhalt ist die in Österreich geltende Gesetzeslage! Wie du daraus entnehmen kannst reicht das Schild aus zweierlei Gründen:
1: Die Redlichkeit ist nicht mehr gegeben, da durch das Schild die Benützung des Weges grundsätzlich verboten ist. Durch den Wegfall der Redlichkeit (Was ja auf Normaldutsch *g* nichts anderes bedeutet zu glauben etwas rechtmäßig und berechtigterweise zu machen) kann also das Recht niemals ersessen werden.
2: Durch die Anbringung eines eben solchen Hinweisschildes oder eines Zaunes/Schranken hast du deinen Teil dafür beigetragen, den Weg nicht als frei zugänglich zu kennzeichnen. Dadurch wird bei jeder nicht erlaubten Benützung durch Dritte im Prinzip eine "Straftat" (blöder Ausdruck in diesem Fall, mir ist gerade kein anderer eingefallen, hoffe du weißt was und wie ich das meine) begangen.
Diese Tatsachen tragen sehr stark zu deinem Vorteil im Rechtsstreit bei. Denn du hast nun die Möglichkeit, vertraglich festzuhalten, dass Bauer A jedes Jahr von Dezember bis Jänner (oder wann auch immer) im Zuge seiner Waldarbeit deinen Weg benützen darf, dies aber nur eine befristete Gefälligkeit deinerseits ist und jederzeit widerrufen werden kann. Ebenfalls ist Festzuhalten das die Ersitzung eines Wegerechtes ausgeschlossen ist! Andernfalls hast du die Möglichkeit in einem allfälligen Rechtsstreit deine Interessen durchzubringen, da die Benützung nicht rechtmäßig geschehen ist und du eindeutig!!! die Benützung untersagt hast. Dadurch ist die "Redlichkeit" nicht mehr gegeben und du wirst vor Gericht dein Recht zuerkannt bekommen.
lg sanbenedetto
28-01-2005 10:12 sanBenedetto
Rat wegen Wiese
Zusatz
Zu deiner Frage ob der andere trotzdem der Meinung sein kann rechtmäßig deinen Weg zubenützen:
Nein kann er nicht, denn die Ersitzungsdauer beträgt eine Laufzeit von 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit muss die Tatsache bestehen, dass der Benützer ständig und durchgehend im guten glauben an die rechtmäßige Benützung (redlich) handelt. Was dadurch wegfällt wenn du nach zB. 20 Jahren die Benützung untersagst (Zaun, Schild,...).
Zusatz
Zu deiner Frage ob der andere trotzdem der Meinung sein kann rechtmäßig deinen Weg zubenützen:
Nein kann er nicht, denn die Ersitzungsdauer beträgt eine Laufzeit von 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit muss die Tatsache bestehen, dass der Benützer ständig und durchgehend im guten glauben an die rechtmäßige Benützung (redlich) handelt. Was dadurch wegfällt wenn du nach zB. 20 Jahren die Benützung untersagst (Zaun, Schild,...).
28-01-2005 22:01 Vamp
Rat wegen Wiese
>
@suedlicht
Zu deiner Info: mir kann keiner erklären, dass am Land die Leute nicht wissen, wer der Grundeigentümer der Nachbarliegenschaft ist.
Wo steht geschrieben, dass der Geschädigte das Gespräch suchen soll? Hätten die Nachbarn - die drüberfahren - nicht das Gespräch suchen sollen? Wie wäre es gewesen, wenn diese vor dem Drüberfahren gefragt hätten, ob sie das dürfen?
Wenn du jetzt immer aufs Reden schwörst - plagt dich etwa ein schlechtes Gewissen? Vielleicht nach der Devise:"Vom Saulus zum Paulus?"
Übrigens kann ich mich des Eindrucks nicht erwähren, dass dein Verhältnis zur Kirche und zu Frauen einige Risse hat. Vielleicht solltest du versuchen diese Probleme in einer "Gesprächsgruppe" zu klären.
>
@suedlicht
Zu deiner Info: mir kann keiner erklären, dass am Land die Leute nicht wissen, wer der Grundeigentümer der Nachbarliegenschaft ist.
Wo steht geschrieben, dass der Geschädigte das Gespräch suchen soll? Hätten die Nachbarn - die drüberfahren - nicht das Gespräch suchen sollen? Wie wäre es gewesen, wenn diese vor dem Drüberfahren gefragt hätten, ob sie das dürfen?
Wenn du jetzt immer aufs Reden schwörst - plagt dich etwa ein schlechtes Gewissen? Vielleicht nach der Devise:"Vom Saulus zum Paulus?"
Übrigens kann ich mich des Eindrucks nicht erwähren, dass dein Verhältnis zur Kirche und zu Frauen einige Risse hat. Vielleicht solltest du versuchen diese Probleme in einer "Gesprächsgruppe" zu klären.
29-01-2005 18:13 Vamp
Rat wegen Wiese
>
@suedlicht
Danke für die Info, dass du eine Frau bist. Ehrlich gesagt wäre es mir lieber gewesen, wenn du das für dich behalten hättest. Denn nun bin ich noch mehr entsetzt, um nicht zu sagen schockiert.
Offensichtlich hast du nicht einmal mehr eine Ahnung, was du am 23.1.05 von dir gegeben hast. Da kann ich nur mehr sagen: peinlich, peinlich und nochmals peinlich!!!
Ich bin sehr für die Gleichstellung der Frau in allen Bereichen, aber unter diesen Voraussetzungen kann ich nur mehr sagen: Männer - machts´euch keine Sorgen, die Frauen sind noch nicht reif/fähig/bereit dafür.
Übrigens: Nur weil du scheinbar eine Frau bist heißt das noch lange nicht, dass du deshalb mit Frauen keine Probleme hast. Wie gesagt, versuche es einmal mit einer "Gesprächsrunde". Dort kannst du dann geradlinig und offen etc. (lies bitte bei deinem Beitrag vom 28.1.05 nach) über deine Aversionen gegen Frauen sprechen.
>
@suedlicht
Danke für die Info, dass du eine Frau bist. Ehrlich gesagt wäre es mir lieber gewesen, wenn du das für dich behalten hättest. Denn nun bin ich noch mehr entsetzt, um nicht zu sagen schockiert.
Offensichtlich hast du nicht einmal mehr eine Ahnung, was du am 23.1.05 von dir gegeben hast. Da kann ich nur mehr sagen: peinlich, peinlich und nochmals peinlich!!!
Ich bin sehr für die Gleichstellung der Frau in allen Bereichen, aber unter diesen Voraussetzungen kann ich nur mehr sagen: Männer - machts´euch keine Sorgen, die Frauen sind noch nicht reif/fähig/bereit dafür.
Übrigens: Nur weil du scheinbar eine Frau bist heißt das noch lange nicht, dass du deshalb mit Frauen keine Probleme hast. Wie gesagt, versuche es einmal mit einer "Gesprächsrunde". Dort kannst du dann geradlinig und offen etc. (lies bitte bei deinem Beitrag vom 28.1.05 nach) über deine Aversionen gegen Frauen sprechen.
30-01-2005 19:47 Vamp
Rat wegen Wiese
>
@angestellte
Bzgl. der Meinung anderer Leute gebe ich dir Recht: es ist wichtig diese zu respektieren. Wo aber bitte bleibt der Respekt, wenn jemand gefragt wird, ob ihr die Idee in der Kirche eingefallen ist? Lies dazu bitte den Beitrag von suedlicht vom 23.1.05.
Aus ökologischer Sicht schließe ich mich Mitzi´s Beitrag an. Raine sind ganz wichtig für die Tier- und auch für die Pflanzenwelt. Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig den verschiedenen Tieren wieder die Möglichkeit einer Ansiedelung zu bieten. Was den Anbau von div. Pflanzen auf flächenmäßig begrenztem Raum (2x2m) betrifft - warum nicht? Je nach Kultur kann beim Mähen der Wiese das gleich mit gemäht werden und einer Verwertung zugeführt werden. Wo ist das Problem? Ausserdem kann man durch den Anbau von geeigneten Pflanzen den Bodenverdichtungen entgegenwirken und die Mikroorganismen fördern.
Aus rechtlicher Sicht kann ich nur sagen: hat jemand mal ein Recht ersessen, nutzt dem Grundeigentümer das Reden auch nichts mehr. Da hat es sich definitiv ausgeredet und das Grundstück ist entwertet. Da kann man dann das Grundstück gleich dem Benützer schenken, denn wer bitte kauft sich so ein Grundstück noch und die Erben werden sich darüber auch nicht freuen.
>
@angestellte
Bzgl. der Meinung anderer Leute gebe ich dir Recht: es ist wichtig diese zu respektieren. Wo aber bitte bleibt der Respekt, wenn jemand gefragt wird, ob ihr die Idee in der Kirche eingefallen ist? Lies dazu bitte den Beitrag von suedlicht vom 23.1.05.
Aus ökologischer Sicht schließe ich mich Mitzi´s Beitrag an. Raine sind ganz wichtig für die Tier- und auch für die Pflanzenwelt. Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig den verschiedenen Tieren wieder die Möglichkeit einer Ansiedelung zu bieten. Was den Anbau von div. Pflanzen auf flächenmäßig begrenztem Raum (2x2m) betrifft - warum nicht? Je nach Kultur kann beim Mähen der Wiese das gleich mit gemäht werden und einer Verwertung zugeführt werden. Wo ist das Problem? Ausserdem kann man durch den Anbau von geeigneten Pflanzen den Bodenverdichtungen entgegenwirken und die Mikroorganismen fördern.
Aus rechtlicher Sicht kann ich nur sagen: hat jemand mal ein Recht ersessen, nutzt dem Grundeigentümer das Reden auch nichts mehr. Da hat es sich definitiv ausgeredet und das Grundstück ist entwertet. Da kann man dann das Grundstück gleich dem Benützer schenken, denn wer bitte kauft sich so ein Grundstück noch und die Erben werden sich darüber auch nicht freuen.
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