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Stallumbau
>
hallo
habe schon des öfteren gehört, daß es eine höhere Fehlgeburtenrate im Laufstall gibt.
die Tiere müssen enthornt sein, was sagen da die Tierschützer dazu?
wenn sie Ohrmarken verlieren, das soll nicht gefährlich sein, da rein zugehen, vom Schreibtisch aus kann man leicht Vorschriften machen!
Stallumbau
>Das Bundestierschutzgesetz, welches mit 01.01.2005 in Kraft getreten ist, besagt, dass die Anbindehaltung weiterhin erlaubt ist!!! Das ist Gesetz und nichts anderes, wenn es auch von vielen kolportiert wird. Es gibt lediglich Zusatzbestimmungen für Standlänge und -breite (wie auch im Laufstall) und im Bereich der Weidetage. Und selbst hier gibt es Ausnahmen, wie überall im juristischen Bereich.
Also bitte liebe Landwirte und Berufskollegen, informiert Euch bitte vorher, bevor hier Thesen aufgestellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Stallumbau
> Hallo Flamenco!
Da ich immer wieder merke, dass du sehr gut informiert bist, eine Frage zum neuen Bundestierschutzgesetz. Was sind denn nun die genauen Bestimmungen betreffend Standlänge und
Standbreite und ab wann sind diese gültig?
Stallumbau
Hallo Rescha!
Ich hoffe du gibst dich auch mit meinen Infos zufrieden!
Zuerst mal für die Allgemeinheit um Missverständnisse zu vermeiden:
KURZSTAND = Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren jederzeit zum Stehen, Abliegen, Aufstehen, Ruhen und Fressen zur Verfügung steht
MITTELLANGSTAND = Anbindestand, bei dem der Raum über dem Futterbarn den Tieren nur zum Fressen zur Verfügung steht
ANBINDEHALTUNG = Haltungsform, bei der jedes Tier einzeln auf einem Standplatz durch eine Anbindevorrichtung fixiert ist
1: Standlängen:
Gewicht/Kurzstand/Mittellangstand/Standbreite
bis 300 kg /130 cm/ 160 cm/ 85 cm
bis 400 kg /150 cm /185 cm /100 cm
bis 550 kg /165 cm /200 cm /115 cm
bis 700 kg /175 cm /210 cm /120 cm
über 700 kg/ 185 cm/ 220 cm /125 cm
eventuell vorhandene Gülleroste zählen nicht!!! zur Standlänge
2: Bei Gruppenhaltung in Liegeboxenlaufställen betragen die Mindestmaße:
Gewicht /Boxenlänge wandständig/ Boxenlänge gegenständig /Boxenbreite
bis 300 kg/ 190cm /170 cm /85 cm
bis 400 kg /210 cm/ 190cm/ 100 cm
bis 550 kg /230 cm /210 cm /115 cm
bis 700 kg /240 cm /220 cm /120 cm
über 700 kg/ 260 cm/ 240 cm /125 cm
Die Fressgangbreite für Kühe und Mutterkühe muss mindestens 320,00 cm betragen.
Die Laufgangbreite muss für Kühe und Mutterkühe mindestens 250,00 cm betragen.
Für übrige Rinder dürfen die Gangbreiten angemessen verkleinert werden.
Bei Umbauten dürfen die Fressgangbreite um 40 cm und die Laufgangbreite um 30 cm kleiner ausgeführt werden, wenn
- keine Sackgassen entstehen, oder
- der Laufstall einen Zugang zu einem Auslauf aufweist, oder
- jeweils nach maximal 10 Liegeboxen ein Quergang vorhanden ist, oder
- einreihige Liegeboxenlaufställe mit Selbstfangfressgittern ausgestattet sind.
Es muss mindestens eine Liegebox je Tier vorhanden sein.
Stallumbau
> Danke, sanBenedetto, hast mir sehr geholfen!
Stallumbau
> Sind diese Verordnungen nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Stallumbau
> Es gibt im Bereich der Tierschutzgesetze keine Landesgesetze mehr. Seit 01.01.2005 sind sämtliche Landesverordnungen in das Bundestierschutzgesetz eingeflossen, sodass es endlich bundesweit eine einheitliche Vorgangsweise gibt.
Historisch betrachtet ist dies ein Meilenstein der österreichischen Rechtsgeschichte, der meines Erachtens viel zu wenig bedacht wird.
Stallumbau
> Ich hab diese Einträge verfolgt, es zeigt allein bei den 8 Teilnehmern gibt es eine große Unsicherheit was die verschiedenen Vorschriften und Verordnungen betrifft, es wird Vielen so gehen.
Die Bauern werden von verschiedenster Seite mit Regelungen und Gesetzen geradezu bombardiert. Ich werde wahrscheinlich nicht der einzige sein der deshalb in der Tierhaltung investiern MUSS. Wenn man dann im Agrarnet liest das die Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe ein Teil des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes mit Ende des Jahres 2006 befristet und Anträge spätestens im Frühjahr 2005 eingelangt sein müssen und die Höhe der Mittel für Investitionszuschüsse noch nicht exakt bekannt ist, dann wird das schwierig.
Im Klartext heißt das, das Geld wird knapp bei den entsprechenden Stellen. Es ist zu hinterfragen, können diese gescheiten Herrn die für die Verwaltung dieser Invetitonsgelder verantwortlich sind nicht haushalten, oder haben sie es früher verschleudert?
Es ist nun so das man förmlich mit dem Rücken an der Wand steht.
mfg Fritz
Stallumbau
> Es ist richtig, dass die jetzigen Auflagen der Investitionsförderung bis 2006 gelten, aber ich bin davon überzeugt, dass die neue AGENDA speziell im Bereich der Stallbauten mehr Finanzvolumen einplanen muss und wird. Die Investitionsförderung wie die Jungübernehmerförderung wird es auch in Zukunft geben. Problematisch wird es im ÖPUL und in der AZ, da schon jetzt das vorher geplante Budgetvolumen überschritten wurde und deshalb die Investitionsförderung im Forstbereich gestrichen wurde. Bislang konnte man aber speziell in diesem Bereich aber zufrieden sein, ob das in Zukunft auch so bleiben wird wage ich einmal zu bezweifeln. Mit Sicherheit aber glaube ich daran, dass die Auflagen mehr werden und dass sehr viele Landwirte es schwer haben werden den Auflagendruck zu erfüllen.
Dennoch werde ich weiterhin ein Positivdenker bleiben und weiterhin lösungsorientiert weiterwirtschaften...
Stallumbau
>
> Hallo Flamenco
Du bist ein Kenner in Sachen Förderungen, Für mich stellt sich die Frage: würdest du mit Investitonen in der Tierhaltung abwarten oder soll man schnell handeln und noch heuer Stall umbauen?
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