Angst vor Buchführungspflicht?

Antworten: 3
  29-08-2009 07:40  joppy24
Angst vor Buchführungspflicht?
Hallo!
Bei uns wird im nächsten Jahr der Betrieb übergeben.
Wir sind mit dem EHW ziemlich an der Grenze, und ich befürchte das er bei der Übergabe steigt.
Alle raten uns zur Betriebsteilung das man in der Pauschalierung bleiben kann,
Bei einer Teilung fallen aber ca. 6 600€ mehr SVBeiträge an, bei der Buchführung eben Einkommenssteuer wenn was übrigbleibt.
Jetzt zur Frage Muß man sich vor der Buchführung fürchten?
Es kann ja nur eine Einkommenststeuer verlangt werden wenn man auch genung Einimmt, und bei den Preisen die zur Zeit herschen dürfte das wol nicht der Fall sein.
Ist von euch jemand Buchführungspflichtig? und worauf soll man schauen?
danke joppy24

  29-08-2009 08:57  Trucknology
Angst vor Buchführungspflicht?
Hallo!

Ich bin zwar nicht buchführungspflichtig in der LW aber dafür Selbstständig.

Ganz einfach wennst zu viele Einnahmen haben solltest > Gegenmittel: Ausgaben schaffen!

Am besten Gebäude bauen (längerfristige Abschreibung (Ausgaben)). Oder sonst in irgendetwas passendes investieren (Maschinen,....).

Nur kann ich mir in deinem Fall nicht vorstellen das du durch die Einkommensteuer "teurer" fährst als wenn du den Betrieb teilst (6.600 SV Beiträge sind nicht gerade wenig) und damit du 6.600 Einkommensteuer zahlst musst dann schon ordentlich Gewinn haben.

Meine Meinung dazu.


Schöne Grüße

Zölestin

  29-08-2009 09:29  monsato
Angst vor Buchführungspflicht?
hay

also ich würde auch abraten von einer buchfürung ,
mach die teilpauschalierung mal die ersten 7 jahre .
hie kannst du heuer am jahresende noch viel einkaufen an betriebsmittel (diesel -pflanzenschutz,dünger) das kannst dann die nächsten 7 jahre abschreiben und da kommt sicher besser raus als in der buchhaltung.
denn investieren mußt mal können alle jahre bei diesen preisen heuer siche nicht.
und schuldenmachen??????????
auf jeden fall geh zu einem steuerberater und mach alles mit ihm (den übergangs kram ausrechnen und ausfüllen für das finanzamt.
zahlt sich auf jedenfall aus und erspart dir die unangenehmen nachkontrollen der finanzamtes.
gruß m.

  29-08-2009 14:23  may
Angst vor Buchführungspflicht?
Hallo Joppy
Bei der Übergabe wird der EW normalerweise nur fortgeschrieben (Name wird geändert)
Was am sinnvollsten ist hängt sehr vom Betrieb ab (Viehhaltung, weitere Entwicklung, ..)
Am besten ist, das ganze mit einem (Kammer-)Steuer-Fachmann durchgehen.
Fraglich ist heuer weiters wie es mit den Einheitswerten neu ausschaut und was sich da für den Betrieb ändert.
Eine Buchführung bzw. besser gesagt Einnahmen - Ausgabenrechnung, Teilpauschalierung oder doppelte Buchführung ist dann sinnvoll, wenn weniger EST als Sozialversicherung anfällt.
Wie hoch Deine voraussichtlichen Ergebnisse sind müsstest Du ja aus den betrieblichen Aufzeichnungen leicht herausrechnen können

Sinnlos ist es auf jeden Fall, nur wegen der Steuer zu investieren (100 € sinnlos ausgeben für 40 € Ersparnis)

mfg Hans




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