Ehevertrag und Landwirtschaft

Antworten: 7
  21-08-2009 08:43  Unsere Lawi
Ehevertrag und Landwirtschaft

Servus Diskussionsrunde!

Ein Thema, worüber sich wohl sehr lang diskutieren ließe ist jenes wo Liebe aufhört und Vernunft anfängt, oder umgekehrt, bzw. wie fließend diese Teile ineinander übergehen.

Wer von euch hat einen Ehevertrag, an ihn gedacht und was ist das überhaupt?

Es sollte so sein, dass gemeinsames Eigentum erst durch das Zusammenleben bzw. eben der Ehe entsteht. Klarerweise haben Bauern davor Angst: Frau wird geliebt und geheiratet, Liebe vergeht und weil Scheidung bestehen die Hektar eben auch nicht (entgegen dem Sprichwort) und es kommt zu einer Teilung.

Meiner Info nach passiert dass aber gar nicht, auch nicht ohne Ehevertrag. Der Gesetzgeber sieht eben genau das vor, dass nur jenes geteilt wird was in der Zeit miteinander geschaffen wurde und nicht das was vorher schon da war.
Schlussfolgerung: Ein Ehevertrag ist überflüssig.

Was wisst ihr darüber?


  21-08-2009 09:13  Hofjurist
Ehevertrag und Landwirtschaft
Passt schon was du schreibst. Ein Ehevertrag ist durch das ABGB eigentlich überflüssig geworden, da es den gesetzlichen Stand der Gütertrennung gibt. Eine Gütergemeinschaft, das heißt Mein-Gut-dein-Gut ist heutzutage kaum mehr in Verwendung, bzw. ich kann aus gutem Grund davon abraten. Allerdings ist es auch so, dass jenes Gut, welches der Partner in die Gemeinschaft einbringt auch im Falle der Trennung Berücksichtigung erfährt.


  21-08-2009 11:04  sunshine
Ehevertrag und Landwirtschaft
das mag wohl stimmen, wenn dem landwirt der gesamte hof inkl. grund vor der ehe bereits überschrieben wurde. d.h. warscheinlich bei einem schon etwas älteren bauern.
wenn jedoch ein junger landwirt heiratet, bei dem die eltern noch aktiv sind (nicht in pension), wird wohl kaum die landwirtschaft auf ihn schon überschrieben sein. dies geschieht ja erst meist wenn die "altbauern" in pension gehen. somit erfolgt die übergabe während der ehe; sollte diese dann geschieden werden, hätte sicherlich jeder der ehepartner ansprüche auf den hof. wenn ich mich noch recht an die ausführungen meines rechtskundelehrers erinnere. kommt halt immer auf die diesbezügl. sachlage an.

  21-08-2009 11:43  iderfdes
Ehevertrag und Landwirtschaft
Wer dringenden Wohnbedarf hat, der kann das Haus oder Wohnung oder was auch immer auch nach der Scheidung weiter benützen (oder bekommt es sogar zugesprochen, weiß ich jetzt auch nicht genau), ganz egal, wer es gekauft hat oder was im Ehevertrag steht!
Also angeschmiert bist du so oder so.
Obwohl diese Regelung bei der letzten Reform gelockert wurde, wenn ich ncht irre.


  21-08-2009 11:47  Hofjurist
Ehevertrag und Landwirtschaft
Falsch - Ansprüche beider müssen aus dem Übergabevertrag hervorgehen, zum Beispiel wenn beide Ehegatten übernehmen und im Übergabevertrag angeführt werden und somit im Grundbuch als ideelle Hälfteeigentümer aufscheinen.

  21-08-2009 12:12  sunshine
Ehevertrag und Landwirtschaft
nun gut als sog. hofjurist kennst dich ja anscheinend aus. wie ist dass jedoch, wenn der hof während der ehe nicht übergeben, sondern durch einen todesfall als erbe übernommen wurde; würde es dann im falle einer scheidung zu einer aufteilung kommen ?
ach nur damit nicht etwa irgendwelche vermutungen angestellt werden, bei uns gibts einen übergabsvertrag in dem beiden teilen je die hälfte zugesprochen wurde. ;-)

  23-08-2009 09:13  iderfdes
Ehevertrag und Landwirtschaft
Wie sollen Ansprüche beider aus dem Übergabevertrag hervorgehen, wenn vor der Eheschließung übergeben wird und keine Einschränkungen (Belastungsverbot, etc.) vereinbart wurden?

  23-08-2009 09:18  Tyrolens
Ehevertrag und Landwirtschaft
Interessanter ist doch die Frage, wie man mit jenen Ansprüchen umgeht, die der oder diejenige der/die eingeheiratet hat, für all jene Leistungen stellt, die er/sie in den vergangenene 30 Jahren in den Betrieb eingebracht hat.



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