Antworten: 4
Hausverlosung
Vorige Woche habe ich mir ein Los um 99.- Euro für eine Hausverlosung gekauft.
4500 Lose werden verkauft.
Sollten weniger als 3.500 Lose verkauft sein, so findet die Verlosung nicht statt. Es werden die einbezahlten Beträge an die bekannt gegebenen Kontonummern unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr (diese ergibt sich aus eigenen, privaten Aufwendungen, wie Ge-bühren für die Website und Werbemaßnahmen, Servermiete, Programmierung, persönlicher Zeitaufwand, usw.) von maximal € 19,00 pro Los an die Einzahlerin/den Einzahler rück überwiesen.
Einzahlungen, welche ohne Bankdaten am Zahlschein eingelangt sind bzw. wenn die an-gegebene Kontonummer unrichtig ist, verfallen.
Angenommen es werden 3000 Lose verkauft und die Verlosung findet nicht statt,
und das Geld wird zurücküberwiesen und je 18 Euro einbehalten,
macht
54000 Euro !!!
___________________________________________________________________
Ich überlege gerade, eine Homepage von unserer Ranch könnte ich selber machen
mit einer attraktiven Beschreibung und ein paar schönen Fotos.
ein passender Rechtsanwalt und schon gehts los mit dem Losverkauf......
bei 3000 verkauften Losen überweise ich alles zurück mit der Begründung dass zu wenig Lose verkauft wurden und schon habe ich 54000.- Euro.....30000.- für mich, 20000.- für den Rechtsanwalt.....
Wo ist mein Denkfehler ? könnte doch klappen oder ?
wär doch kein schlechtes Geschäft...Oder ?
Hausverlosung
Werte Inge!
Mach dich mal - wenigstens - im juristischen Sinne, bezüglich dem genaueren Vorgang samt finanztechnisch/bürokratischer Handhabung einer "Hausverlosung" kundig, bevor du dein Gedankengut verbreitest..
Bist ja sonst auch net so patschert ;-)
mfg Ice
Hausverlosung
@ ice.
...patschert :-((
...du beruhigst mich, hab schon Angst ghabt um meine 99.- Euro :-))
habs gsehn...12 Prozent vom Wert aller verkauften Lose will das Finanzamt,
selbst wenn keine Verlosung stattfindet.
Hab`s eh immer gsagt dast schlau bist !!
Hausverlosung
Hallo!
Im aktuellen "GEWINN" ist ein Artikel darüber, auch wurde in Ö erst eine Verlosung wirklich durchgezogen und sogar die wurde angefochten - das Verfahren läuft, es kann auch in einer Auflösung des Glücksvertrages und einer darauffolgenden Rückabwicklung enden.
mfg diewahrheitist
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!