Antworten: 3
  28-01-2009 16:37  Baumschneider
18 er Steyr
Hallo werte Kollegen.

Auch ich melde mich wieder einmal zu Wort.

Ich habe einen 18er Steyr für den ich keinen Typenschein mehr habe. Nun möchte ich ihn aber anmelden weil doch recht oft zum Holzplatz auf der Straße gefahren werden muß. Gibt keinen anderen Weg. Wie gesagt nicht angemeldet d.h. auch keine versicherung.

Wo kann ich einen Typenschein her bekommen. Ist nicht so leicht zu finden für den 18er. Hätt ich mir nicht gedacht.
Glaubt ihr man kann ihn auch nur mit einer Kopie von einem Typenschein eines 18ers anmelden?

MfG!!!

  28-01-2009 16:39  walterst
18 er Steyr
Das Thema ist schon mal recht seriös beantwortet worden im Forum.

Such mal imArchiv!

Walter

  28-01-2009 16:43  walterst
18 er Steyr
Ich denke, Du bekommst bei der BH Auskunft.
Duplikat vom Hersteller anfordern.

Von Help.gv.at

Walter

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins

* Allgemeine Informationen
* Voraussetzungen
* Zuständige Stelle
* Verfahrensablauf
* Erforderliche Unterlagen
* Kosten
* Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen

Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins müssen Sie beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Dazu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen

Nach dem Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).

Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Fundamt.
Zuständige Stelle

für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: die Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug zugelassen ist/war

* in Städten mit Bundespolizei: die Bundespolizeidirektion .
o in Wien: das Verkehrsamt .
* in Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft .
* in den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat .

für ein Typenschein- Duplikat: der Generalimporteur
Verfahrensablauf

Zur Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist oder war. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Mit der Unbedenklichkeitserklärung der Behörde können Sie vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat anfordern.
Erforderliche Unterlagen
für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung:

* amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
* Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige bzw. Erklärung über den Verlust
* Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin oder ein Versicherungsvertreter)

für ein Typenschein-Duplikat:

* Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kosten
für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde.
Beispiel Wien:

* Fahrzeug angemeldet: 19,70 Euro
* Fahrzeug abgemeldet: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für die Bestätigung der letzten Versicherung darüber, dass der Typenschein dort nicht hinterlegt wurde
* Fahrzeug eben erst gekauft: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für den Kaufvertrag
* Fahrzeug eben erst geerbt: 19,70 Euro plus 3,60 Euro in bar für den Testamentsbeschluss

Rechtsgrundlagen
§ 30 Kraftfahrgesetz . (KFG)

  28-01-2009 17:48  Baumschneider
18 er Steyr
Hallo Walter

Herzlichen Dank für deine Auskunft. Sehr nett von dir. Hast mir schon sehr weiter geholfen.

Mfg





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