Antworten: 5
  20-01-2009 13:03  jonatan
Anhängerschein B+E
Wir haben einen Pkw- Tandemachsanhänger mit einem, vom Erzeuger vorgesehenen, möglichen Gesamtgewicht von 2.200kg.

Damit wir den Anhänger mit unserem Pkw und ohne E-Schein führen dürfen, haben wir den Anhänger auf 1.100kg heruntertypisieren lassen.

Im Typen- und Zulassungsschein des Pkw steht, dass die Anhängelast 1.100kg nicht überschritten werden darf.

Da wir jetzt ein größeres Zugfahrzeug wahlweise zur Verfügung haben, wäre es sinnvoll den Anhänger wieder auf das ursprünglich vorgesehene zul.Ges.Gew. hinaufzutypisieren.

Dass für das Fahren dieses Gespanns nun der B+E Führerschein notwendig
ist ist mir klar.

Meine Frage ist: Darf ich mit dem B+E Schein auch dann noch mit einem Pkw den (hinauftypisierten)Anhänger ziehen, wenn als höchstzulässige Pkw-Anhängelast z.B. nur 1.100kg im Zulassungsschein angegeben sind -
z.B bei Leerfahrten oder mit einer geringeren Ladung - wobei das momentane Gesamtgewicht des Anhängers natürlich die max. vorgesehene Anhängelast nicht überschreitet?

  20-01-2009 13:29  christoph2
Anhängerschein B+E
Hallo

Ja Du darfst damit fahren ,denn sobald Du den E Schein hast wird beim Anhänger nicht Automatisch mit dem HZGG sonden dann wird das Momentangewicht des Anhängers herangezogen also darfst Du mit einem Anhängerbewicht bis 1100kg Problemlos Fahren .

Schöne Grüße

  20-01-2009 13:55  leitnfexer
Anhängerschein B+E
soweit ich informiert bin, darft jetzt auch ohne e fahren, wenn das hzg des zugfahrzeuges und das momentane realgewicht des hängers unter 3500 kg bleiben!
das ändert sich aber leider öfter und auch die polizei ist da nicht immer ganz auf dem laufenden...
also besser: mach den e zu b, der is eh ein klacks(außer von den kosten) hab ihn auch vor kurzem gemacht(2007)
lg leitn

  20-01-2009 14:13  chr20
Anhängerschein B+E
@leitnfexer:
Stimmt nicht was du da schreibtst. Bei nur B dürfen die beiden HZG nicht 3,5 überschreiten und das HZG des Hängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Es hat sich da auch in den letzten 12 Jahren seit dem ich den Führerschein hab nichts geändert.
Das die Polizei da sich aber trotzdem nicht immer auskennt ist aber richtig.
Es ist oft nicht blöd einen Ausdruck von zB. sowas
http://www.arboe.at/2265+M5f6cc2fd1c3.html
im Handschuhfach zu haben.
Gruß
Chris


  20-01-2009 14:18  chr20
Anhängerschein B+E
Übrigens..
@jonatan:
Du darfst fahren! Das momentane Gewicht des Hängers darf das HZG oder den im Typenschein stehenden Wert nicht übersteigen.
Gruß

  20-01-2009 14:25  Fadinger
Anhängerschein B+E
Hallo!

Eine nützliche Broschüre zum Thema ...

Gruß F



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