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Pacht- oder Nutzungsvertrag?
> Der Unterschied zwischen Pacht- und Nutzungsvertrag liegt zum einen, dass man für eine Pacht einen Pachtzins bezahlen muss und dafür lediglich 2/3 des Hektarsatzes bzw. Einheitswertes für die Sozialversicherung monetät herangezogen wird; zum anderen wird beim Nutzungsvertrag keine Gegenleistung zwischen Nutzungsvergeber und Nutzungsnehmer angenommen und der Hektarsatz bzw. Einheitswert wird zur Gänze bei der Berechnung der Sozialversicherung herangezogen.
In puncto Bewirtschaftung bzw. AMA spielt die Art des Vertrages keinerlei Rolle - nur im Bereich der Sozialversicherung.
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