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Handel mit Zahlungsansprüchen
> Grundsätzlich sollte es möglich sein Zahlungsansprüche zu handeln. Wie dies aber betriebswirtschaftlich zu beurteilen sein wird, bzw. welchen Sinn dies haben wird, weiß man aber noch nicht. Es hat vielmehr dann Sinn, wenn man dadurch verhindern kann, dass Zahlungsansprüche in die nationale Reserve verschwinden und nicht mehr aktiviert werden können. Dies bleibt abzuwarten.
Es gibt allerdings keine Höchstgrenzen in puncto Zahlungsanspruch je ha, da es niemals möglich sein wird horrende Preise je ha zu erlangen. Dies geht schon gar nicht, wenn man bedenkt, dass es im Bereich der Marktordnungsprämien sowohl im Bereich der Tierprämien Grenzen gegeben hat (GVE/ha) und die Prämien im Bereich der Kulturpflanzen auch nicht unendlich hoch sein konnten.
Verwiesen sei allerdings auf die Modulation, die ohnehin einen prozentuellen Kürzungsprozentsatz vorsieht, wenn man den Freibetrag von € 5000.- Betriebsprämie überschreitet.
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