26-11-2008 07:59  hans_meister
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
Wer haftet für Schäden bei überbreiten Maschinen und überhängenden Ästen?

Ein Leser aus Niederösterreich fragt an:
Der Weg um den es geht, gehört laut Grundbesitzbogen zur Gänze mir. Mein Nachbar hat das Fahrtrecht zu seinen Feldern und Wiesen, auch zum Wald und um den Wald. Da dieser Weg aber nur für Traktorbreite bzw. Kipper und auch Holzrungenanhänger breit genug ist, beschädigen mir Harvester und Forwarder nicht nur den Weg sondern auch ganze Streifen von Jungwuchs neben dem Weg. Wer haftet für diese Schäden?

Haben Sie schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist ein Servitutsweg Geben und Nehmen oder nur ein Nehmen?


  28-11-2008 15:00  eicher1
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
Hallo,
mir geht es da ähnlich.Der Harvester der bei meinen beiden Nachbarn wüstete hat die Fahrrinnen bis zu 1 Meter tief gemacht d.h. für keinen Traktor mehr fahrbar. Auf die Frage wann das je wiedermal hergerichtet wird , wurde mir als Antwort: "wir müßen zusammenhalten" gegeben ! Ein Harvester macht halt einmal eine größere Spur ! Ich habe gottseidank einen Ausweichweg auf dem man mich hinwies, aber jetzt habe ich Angst um das alte Wegerecht . Weiters bin ich oft der einzige der bei uns die Feld,Wald und Wiesenzufahrten herrichtet obwohl ich am wenigsten Grund habe und auch am wenigsten fahre ! Aber Wegebau und erhaltung kostet halt was und die Nachbarn sagen dann das sich das nicht rechnet ! Da habens vielleicht recht , aber Schotter von der Gemeinde gibts eh gratis nur hinfahren muß man halt schon selber . Mir liegt an guten Strassen schon sehr viel wenn man bedenkt das: Mitfahrer auf dem Traktor und Maschinen,des weiteren die eigenen Bandscheiben usw. davon provitieren .
Gruß
Eicher

  29-11-2008 14:57  Nutz
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
Hallo

Meine Frage : Müssen Servitutsrechte irgendwo eingetragen sein??
Bezieht sich auf Rechte die ich habe bzw die andere bei mir haben.

  29-11-2008 15:00  Christoph38
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
@ nutz: nein


  29-11-2008 17:57  Nutz
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
Wie kann man dann solche Rechte geltent machen??(Bzw als Übernehmer erfahren.)

  29-11-2008 20:35  Restaurator
Servitutsweg: Geben und Nehmen oder nur Nehmen?
grundsätzlich ist ein servitutsweg anteilig zu erhalten.
womit er befahren werden darf leitet sich aus dem im servitutsvertrag beschriebenen umfang (z.b. gewichtsbeschränkung, verlauf und breite der wegtrasse, etc.) ab. gibt es das aufgrund eines alten (ersessenen) servituts nicht, gilt die "ersessene" nutzung, z.b. mit traktor. dabei wird auf die modernisierung rücksicht genommen, d.h. ein ehemaliges pferdeschwerfuhrwerk wird etwa einem "normalen" traktor gleichgesetzt. alles was wesentlich schwerer, bzw. breiter ist als in den jahren zuvor ist eine unzulässige servitutsausweitung. auf jeden fall muss man für die dadurch entstandenen schäden aufkommen. erst nach 30 jahren regelmässiger(!) nutzung hat man für ein übergrosses und -schweres gefährt das servitut ersessen.
für die entfernung von störenden ästen und ähnlichem gilt: stehen sie auf der parzelle die den weg beinhaltet, tragen alle nutzer anteilig die entfernungskosten. stehen sie auf einer nachbarparzelle (z.b. der weg bildet eine eigene parzelle) dann ist der besitzer dieser parzelle alleine dafür verantwortlich.
wenn man ein servitut nicht nutzt geht es nach 30 jahren verloren. wichtig: wird jemandem das srvitut unbenützbar gemacht (z.b. absperren, unbefahrbar durch harvester) dann geht es bereits nach 3 (!) jahren verloren (freiheitsersitzung). es gilt: ich muss mein servitut nicht nutzen, aber es muss sich in einem zustand befinden in dem ich es hätte nutzen können.
solange alle miteinander auskommen erübrigt sich ein eintragen im grundbuch natürlich.
wenn es später jemand bestreitet muss man es sich aber langwierig bei gericht holen:
die nachfolgerin (tochter) meines nachbarn (vor 6 jahren nach 40 jahren deutschland hergezogen) bestreitet jetzt alle meine servitute, die öffentlich genutzten wege hat sie bereits 4 jahre erfolgreich abgesperrt. ich muss jetzt prozesse führen und den servitutsnachweis erbringen, dass für unser haus immer dieser weg genutzt wurde. wenn mir der nachweis nicht so gelingt, dass die richter das glauben, dann hab ich zu meinem wald KEINE zufahrt mehr. da wir abgelegen wohnen gibt es nur eine handvoll zeugen von denen die meisten schon gestorben sind.
wenn man ein servitut schriftlich abschliesst - unbedingt ins grundbuch eintragen, da es sonst mit dem tod des servitutsberechtigten erlischt und nicht über die parzelle wirkt.
wenn man etwas kauft darf man (um sich den anforderungen der gerichte zu entsprechen) nicht auf die angaben der verkäufer verlassen, man ist vielmehr VERPFLICHTET sich bei den durch das servitut betrofenen personen erkundigen. das gilt sowohl für servitute die ich auf einem grundstück habe, als auch für servitute bei denen mein grundstück "dient".
skurril: über mein hausgrundstück hat nie ein servitut zugunsten der nachbarn geführt, die hatten parallel einen eigenen weg. als nun die tochter vor 6 jahren übernahm hat sie einfach meine tore geöffnet, wanderer durchgelotst, die offenen tore fotografiert und dann als beweismittel für einen öffentlichen weg dem gericht vorgelegt. da wäre mir meine gutmütigkeit, dass ich gelegentlich wanderer durchgelassen habe fast auf den kopf gefallen.
sie hat den alten weg zu ihrem gasthaus auf ihrem grund abgesperrt und als sie mit der freiheitsersitzung durchgekommen war hat sie mich verklagt weil ich mich durch verschliessen meiner tore gegen ihr durchlotsen der leute gewehrt habe. ausserdem ist sie mir dauernd auf meinem hausgrundstück herumgetanzt und hat sogar grünschnitt darüber transportiert. mit diesem hat sie sinnigerweise den weg auf meiner anschliessenden weideparzelle verschüttet und einfach behauptet da gehöre alles ihr und ich hätte da keine rechte. ja, und meine vorhängschlösser hat sie auch runtergezwickt.
langer rede kurzer sinn: meine servitute waren nicht eingetrage. ich musste 1 jahr darum prozessieren, dass auf meiner hausparzelle nie ein weg war. jetzt prozessiere ich um die waldzufahrt. dazwischen liegen noch ein paar prozesse, zb. weil ich mein gartentor versperrt habe. bisher hat sie zwar alles verloren, aber es war ein langer, steiniger weg. ich hoffe auch mein waldservitut erledigt sich positiv.
mein Ratschlag: um unannehmlichkeiten zu vermeiden zusammensitzen, alles verschriftlichen und eintragen.




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