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Haftung Pferdehaltung
Eine entsprechende Versicherung ist Voraussetzung wenn ich als Landwirt und (oder) Hotelbesitzer meine Pferde fremden zum Reiten etc. überlasse.
Diese zahlt aber meist auch nur, wenn ich mich an die gesetzlichen Vorschriften halte.
Wo finde ich Veröffentlichungen zu diesem Thema?
Haftung Pferdehaltung
Wenn Du deine Frage ein wenig präzisieren kannst, kann ich Dir sehr wahrscheinlich helfen.
Willst jetzt wissen wie die rechtliche Situation ist, wenn einer dem DU dein Pferd geliehen hast runter fällt und sich verletzt ?
Oder willst wissen wie die rechtliche SItuation ist, wenn dein Pferd bei wem fremden einen Schaden anrichtet ?
Ist das Pferdeverleihen gewerblich (gegen Geld) ?
Haftung Pferdehaltung
Am besten, Du lässt Dich von Deinem Versicherungsbetreuer beraten. Es gibt die Möglichkeit bei der landw. Betriebshaftpflichtversicherung das Risiko "Überlassen von Reittieren" einzuschließen. Bei der Sparte Haftpflicht werden dann die berechtigten Schadenersatzforderung immer bezahlt, wenn Dich als Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Unberechtigte Schadenersatzforderungen (wenn Dich kein Verschulden trifft) werden abgelehnt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten von Anwälten, Sachverständigengutachten, Gerichtskosten usw.
Du als Versicherungsnehmer hast immer Versicherungsschutz, wenn der Vertrag richtig aufgesetzt wird.
lg.
Haftung Pferdehaltung
Also falls du meinst du kannst eine Versicherung für Reiter abschliessen, dann muss ich dich leider schwer enttäuschen: die gibts in Österreich zwar , ist aber unleistbar wird nur von wenigen Versicherungen angeboten und wird nur an Reitlehrer oder Personen mit einer bestimmten Ausbildung vergeben. In Deutschland gibts da schon eine Mitreiterversicherung, bei uns aber nicht.
Fazit die ganze Reiterei in Österreich findet immer unversichert statt. Passieren sollte besser nichts.
Rein rechtlich ist nichts gedeckt, nur durch eine "private Unfallversicherung" des Reiters. Sonst gilt nichts!!!!!!!!!
Die Unfallversicherung muss im Falle des Falles immer zahlen, ausser bei grober Fahrlässigkeit.
Man kann zwar von den Reitern eine sog."Haftungsausschlusserklärung" unterschreiben lassen, wies auch die Reitbetriebe tun, aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht gedeckt.
Das gute daran, es weiss eigentlich keiner(Eltern) das man etwaige Haftungsforderungen stellen kann.
Ausser es schmeisst mal das Mäderl eines gewieften Rechtsanwaltes runter, aber dann......
Falls du die Pferde selber versichern möchtest, das ist kein Problem: und zwar die sogenannten "Pferdehaftplicht". Die haftet für Schäden die durch das Pferd verursacht werden; z.b falls die Pferde ausbrechen und in ein Auto laufen; oder einen Garten verwüsten; oder auch falls der Reiter mit dem Steigbügel ein Auto zerkratzt.
Jeder halbwegs vernünftige Pferdebesitzer sollte die Pferdehaftpflicht haben, bei uns hat die jeder.
Kostet bei Donau ca. 120Euro für Grosspferde. Wollte den Vertrag für meine beiden Haflinger als Versicherung für "Grosspferde" schon unterschreiben(also 2x120Euro), da sich der Versicherungsmakler mit Pferden nicht so auskennt und halt geglaubt hat das meine Hafis auch Grosspferde sind. Da les ich zufällig am Computer des Vertreters, das es die Vers. auch für Ponys gibt und hab dann natürlich die Hafis als Ponys angemeldet und muss so nur 50,- statt 120,- pro Tier zahlen.
Haflinger sind ja auch eine Ponyrasse!
Falls du noch Fragen hast nur zu!
Haftung Pferdehaltung
Wenn Du als Privatperson eine Pferdehaftpflichtversicherung beantragst, sollst Du einen Haflinger nicht als Pony deklarieren, da Du im Schadensfall Probleme bekommst und die Deckung nicht gegeben ist.
Bei jeder Haushaltversicherung kann die Haftpflich für Pferdehaltungen eingeschlossen werden. Die Prämie pro Pferd beträgt etwa 20,- bis 30,- pro Pferd und Jahr.
Diese Haftpflicht deckt nur Schäden, die durch das Pferd verursacht werden.
Diese Pferde dürfen nicht an fremde Personen zum Reiten oder Kutschenfahrten überlassen werden. Diese Klausel ist nur bei der landwirtschaftlichen Haftpflicht einschließbar. Schäden an Fluren und Kulturen durch Weidevieh ist auch nur in der landw. Haftpflicht gedeckt. Bei einer normalen Haftpflichtversicherung für Tierhaltung wären die Schäden nur dann gedeckt, wenn das Pferd aus einer Stallung ausbricht. Nicht aus einer Koppel. Fremde Personen, die selbst reiten, sollten auf jeden Fall eine private Unfallversicherung haben.
lg
Haftung Pferdehaltung
Hallo
So einfach ist die Frage nicht. Wenn ein Landwirt oder Hotelbesitzer Pferde Dritten zum Reiten überläßt, ist er haftbar für ev. Schäden, auch am Reiter. Selbst wenn der Reiter Haftungsauschluß oder Verzicht unterschreibt.. Es kann ja keiner einen Haftungsauschluß´unterschreiben, und seine eigene Versicherung muß dann bezahlen.
Wenn das Pferd ein Landwirtschaftlich genutztes Tier ist und wird zur Landwirtschaftlichen Arbeit herangezogen (dies kann auch im Sinne der Ausbildung sein) wird wohl die Landwirtschaftliche Haftpflichversicherung bezahlen müssen. Aber sobald das Pferd zum Reiten als Hobby vergeben wird, (auch wenn ev. gar nichts dafür verlangt wird) ist eine Versicherung nötig. Diese ist nicht billig. Pferde sind für Versicherungen ein rotes Tuch, da sie Schadensträchtig sind. Spreche leider aus Erfahrung.
Natürlich mußt Du Dich sonst auch an die üblichen Vorschriften halten, sonst braucht im Schadensfall die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit auch nicht zu bezahlen.
Haftung Pferdehaltung
Da sind ja lauter Experten beim antworten.
Was willst nun genau wissen - schon überlegt ?
Haftung Pferdehaltung
Danke Lauser,
mit "Experten" hast du wirklich recht.
In Sachen Versicherung gibt es kein Problem, da bin ich selber vom Fach.
Entscheidend wären für mich Infos, wann möglicherweise eine grobe Fahrlässigkeit des Pferdehalters beim Überlassen der Tiere vorliegen könnte.
Ich bräuchte eine Veröffentlichung über Gesetze/Richtlinien welche z.B. Mindestalter von reitenden Kindern, wann dürfen diese allein gelassen werden. etc.
Meine Versicherung umfasst auch einen gewerblichen Reitstall mit bis zu 5 versicherten Reitlehrern. Das kann man bei UNIQA als Zusatz zur landw. Haftpflicht einschließen. Welche Ausbildung muss der Reitlehrer haben?
Die Einhaltung ges. Vorschriften ist Grundlage, dass die Versicherung überhaupt haftet.
Haftung Pferdehaltung
Hier einige Links die deine Fragen beantworten. Im RIS wirst noch einige andere Urteile dazu finden.
kleiner AUszug zu verschiedenen angesprochenen Themen:
www.boku.ac.at/wpr/wpr_dp/VO-Rechtliche-Aspekte-der-Pferdewirtschaft-3.pdf
hier ist ein Urteil z.B. so kommst DU unter anderem zur Haftung
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19910313_OGH0002_0020OB00516_9100000_000
hier eine Buchempfehlung zu diesem Thema
http://www.reitenwien.at/index.php?option=com_content&task=view&id=185&Itemid=41
noch ein Link:
http://www.sportlehrerverband.at/berufsschutz.htm
Ich hoffe ich konnte Dir helfen
Haftung Pferdehaltung
Danke Lauser!
Das ist wirkliche Hilfe, keine heiße Luft wie von vielen anderen ;-)
Haftung Pferdehaltung
Gerne
Kein DIng :-)
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