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Kleingewerbe anmelden
Hallo
Möchte gerne wissen wenn zum beispiel ein Maurer ein Kleingewerbe anmeldet darf er auch Baumaterial verkaufen oder braucht er auch einen Handelsschein und wie schaut es mit der Pensionsversicherung und Krankenkasse aus kosten pro Monat.
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Hallo antach,
Nachdem ich keine genaueren Umstände (Details) zu deiner Frage kenne, anschließend mal ein Link (hoff der funzt) zur österreichischen Gewerbeordnung ... sollte einige deiner Fragen beantworten (wennsts durchliest ;-)
Ansonsten kann ich dir nur raten, dich an die zuständige Wirtschaftskammer zu wenden, die unterstützt kostenlos bei der Gewerbeanmeldung.
lg Ice
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q=&sl=1500&t=doc2.tmpl&s=(20080827%3E=IDAT%20und%2020080827%3C=ADAT)%20und%20(10007517):GESNR%20und%20(0):PARA&s=BND%FFSORT+%FF(20080827%3E=IDAT%20und%2020080827%3C=ADAT)%20und%20(10007517):GESNR%20und%20nicht%20(0):PARA
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Ich kenne kein Kleingewerbe, entweder man hat einen Gewerbeschein oder man hat keinen. Einschränkung auf bestimmte Tätigkeiten sind möglich. Hat aber keinen Einfluss auf die Sozialversicherung. Die SV macht ca. 25% vom Gewinn aus, am Anfang als Neuzugang ca. 400 im Quartal.
Ob ein Verkauf möglich ist, hängt davon ab welchen Gewerbeschein du hast. Du musst daher zuerst klären welches Gewerbe du anmelden willst.
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Soweit ich weiß, unterscheidet sich der Begriff Gewerbe/Klein-gewerbe vor allem durch die USt. - aber wie gesagt, bin auch kein Steuerberater oder so, am besten dort an/nachfragen, wo man sich auskennt.
mfG Ice
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@antach
Gewerbe ist Gewerbe, egal wie groß der Betrieb ist. Kleingewerbe gibt es nicht, da hat der Christoph recht. Und mit Finanzamt/Steuern hat das auch nichts zu tun.
Die Wirtschaftskammern haben einen sogenannten "Gründungsservice", da kann man hingehen, kostet nichts, und erfährt alles was man wissen will. Die sagen Dir auch, was Du als selbständiger Maurer alles tun darfst und welche Gewerbeberechtigungen Du vielleicht noch zusätzlich brauchst.
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Hallo
Doch es gibt ein Kleingewerbe soweit ich weiß nur dann darst nur geringen Umsatz machen, weiß aber die Grenze nicht mehr, und bist dann ähnlich wie in der Lansdwirtschaft pauschaliert. Nur wenn du nebenbei verkaufen willst dann funktioniert sicher nicht da du zuviel Umsatz zusammen bringst. Und Steuer und Sozialversicherung zahlst du nach Umsatz und Gewinn je mehr umso mehr bekommt der "Willi"
Um zu verkaufen brauchst normal nur eine Unternehmerprüfung und machst dann halt ein Geschäft auf auch ohne ein Gewerbe.
So ist halt mein Wissensstand und meine Prüfung ist doch schon einige Jahre her und es hat sich sicher einiges geändert inzwischen
MFG Cooky
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Steht ja eh alles genau in der Gewerbeordnung
Umsatz ---- jährl. Grenze ---- USt. begünstigt ........... usf.--- Kleingewerbe ....
Wie war das mit dem Lesen und dem im Vorteil sein nochmal?
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Hallo
Ich meine es so wenn ein Mechaniker ein Kleingewerbe anmeldet braucht er auch ersatzteile oder ein Dachdecker braucht zum decken Ziegel kann er das auch handeln oder muß er das über eine Firma kaufen.
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icebreaker hat vollkommen recht - sehr wohl gibts ein KLEINGEWERBE. hab selber eins angemeldet, allerdings reiner Dienstleister ohne Handel.
es unterscheidet sich sowohl steuerlich als auch SVbeitragsmäßig vom herkömmlichen Gewerbe. d.h. der Kleingewerbler verrechnet keine Ust. und in die SV bezahlt er nur die Unfallversicherung. Diese Regelung ist jedoch an Umsatz- und Gewinngrenzen gebunden.(früher ca 50.000 ATS Gewinn bzw ca 300 oder 350 tausend ATS Umsatz - ich mach mir jetzt nicht die Mühe die aktuellen Zahlen zu suchen). Um zu klären ob auch Handel betrieben werden darf, genügt kurzer Anruf bei der WKO - forenübliche Vermutungen helfen dem Antach nicht wirklich weiter.
Kammerumlage ist übrigens auch noch zu berappen.
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@donauprinz
Schau doch mal auf Deinen Gewerbeschein. Steht da „Kleingewerbe“? Das würde mich sehr wundern.
Was hier zur Verwechslung führt, sind doch zwei verschiedene Sachen. Die Gewebeberechtigung ist völlig unabhängig davon, ob Du ein riesiges Unternehmen daraus machst, alleine arbeitest, oder gar nichts tust. Man kann ein Gewerbe ja auch ruhend stellen, dann hat man zwar noch die Berechtigung, zahlt aber keine Abgaben, ausgenommen eine verminderte Grundumlage bei der Wirtschaftskammer.
Was die meisten hier zwischen klein und groß unterscheiden ist eine reine, auf gesetzlicher Grundlage stehende Vereinbarung mit dem Finanzamt und der Sozialversicherung und hat mit der Gewerbeberechtigung nichts zu tun. Da gibt es dann Pauschalierungen und vereinfachte Verfahren für die Buchführung, wenn es nur kleine Umsätze und Gewinne gibt.
Die Sache mit den Gewerbeberechtigungen finde ich ohnehin etwas überholt. Ob jemand erfolgreich ist, entscheidet ohnehin der Markt und nicht die Anzahl und Art der Berechtigungen.
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Hallo antach,
also ich weiß, dass Handwerker, Freiberufler oder Landwirte sich bei der HWK anmelden müssen. Alle anderen müssen sich bei der IHK anmelden. Wie die Gesetzesgrundlage bei Mischungen zwischen handwerklicher Dienstleistung und Einzelhandel aussieht, weiß ich leider nicht. Zur Krankenkasse meine ich gelesen zu haben, dass man ab einem monatlichen Betrag von 350€ nicht mehr familienversichert sein kann.
Vielleicht hilft dir ja die Seite weiter: https://warmeling.consulting/kleingewerbe-anmelden.
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Schön .. der Beitrag ist aber 10 Jahre alt .. die Hilfe kommt spät.. ;)
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