Antworten: 7
  25-05-2008 00:06  wecker
2-mähdige Wiesen
Frage an Öpul Profis: Ist die einzige Auflage bei 2-mähdigen Wiesen dass sie nur 2 mal gemäht werden dürfen, oder gilt zusätzlich dass der erste Schnitt frühestens am 15. Juni erfolgen darf??
Bin mir nicht sicher ob ich etwas überlesen habe, oder ob mir jemand ein "Gschichtl" erzählt hat.
Danke im voraus für aufklärende Antworten!

  25-05-2008 08:33  ALADIN
2-mähdige Wiesen
Dieser späte Schnitt gilt bei mir nur für spezielle Naturschutzflächen. Allerdings nicht für alle. Einige sind ab 1. April oder ab 20. Mai zu bewirtschaften.

  25-05-2008 08:51  erich78
2-mähdige Wiesen
Ich habe meine Wiesen im WF und da ist der früheste Schnitt 5. Juni . Deshalb denke ich bei nur ÖPUL ist der 15 6. nicht realistisch,vieleicht ist das auch eine WF-Auflage.

  25-05-2008 09:11  Flanton
2-mähdige Wiesen
Der 15.6. als frühester Schnittzeitpunkt gilt auf 5% der M1 - Fläche
Der 30.5. als frühester Schnittzeitpunkt gilt auf 5% der M2+3 zusammengerechneten Fläche.

Wenn du auf deinen steileren Flächen die 2-schnittigen Wiesen machst, dann kannst deine gesamten 5% gleich auf den M1-M3 Flächen realisieren.

Wenn du keine Steilfächen hast, hast du keine Auflage zwecks Schnittzeitpunkt, du must nur die 2 Schnitte einhalten.




  25-05-2008 10:08  schellniesel
2-mähdige Wiesen
Da gibt es unzähligen Datums. Je nachdem was ihr bei der Öpul (WFR) vorortbesichtung verhandelt habt. Ich habe z.B. zwei verschiedene Mähtermine.
1 Juni bzw. 15 Juni.
Das ganze steht aber auch in eurer Projektbestätigung die ihr vom Land bekommen habt.
Mfg schellniesel

  26-05-2008 06:23  wecker
2-mähdige Wiesen
Danke für eure aufklärenden Antworten!
Da es keine Steilflächen ist liegt die Wiese schon und ich warte auf Sonne!

  28-05-2008 21:32  Steyrcvtfan
2-mähdige Wiesen
Wie ist das beim Ubag, wo man 5% nur 2mal mähen darf.
Gilt da auch der Termin 15. Juni ( ohne Steilflächen)?

  28-05-2008 22:01  kokosbussi
2-mähdige Wiesen
Nein bei UBAG und Bio zählen nur die Nutzungen nicht aber die Schnittzeitpunkte.

Schnittzeitpunkt ist bei Mahd von Steilflächen 15. Juni für 5% M1 und 30 Juni für 5% M2+3, ev. bei NÖ Ökopunkte wenn Zusatzcode SZ1 oder SZ2 codiert, sowie bei der Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme - wertvolle Flächen (WFR) gemäß den Auflagen der Projektbestätigung einzuhalten.

Jeder Teilnehmer am ÖPUL 2007 hat übrigens mit dem Mehrfachantrag 2008 auch Maßnahmenerläuterungsblätter erhalten, darin sind sämtliche Auflagen zu den am Betrieb gewählten Maßnahmen nachzulesen.

LG kokosbussi :-)



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