Antworten: 15
  09-05-2008 14:25  manu1
pickerl
hallo leute,
gilt die regelung, dass man mit einem abgelaufenen pickerl beim traktor, motorrad, mofa, ..... danach noch 2 monate fahren darf?

lg

  09-05-2008 14:42  Icebreaker
pickerl
Hallo manu,
ja - sogar 4 Monate.

mfg Ice

  09-05-2008 14:50  Icebreaker
pickerl
... zu beachten ist noch zu den vier Monaten der Stichtag:
wenns Pickerl zBsp. am 16 Feber gelocht ist, dann hast bist 16. Juni Zeit ein neues machen zu lassen.



  09-05-2008 17:40  Halb06
pickerl
bei meinem Pickerln ist die Lochung nur monatsweise möglich!!!!!!!!!!!!
Elfi


  09-05-2008 17:59  Icebreaker
pickerl
... na wie auch imma Hal06 - Faktume est:
4 Monate darf die erneute Begutachtung zurück liegen - und die Plakette weist jedenfalls mal 12 Monate insgesamt zum lochen auf --- warums nur monatlich bei dir gehen soll entzieht sich meiner Kenntnis - ebenso der juristischen ;-)))

§36e KFG (in Anlehnung jeweils der Absätze StVo §102 .... - 4 Monate darf man drüber sein und damit basta. ;-)

mfg Ice

  09-05-2008 19:34  manu1
pickerl
bei mir ist es auch nur monatsweise bei meinem puch moped!
aber danke für deine tipps.
aber da gibt es nochetwas: wenn mein pickerl jetzt z.b. im mai 08 abläuft und ich es im september neu mache, gilt es dann wieder bis mai 09 oder bis september 09?
mfg

  09-05-2008 19:44  donald
pickerl
Hallo!

Man darf einen Monat vorher und vier Monate naher das "Pickerl" machen, das genaue Datum ergibt sich wahrscheinlich aus dem Zulassungsschein??

Egal wann mans macht es wird immer das gleiche Monat gezwickt, nämlich das der Erstzulassung.


Donald

  09-05-2008 20:00  Icebreaker
pickerl
Ok. Ich versuchs so klar als mir möglich auszudrücken:
Gehen wir davon aus, dass "Pickerl" gilt für ein Jahr - Stichtag Mai 08. Das heisst, ab dem 08. Mai musst du innert 4 Monaten das Pickerl machen lassen ( also bis zum 08.September) und selbstverständlich bleibt der ursprüngliche Stichtag gleich (- also der 08.Mai) - da ja für ein Jahr also bis zum 08. Mai 2009. Dann hast du wiederum 4 Monate Zeit, um erneut das Pickerl zu machen.
Der "Stichtag" bleibt immer gleich

mfg Ice




  09-05-2008 20:06  thrill
pickerl
Das "Pickerl" darf 1 Monat vor bis 4 Monate nach Ablauf gemacht werden.

Wenn das Pickerl im Mai abläuft darf man es noch 4 Monate später machen (3 volle Monate!!) allerdings gilt es dann nicht 12 Monate nach Überprüfung sondern wieder nur bis Mai.

Was auch sinnvoll ist, denn sonst könntest du deine Überprüfung jährlich um bis zu 4 Monate "verschieben. Das wäre natürlich für KFZs an der Grenze zur Verkehrstauglichkeit gut für dich als Nutzer allerdings wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders.

  09-05-2008 20:16  Icebreaker
pickerl
... ähm, VIER volle Monate lieber thrill ... ;-) - mei, was is da soooo schawer daran zu verstehen??? Hab den § reingestellt, mehrmals eh erklärt ... und wenns euch no immer nicht auskennts, dann fahrts doch mal zuwe zu an Posten und FRAGTS nach - oder fragts beim ARBÖL oder ÖAMTC wenns einem § (den ich eh schon genau angegeben hab net trauts) .... mei, do vergehts selbst mir bald gänzlich ........


mfg

  09-05-2008 21:15  erich78
pickerl
Vorsicht bei Fahrten ins östl. Ausland. inTschechien und Ungarn sind in der 4-Monatsfrist schon öfter Strafen verhängt worden.

  09-05-2008 21:42  wene85
pickerl
Von Pickerl hast nicht gerade viel Ahnung. Am besten ist es man wartet garnicht 4 Monate und macht es schon vorher.
lg angerweber

  09-05-2008 21:57  Icebreaker
pickerl
... dass das österreichische Gesetz - für Österreich gilt, sollte doch vorausgesetzt sein ...







.... warum einfach, wenns umständlich auch geht *gg*



Gute Nacht für heute
mfg Ice

  10-05-2008 13:19  Neuer
pickerl @ice
Du bist falsch gewickelt. Der Tag ist völlig unerheblich. Fakt ist: Lochung Mai 08 - es darf bis 30. September gefahren werden. Du kannst ab Anfang April Pickerl machen oder dir eben Zeit lassen bis Ende September. Aus. Basta.

  10-05-2008 14:03  Icebreaker
pickerl @ice
Ja sthuber, wie gesagt:
§36e KFG (in Anlehnung jeweils der Absätze StVO §102 ------ in der Praxis machts natürlich einen Unterschied, ob ich eine Anhaltung habe oder auf ein abgestelltes KFZ treffe - im ersteren Fall haste Pech wenn ich dich erwische, im zweiteren Glück ;-) Sozusagen.

lg Ice



  11-05-2008 10:16  schellniesel
pickerl @ice
Soviel schwachsinn wie hier schon Behauptet wurde ist ja nicht auszuhalten. Machen die alle keine Wiederkehrende Begutachtung des §57a des KFG (Pickerl) weil sonst sollte man eigentlich wissen wann und wie oft man sein Fzg der Begutachtungsstelle zuführt.

Nochmal man hat genau ein Halbes Jahr zeit um sein Pickerl zu machen. Das heist 1 Monat vor der lochung, das Monat das gelocht ist und noch 4 Monate nach der Lochung in der Begutachtungsplankette. Ganz egal welches Datum die Erstzulassung ist, ausschlaggebend ist nur das Monat der Erstzulassung (in Österreich, bei Import Fzg wiederum etwas anders).

Unsere Östlichen Nachbarn akzeptieren das nicht die verhängen strafen wenn du noch nach dem Gelochten Monat unterwegs bist.

Bei Neu Fzg ist die erste Begutachtung nach 3 Jahren dann 2 Jahre danach Jährlich. Ausgenommen Taxi, Rettungsfzg, Krankentransporte´und SpezialKFZ z.B. Wohnmobile.
Diese Regelung gilt auch für Zugmaschienen mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 40 Km/h
Alle Motorräder, Pkw über 3,5t ,LKW und anhänger über 3,5t sind jährlich zu begutachten.
Es gibt dann auch noch historische FZg die nur alle 2 Jahre ´Pickerl machen müssen. Diese müssen aber auch als Historische FZG zugelassen sein.
Das muss einen ja nicht unbedingt kümmern es rei´cht ja schon wenn man auf die Lochung des Pickerls schaut.
Mfg schellniesel



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