Antworten: 11
  17-03-2008 13:43  walterst
Meldeverzug neu
Aktuell aus dem AgrarNet:

Unverhältnismäßig: Rinderprämienverlust bei zu später Meldung
Laut Informationen der AMA wird eine verspätete Meldung an die Rinderdatenbank nach derzeitiger EU-Rechtslage für das laufende Jahr und auch für die Folgejahre einen Totalverlust der Rinderprämien (Mutterkuhprämie u. Ä., Schlachtprämie) zur Folge haben. Die Landwirtschaftskammer lehnt diese EU-Sanktionsregelung als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar ab.
Der EU-Agrarministerrat hat diese Thematik bereits zwei Mal behandelt und eine Änderung der Sanktionsregelungen durch die EU-Kommission eingefordert, um die Anwendung im Prämienjahr 2008 zu verhindern. Im Zuge der Diskussion im vergangenen Dezember sowie in mehreren anderen Sitzungen hat die EU-Kommission jedoch darauf verwiesen, dass das Urteil umzusetzen ist.

Zurzeit gibt es noch intensive Diskussionen zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten und der Kommission. Da deren Ausgang allerdings aus jetziger Sicht nicht vorhersehbar ist, informiert die Agrarmarkt Austria die bäuerlichen Tierhalter, dass das System aller Voraussicht nach ab dem Antragsjahr 2008 umgestellt werden muss.

EUGH gegen niederländischen Rinderhalter
Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Vorjahr gegen einen niederländischen Kälbermäster, wonach die Nichteinhaltung der siebentägigen Meldefrist an die Rinderdatenbank dazu führt, dass das betroffene Rind nicht mehr die Voraussetzung für die Gewährung der Prämien erfüllt und folglich einen Ausschluss von der Gewährung aller künftigen Rinderprämien für dieses Rind nach sich zieht. Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob etwaige Meldeverzögerungen vom Ersthalter oder einem Folgehalter des betroffenen Rindes verursacht wurden. Dieses Urteil führt derzeit dazu, dass in allen EU-Mitgliedstaaten für alle Rinder, mit nur einer verspäteten Datenbankmeldung, die Prämienvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird daher neben der lückenlosen Überprüfung der "Meldegeschichte" eines jeden Rindes auch die Einhaltung der siebentägigen Meldefrist in den jeweils vier Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung überprüfen.

Für die Prämiengewährung 2008 bedeutet dies, dass Meldungen ab dem Jahr 2005 im Zuge der Rinderprämienabrechnung geprüft werden müssen. Sollte die Frist bei mindestens einer Meldung auch nur um einen Tag überschritten sein, dürfen aus derzeitiger Sicht für dieses Rind keine Rinderprämien (Mutterkuh-, Mutterkuhkalbin- oder Schlachtprämie) im Antragsjahr 2008 ausbezahlt werden.

AMA bietet Zusatzservice über Internet an
Um den Rinderhaltern die Möglichkeit zu geben sich betreffend der Prämienfähigkeit einzelner Tiere im Hinblick auf die Meldefrist informieren zu können, stellt die AMA ab sofort als Serviceleistung im Rinder-NET die notwendige Abfragemöglichkeit zur Verfügung, der die auf Seite 1 genannten Daten (Prämienjahr 2008: Meldungen ab 2005) zugrunde liegen.

Zeitgerechte Meldung ist Prämienvoraussetzung
Diese Information gibt immer nur den aktuellen Stand der eAMA-Meldungen wieder. Aufgrund des laufenden Eingangs von Meldungen kann sich dieser aber ändern. Umgekehrt können zum jetzigen Zeitpunkt nicht prämienfähige Rinder im Hinblick auf die Meldefrist angezeigt werden, die durch eine etwaige Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die Prämien dann doch erhalten können. Die abgefragte Auskunft ist daher rechtlich unverbindlich, die AMA übernimmt dafür keine Haftung.
Jeder Rinderhalter kann wie gewohnt mit seiner Betriebsnummer und dem dazugehörigen PIN-Code ins System einsteigen. Sollte der aktuelle PIN-Code vergessen worden sein, kann er wie gewohnt über www.eAMA.at angefordert werden. Der PIN-Code wird dann von der AMA per Post zugestellt.

  17-03-2008 15:23  Christoph38
Meldeverzug neu
Ich habe zum Glück nur einen Ochsen mit Meldeverzug (2006), wo heuer vermutlich die Schlachtprämie anfällt, sodass sich der mögliche Verlust in Grenzen hält.

Ich sehe es aber aus prinzipiellen Gründen nicht ein, was ein nicht mehr kontrollierbarer Meldeverzug im Jahr 2006 mit einer Schlachtprämie 2008 zu tun haben soll. Die AMA kann jederzeit kontrollieren, ob das Tier existiert und von mir aus auch der Schlachtung beiwohnen, um nicht Gefahr zu laufen für ein nicht existentes Tier eine Prämie zu bezahlen.

Ich schicke daher noch heute darüber eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft.
Ich lade dazu ein gleiches zu tun:

Volksanwaltschaft
Singerstrasse 17
Postfach 20
1015 Wien

  17-03-2008 21:16  0815
Meldeverzug neu
Ich würde es auch machen, (VA anrufen) wenn ich betroffen wäre, aber Gottseidank sind wir davon nicht betroffen! Könnte aber leicht sein, daß ich irgendwo anders ein Fehler gemacht habe, sodaß Rückzahlungspflicht entsteht.

  17-03-2008 21:33  achathaler
Meldeverzug neu
Glaube nicht, daß es etwas bringt zum Volksanwalt zu gehen.
Vielmehr müssten sich alle die von diesen Urteil Betroffenen mit Beschwerden an unsere EU-Abgeordneten wenden und hier Ihren Unmut äussern.
Natürlich sind auch alle andern eingeladen zu protestieren die nicht davon betroffen sind.
Mfg
franz


  19-03-2008 06:21  jonson
Meldeverzug neu
Volksanwalt bringts schon. Man hat einfach die Möglichkeit diese Ungerechtigkeit an die Öffentlichkeit zu bringen. Wenn du dich an die Politik, egal ob auf Bezirks-, Landes-, Bundes- oder EU- Ebene wendest, wird alles unter den Tisch gekehrt.

jonson

  19-03-2008 06:27  jonson
Meldeverzug neu
Noch etwas:
Gefordert wären auch die Kammern. Betroffene Betriebe (Bauern) erfassen und ö- weit eine Sammelklage an den Gerichtshof senden. Es kann nicht sein, dass man eine fehlerfrei erfasste und bestätigte Meldung nach einigen Jahren umdreht und dann sagt, es passt nicht und du kriegst keine Prämie.

jonson

  19-03-2008 07:50  mutzhase
Meldeverzug neu
Hallo !

Bin zu diesen Prämienverlust wie eine "Jungfrau zum Kind " gekommen ! Habe im Jänner 2008 drei Mutterkühe von einem Viehändler gekauft, und siehe da, alle drei sind für die Prämien bis auf weiteres wegen " Meldungsverzug " gesperrt ( der Meldungsverzug bezieht sich jedoch auf einen schon in Vergangenheit befindlichen Vorbesitzer ! ). Da ich mit den erwarteten Mutterkuhprämien meinen Aufwand teilweise abdecken wollte, weiss ich z. Zeit nicht, wie ich weiter vorgehen soll !

M.f.G.

Hans

  20-03-2008 08:43  undi1
Meldeverzug neu
i hab des alles nur am rand mitverfolgt!
was muss ich nun machen, damit ich den prämienstatus nicht verliere bzw. den meldeverzug zu klären?

  20-03-2008 10:04  walterst
Meldeverzug neu
Die Prämien bist du los.
Es sei denn, die Bauern machen Druck für eine Lösung.

Walter

  20-03-2008 10:15  lacusfelix
Meldeverzug neu
Hallo Christoph,
ich fürchte auch, dass die Volksanwaltschaft der falsche Ansprechpartner, da der Behörde AMA ja kein Fehler anlastet, sondern "nur" einen Gerichtsbeschluß umsetzt, und dafür ist die VA wieder nicht zuständig....
Mich hats mit auch mit 5 Schlachtrindern erwischt, die vom Zuchtverband bei der Versteigerung zu spät an- und abgemeldet worden sind......
Ich bin ein wenig ratlos, wie und wo ich intervenieren soll....
lg
lacusfelix

  20-03-2008 10:42  lena7
Meldeverzug neu
Würde vorschlagen,die Haftpflichtversicherung von jedem einzelnen,die den Meldefehler gemacht haben.
mfg Lena

  20-03-2008 10:50  Kallo
Meldeverzug neu
Das ist genauso wie wenn ich vorbestraft bin, dieses Makel begleitet mich dauernd bis zur Tilgung. Aber da liegt ja in der Hegel eine Straftat zugrunde, das ich selbst verschuldet habe! Nur beim Meldeverzug kommt man auch als Unschuldiger zum Handkuss. Das Thema Meldeverzug sollte schon einigen Zeitungen einige Zeilen Wert sein, damit auch die nichtbäuerliche Bevölkerung erfährt, was die mit uns treiben.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.