EBP 2011 - FlächensanktionDie Sache geht weiter (Vorgeschichte im link unten)
Nachdem man mir für einen echten Flächenabgang im Jahr 2010 (Neuverpachtung) bis 2003 Rückzahlungen vorgeschrieben hat, kommt jetzt eine EBP-Sanktion für 2011.
Fakt ist, dass die Fläche seit 2010 nicht mehr im MFA erfasst wurde, also gar nie beantragt wurde.
Jetzt 2011 die Sanktion.
EBP 2011 - Flächensanktion
die sanktion für 2011 beruht auf einer neuen richtlinie . diese besagt das sanktionen im voraus vergeben werden müßen und die bauern können sie dann in laufe der jahre abarbeiten . normal hast du eine sanktion bis 2017 und die mußt dann in den nächsten 5 jahren abarbeiten damit in 5 jahren (also 2017) wieder mit dem kontostand auf null bist.
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