Feststellbremse Traktor

Antworten: 17
  29-09-2011 11:15  MacManner
Feststellbremse Traktor
Hallo.
Habe eine Frage bezüglich Feststellbremse Traktor. Wieviel bzw. was muss die Bremse halten?? Nur in Traktor oder einen Anhänger auch??
Kann mir jemand weiterhelfen???

  29-09-2011 19:49  Schaf_1608
Feststellbremse Traktor
wie es beim traktor ist weiß ich leider auch nicht, aber ich vermute es könnte so ähnlich wie beim lkw sein, da muss die feststellbremse der zugmaschiene den gesamten kraftwagenzug in 12% steigung halten...
glg

  30-09-2011 06:59  Interessierter
Feststellbremse Traktor
meines wissens nach wir die handbremse beim pickerl mitüberprüft, wenn da die verzögerung stimmt, wird es passen.

der maßstab, hängerzug bei 12 % klingt mir schon sehr vage ....

  30-09-2011 07:39  MacManner
Feststellbremse Traktor
Laut dem was Sie mir gesagt haben muss die Feststellbremse nur in Traktor selber halten und der Anhänger muss gebremst sein.


  30-09-2011 12:23  MacManner
Feststellbremse Traktor
Ich rede von einem neuen Traktor. Ja alles schön und gut mit der anhängerbremse, aber was mache ich wenn ich aussteigen muss an einem Hang um in Hänger einzubremsen?? Wenn die Feststellbremse vom Traktor nicht soviel hält, muss ich ihm dann nach laufen bis ich eingebremst habe??

  30-09-2011 12:51  walterst
Feststellbremse Traktor
Es wäre schön, wenn die Hängerbremse vom Traktor aus zu bedienen wäre.
Die Anforderung, einen Traktor samt beladenem Hänger am Hang sicher zu halten, wird ein großer Teil (auch der neuen) Feststellbremsen nicht erfüllen.
Bei abgestelltem Motor Gang einlegen bewährt sich nach wie vor.

  30-09-2011 12:58  MacManner
Feststellbremse Traktor
Mein alter 970a hat jeden Hänger am Hang gehalten, und der neue lässt mich so hängen. Ich brauche ihn hauptsächlich mit dem Rückewagen und da sollte er stehen, aber das macht er leider nicht.

  30-09-2011 13:33  lmt
Feststellbremse Traktor
Von meinen zwei hält jeder alles was angehängt ist,bei jeder Steigung sonst müsst ich ja warten(beim MT ) bis jemand mit einem Klotz vorbeikommt.......beim Cs ist die Bremse (auch die Handbremse)besser wie bei jedem anderen Fahrzeug das ich je gefahren bin..!
G Lausi

  30-09-2011 19:05  MacManner
Feststellbremse Traktor
Ich habe kein Powershuttle und nix, ich hab eine ganz normale Schaltung ohne Lastschaltung und sonstiges. Beim Holzladen mit dem Kran kommt es glaube ich nicht so gut wenn ich einen Gang drinnen lasse.

  30-09-2011 19:33  walterst
Feststellbremse Traktor
UNd welche Bremse hat der Hänger, bzw. wieso lässt der sich nicht vom Traktor aus bremsen?

  30-09-2011 20:29  lmt
Feststellbremse Traktor
Hallo,@MacManner was hast den für ein Schlepper,daß eine H-Bremse den Schlepper nicht hält das kann doch nicht sein oder ?.....beim Mt gehts bis jetzt ...wäre ja schlecht wenn es nicht ginge. sonst könte ich am Berg gar nicht wegfahren mit angezogenem Handbremshehel (Auflaufbremse) zuziehen geht ja vom Sitz aus aber lösen...und am steilen Berg hält die Hängerbremse (alleine) das Gespann sowieso nicht!
G Lausi

  01-10-2011 19:33  MacManner
Feststellbremse Traktor
Mich würde ja nur interessieren wie die Gesetzlage in Österreich aussieht, was die Feststellbremse laut Gesetz halten muss.
Meine Hänger sind eh alle Hydraulisch gebremst, es würde mich nur interessieren was das Gesetz vorschreibt.
Habe einen Same Explorer3 85.

  02-10-2011 01:18  AnimalFarmHipples
Feststellbremse Traktor
Einschlägig sind § 6 KFG sowie die §§ 3 ff. und 61 f. KDV sowie deren Anlage 1 f.

Wenn ich das richtig verstehe, muß die Feststellbremse des Zugfahrzeuges prinzipiell das gesamte Gespann bei einem Gefälle von 18 % abrollsicher halten können, wenn aber der Anhänger zum Verkehr zugelassen ist, nur bei 12 % (liegt wohl daran, daß diese Anhänger über eine eigene Feststellbremse verfügen müssen, während die nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger bloß in abgekoppeltem Zustand -wie auch immer- gegen Abrollen gesichert werden müssen).

KFG § 6. Bremsanlagen.

(1) Kraftfahrzeuge, außer den im Abs. 2 angeführten, müssen mindestens zwei Bremsanlagen aufweisen, von denen jede aus einer Betätigunseinrichtung, einer Übertragungseinrichtung und den auf Räder wirkenden Bremsen besteht. Jede Bremsanlage muß vom Lenkerplatz aus betätigt werden können. Die Bremsanlagen müssen so beschaffen und eingebaut sein, daß mit ihnen bei betriebsüblicher Beanspruchung und ordnungsgemäßer Wartung trotz Erschütterung, Alterung, Abnützung und Korrosion die vorgeschriebene Wirksamkeit erreicht wird.

(2) Nur eine Bremsanlage, sofern diese nicht mit elektrischer Energie betrieben wird, müssen aufweisen:

a) Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

...
e) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.

Diese Bremsanlage muß auf die Räder wenigstens einer Achse des Fahrzeuges wirken und vom Lenker bestätigt werden können, wenn er die Lenkvorrichtung mit einer Hand festhält. Diese Bremsanlage muß mit einer gesonderten Betätigungseinrichtung in der im Abs. 3 angeführten Weise feststellbar sein. Beim Ausfallen eines Teiles der Bremsanlage, dessen Ausfallen nicht ausgeschlossen werden kann, muß bei Betätigung des verbleibenden Teiles der Bremsanlage das Fahrzeug auf trockener Fahrbahn auf angmessene Entfernung zum Stillstand gebracht werden können.

(3) ... Bei Kraftwagen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, bei Transportkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, muß die Bremsanlage auf alle Räder wirken können. Eine Bremsanlage muß vom Lenkerplatz aus so feststellbar sein, daß mit ihr das Abrollen des Fahrzeuges auch bei Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. Diese Bremsanlage gilt als Feststellbremsanlage.

(4) - (9) ...

(10) ... Eine Bremsanlage des Anhängers muß so feststellbar sein, daß das Abrollen des Anhängers mit ihr, auch wenn er nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. Eine Bremsanlage müssen nicht haben

a) leichte Anhänger, wenn sie dazu bestimmt sind, ausschließlich mit Kraftfahrzeugen gezogen zu werden, deren um 75 kg erhöhtes Eigengewicht das Doppelte des Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet, und

b) landwirtschaftliche Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1 500 kg, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf und die dazu bestimmt sind, mit Zugfahrzeugen gezogen zu werden, deren Eigengewicht nicht geringer ist als das höchste zulässige Gesamgewicht dieser Anhänger.

(10a) ...

(11) ... Landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf, dürfen auch bei einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage oder bei Anhängern bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 8 000 kg eine Bremsanlage haben, die unabhängig von der Betriebsbremsanlage zu betätigen ist.

(12) Anhänger müssen eine Vorrichtung aufweisen, durch die sie selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängervorichtungen mit dem Zugfahrzeug verbunden sind; dies gilt jedoch nicht für Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1 500 kg und nur einer Achse oder mit zwei Achsen, deren Radstand 1 m nicht übersteigt, und die entweder mit dem Zugfahrzeug außer durch die Anhängerdeichsel auch durch eine Sicherungsverbindung (§ 13 Abs. 5) verbunden werden können oder landwirtschaftliche Anhänger sind, wenn mit ihnen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.

(12a) - (12b) ...

KDV :

Zu § 6 Abs. 3 KFG 1967

§ 3b. (1) -(4) ...

(5) Mit der Feststellbremsanlage muß das Abrollen des das Höchstgewicht aufweisenden Fahrzeuges auf einer Steigung oder einem Gefälle von mindestens 18 vH dauernd verhindert werden können.

Zu § 6 Abs. 10 KFG 1967

§ 3i. (1) -(2) ...

(3) Die feststellbare Bremsanlage eines Anhängers muß von außerhalb (...) betätigt und gelöst werden können. Mit dieser Bremsanlage muß das Abrollen des das Höchstgewicht aufweisenden Anhängers auf einer Steigung oder einem Gefälle von mindestens 18 vH dauernd verhindert werden können.

(4) ...

(5) Bremsanlagen müssen der Anlage 1f entsprechen.

§ 61. Ziehen von zum Verkehr zugelassenen Anhängern

(1) ... Beim Ziehen von Anhängern mit einem Kraftwagen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muß mit der Feststellbremsanlage des Zugfahrzeuges allein das Abrollen des Kraftwagenzuges ... auf einer Steigung oder einem Gefälle von mindestens 12 vH dauernd verhindert werden können. ...

(2) Zwei Anhänger dürfen, unbeschadet der Abs. 3 und 4, nur gezogen werden, wenn die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges und die im § 6 Abs. 10 KFG 1967 angeführte Anhängerbremsanlage eine Druckluftbremsanlage oder eine dieser gleichwertigen Bremsanlage ist und wenn der erste Anhänger nicht mehr als zwei Achsen aufweist.

(3) Zwei Anhänger dürfen nur gezogen werden mit

a) ...

b) Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte der Anhänger 7 000 kg nicht überschreitet, oder

c) Zugmaschinen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

(4) Mit Zugmaschinen dürfen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zwei Anhänger auch gezogen werden, ohne dass die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges und die im § 6 Abs. 10 KFG 1967 angeführten Bremsanlagen der Anhänger Druckluftbremsanlagen oder diesen gleichwertige Bremsanlagen sind, wenn die Bremsanlage des ersten Anhängers vom Lenker des Zugfahrzeuges ohne Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit betätigt werden kann und der zweite Anhänger zumindest durch eine Auflaufbremsanlage gebremst werden kann.

(5) -(12) ...

§ 62. Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern

(1) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger dürfen mit einem Kraftfahrzeug ohne Bewilligung des Landeshauptmannes (§ 104 Abs. 7 des Kraftfahrgesetzes 1967) nur gezogen werden, wenn (...)

1. hinten am Anhänger die Aufschrift "10 km" vollständig sichtbar angebracht ist; für diese Aufschrift gilt § 57 Abs. 6 sinngemäß,

2. ...

3. ihr Gesamtgewicht nicht übersteigt

a) bei Anhängern ohne Bremsanlage bei Zugfahrzeugen mit auf alle Räder wirkender Betriebsbremsanlage das Dreifache, bei anderen Zugfahrzeugen das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges, höchstens jedoch 6 000 kg,

b) bei Anhängern mit einer Bremsanlage, unbeschadet der lit. c, das Vierfache des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,

c) bei Anhängern mit einer Auflaufbremsanlage und einem Gesamtgewicht von mehr als 3 000 kg das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,

4. ... und

5. beim Ziehen von zwei Anhängern beide gebremst sind

6. beim Ziehen eines zugelassenen oder eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 4 und eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 1 das Gesamtgewicht des letzten Anhängers das Gesamtgewicht des vorderen Anhängers nicht übersteigt.

(2) - (3) ...

(4) Unbeschadet des Abs. 1 dürfen nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 18.000 kg mit einer Zugmaschine im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ohne Bewilligung des Landeshauptmannes (§ 104 Abs. 7 des Kraftfahrgesetzes 1967) mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h gezogen werden, wenn (...) die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Der Anhänger muss eine Bremsanlage haben, die auf alle Räder wirkt, wenn die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges betätigt wird; diese muss auch bei Stillstand des Motors des Zugfahrzeuges wirksam sein. Die Wirksamkeit dieser Bremsanlage muß ... entsprechend eingestellt sein, sofern dies nicht selbsttätig erfolgt. Bei Anhängern bis zu einem Höchstgewicht von 3.500 kg kann diese Bremsanlage auch eine Auflaufbremse sein.

2. Weiters muß die Bremsanlage des Anhängers so feststellbar sein, daß das Abrollen des Anhängers mit ihr, auch wenn er nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann.

3.-4. ...

5. Am Anhänger muß hinten vollständig sichtbar die Aufschrift "25 km" angebracht sein; für diese Aufschrift gilt § 57 Abs. 6 sinngemäß.

Anlage 1 f. siehe Link.

  02-10-2011 07:20  Interessierter
Feststellbremse Traktor
Danke AFH,

wenn ich das durchgearbeitet habe ist der Sonntag auch vorbei ;-)

  02-10-2011 07:45  0815
Feststellbremse Traktor
Wie ist den das mit einem Forstanhänger, solange der noch leer ist, wird das Gespann leicht zum halten sein mit der Handbremse, aber wenn dann geladen wird, und der FAH immer schwerer wird, wird das Gespann zum schieben anfangen, oder muss eh extra ein Feststellbremse beim FAH angezogen werden, sobald man mit der Ladetätigkeit beginnt? Hätte da mulmiges Gefühl, wenn ich mit laufenden Motor oben am Kran sitze, und neben mir der Abgrund ist! Wenn eine DL-Anlage am Traktor ist, wird das Halten beim laufenden Motor kein Thema sein, aber die meisten Traktoren haben ja noch keine DL-Bremse. Die anderen Bremssysteme sind für mich nicht so überzeugend. Ich habe schon ein ungültiges Gefühl, wenn ich mit der Seilwinde steil da stehe, und nur die Handbremse alleine zur Verfügung habe.

  02-10-2011 09:22  MacManner
Feststellbremse Traktor
Danke AFH mit dem kann ich was anfangen, nur werde ich erst am Nachmittag fertig studieren. Aber mit dem ist mir schon viel geholfen.

Solange die Stützen vom Kran unten sind ist es kein Problem mit dem Stehen bleiben. Das Problem kommt dann wenn ich die stützen anhebe und in Fahrposition bringen das ist dass Problem.

  02-10-2011 10:10  Shalalachi
Feststellbremse Traktor
Wenn dich nur die Stützen sicher halten (was ja nicht Zweck der Dinger ist) dann wirds Zeit am Hänger Bremsen nachzurüsten.
Was machst denn wenn dich der volle Hänger bergab wegschiebt? Wie bremst du ihn dann? Die Stützen ausfahren?



  02-10-2011 17:27  MacManner
Feststellbremse Traktor
Meine Hänger sind alle Hydraulisch gebremst. Bei den Hänger gibt es ja kein Problem, das was ich wissen wollte wieviel und was genau die Feststellbremse vom Traktor halten muss.



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