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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des

  Antworten: 124

Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 13:15 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@test002

Du willst eine vernünftige Antwort: die wäre: Lass den Hofübernehmer auch leben und versuche, Dein Geld mit Arbeit zu verdienen.
Nichts gegen einen kleinen Erbanteil, aber wenn die Summe den Hof gefährdet, dann ist das eindeutig zu viel. Ausgenommen wäre: Wenn der Hofübernehmer ohnehin den Hof verkaufen will oder zu Bauland macht. Da sollten die weichenden Kinder schon auch ordentlich zulangen.

Außerdem ist 300.000 durch zwei nicht 100.000 sondern 150.000. Bei solchen Rechenkapazitäten wie Dir, habe ich allerdings bedenken, ob Du in der Lage bist, selber Geld zu verdienen.
Name: twoifi antwortet um 18-01-2008 13:20 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo

habe selber mit dieser Frage zu tun, nur bin ich Erbe und meine Schwester versucht ihren Pflichtteil einzuklagen

Die Rechnung die machst ist bei einer Klage viel komplizierter und langwiriger und wenn es sich beim Hof um einen Erbhof (95 % der Betriebe) handelt dann wird mit dem Ertragswert gerechnet und nicht dem Vehrkehrswert.
Dann würde ich mich auch auszahlen lassen und von meiner Schwester 100 000€ fordert. und kein Betrieb in Ö könnte weiterexistieren bzw würde dann zerstückelt was ja nicht im sinne der Übergeber ist.

Fakt ist das meine Schwester ihren Pflichtteil bekommt, ca 30 000€ und da der Zug drüberfährt, egal wie hoch der Verkehrswert ist.

Das man sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr in dieAugen sehen kann ist die andere Seite der Medaille---- also überlegt dir gut Familienfrieden und den Pflichtteil oder 3 Jahre Streit mit Sachverständigen Gutachten und immensen Kosten in 5 Stelliger Höhe und trotzdem kein besseres Ergebnis

Geld ist nicht alles!!!!
Grüße aus OÖ
Wolf
Name: Halodri antwortet um 18-01-2008 13:27 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Übernimm doch den Hof und zahle deinen Geschwistern den Betrag aus den du hier forderst. Es ist schon interessant das Geschwister die am Bauerhof aufgewachsen sind, hier groß abcashen wollen, und keinen Bezug mehr zum Betrieb haben.
Name: Psycho antwortet um 18-01-2008 13:58 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
wow - ruhig werden....


des mit den förderungen und steuern müsste dir als bauernkind eigentlich klar sein:

keine förderungen/steuererleichterungen = noch teurere milch/fleisch weil dann viele aufhören, die flächen anders nutzen und dann weniger milch angeboten werden kann



und noch was zum erben:
seids ihr schon zerstritten oder habts noch guten kontakt

meine mutter hat sich nämlich mit ihren geschwistern auch wegen so was ähnlichem (aber keine landwirtschaft) zerstritten - und glaub mir - so was ist gar nicht schön


wenn ihr noch gut miteinander reden könnt, dann schau ob du dich irgendwie mit den geschwistern auf etwas VERNÜNFTIGES einigen kannst - es muss nicht immer auf den cent genau der pfilchtteil sein

ich versteh dass du was vom erbe willst, aber eines musst du schon auch verstehen: der der die landwirtschaft weiterführt sollte davon leben können (oder zumindest den familienbetrieb weiterführen können) - während du vollzeit arbeiten gehen kannst
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 14:02 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@test1 Was regst du dich da auf. Denn wenn du am anfang schon das geschrieben hättest wie es wirklich läuft dann hättest auch eine andere auskunft bekommen. Aber lass dich von einen Rechtsanwalt beraten und du wirst garantiert auch was zu bezahlen haben -:)))))))))


lg
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 14:05 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Und nochwas wiso hast nicht du den Hof geerbt??? Der erblasser wird sich schon seine gadanken gemacht haben.
LG
Name: berghof antwortet um 18-01-2008 14:12 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo, würde mir was schreiben lassen- Wenn der Hof oder Teile davon in den nächsten 10 oder .... Jahren verkauft wird., wird aufgeteilt ansonsten eher mäßigen . mfg
Name: Halodri antwortet um 18-01-2008 14:12 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@ test 1

So wie man in den Wald hineinschreit so kommt es zurück!! Wenn du dich dem Erben gegenüber genau so verhältst, wie deine Aussagen gegenüber uns Bauern, dann wird es mich nicht wundern wenn er für dich auch nichts übrig hat. Du hast uns noch nicht gesagt warum du den Betrieb nicht übernommen hast wo doch dein Bruder oder Schwester ihn nur verkaufen will.
Name: Fetzerl antwortet um 18-01-2008 14:37 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo test1,

In deinem Fall kommt es tatsächlich drauf an, was der Übernehmer damit macht. Wird der Betrieb weitergeführt und bleibt komplett als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten, dann wird sich dein Anteil am Ertragswert bemessen und nicht allzuhoch ausfallen. Der Sinn dahinter: der Betrieb soll lebensfähig erhalten werden. Bei dir dürfte das nicht der Fall sein, damit schauts etwas anders aus.

Sind vor der Übergabe schon mehrere Grundstücke in Bauland umgewidmet worden und stehen zum Verkauf und ist auch absehbar, dass der Übernehmer später alles verkaufen will, dann würde ich folgendes vorschlagen: Du bestehst vertraglich darauf, dass du bei Verkauf vom Baugrund beteiligt wirst, ebenso, wenn der landwirtschaftliche Betrieb innerhalb von beispielsweise 10 Jahren aufgelassen und verkauft wird; ansonsten gibt es keine Zustimmung. Meines Erachtens die fairste Lösung.

Eine Frage, die auch noch zu klären wäre: welche Leistungen übernimmt der Übernehmer in Bezug auf die Übergeber - Wohnung, Pflege, andere Ausnahmleistungen? Das kann ganz schön viel wert sein, wenn du dich nicht drum kümmern musst; z.B. kannst du in einem Vertrag durchaus hineinnehmen, dass die Zuständigkeit für die Pflege beim Übernehmer liegt.

Bei den Ferienhäusern würd ich nix tun, die sollen ja auch erhalten werden (und das kostet nicht wenig); nur dann, wenn sie verkauft werden, würd ich ebenso einen Anteil einfordern.

Das Klagen würd ich als letzten Ausweg sehen, das kostet Euch alle miteinander eine Menge Geld und Nerven...

Ein Wort noch zu deinem generellen Hinhauen auf die Bauern: Bitte mach das erst dann, wenn du selbst einige Jahre einen lw. Betrieb mit allen Vor- und Nachteilen geführt hast, ok.?

Servus, Franz

Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 14:50 auf diesen Beitrag nach oben

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@test1 Das es wenn es zum streiten kommt mit 4 Beratungen abgetan ist glaust wohl selber nicht. Denn der Rechtsanwalt sieht den Gesamtbetrag.
Aber wenn du jetzt noch nicht einmal mit deinen Geschwistern geredet hast dann wirts aber Zeit denn dein Bruder könnte mitlesen und der hat sicher auch einen Anwalt!!!!
LG
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 14:57 auf diesen Beitrag nach oben

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@ Test1 Man kann aber 1+1 zusammenzählen und wenn schon sagst das du nach Kiefer zum Aldi fahren kannst dann ist der Kreis schon enger. Nur noch eines man sol sich nicht immer auf die Versicherungen Verlassen. Die bezahlen auch nicht immer alles lese mal das kleingetruckte. Du währst nicht der erste der dann Dumm aus der Wäsche gaschaut hat wenn die Rechnung kommt.
LG
Name: enh antwortet um 18-01-2008 15:07 auf diesen Beitrag nach oben
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@fetzerl Wie du hier diese Lage dargestellt hast so ist sie lösbar.
@test1. Also an dich würde ich appelieren, unter welchen Voraussetzungen würdest du diesen Hof übernehmen. Du kannst nicht mehr verlangen als du selber geben würdest.
Ps.: Und wirf uns in diesem Forum nicht Fördergeld vor, die die Landwirtschaft aus heutiger sicht dringendst braucht(siehe momentan Schweinebereich ).Die Landwirtschaft in Österreich hätte sich ohne diese Gelder noch radikaler verändert. Und zur Sozialversicherung, auch wir leisten unsere Beiträge!

Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 15:48 auf diesen Beitrag nach oben

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@test1 Vileicht bist du auch mein Bruder wer weiß. Denn du weist genau soviel von mir wie ich von dir denn dann müstest du ja ein Insbrucker sein laut deiner Postleitzahl.
Und zu Versicherung kann ich dir aus Erfahrung sagen das man nicht immer alles glauben sollte. Denn die bezahlen wirklich nicht alles denn ich habe auch so eine Versicheung.
Aber so wie du schreibst ist für dich ja schon sicher das es zum Streit kommt. Dann viel Glück damit vileicht kannst du uns dann das ergebins mitteilen ob positiv oder negativ.Nur eines darfst du in deiner berechnug nicht vergessen die Steuern.
lg a tiroler
PS. Der GOTTSEDANK nicht von sich behauptet alles zu wissen aber der schon einige erfahrungen gemacht hat!!!!
Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 15:52 auf diesen Beitrag nach oben
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@tiroler007

Also irgendwas müsst ihr Zillertaler anders machen, dass die restlichen Tiroler alle so einen Hass auf Euch haben.
Ich hatte vor ca. 10 Jahren ein interessantes Erlebnis. Da hat mir ein Bauer aus dem Bezirk Kufstein gesagt, 'aber das weißt schon, die Zillertaler, das sind andere Leut'. Und das hat er mit einer derartigen Überzeugung gesagt, dass ich sprachlos war.


@test
Hättest Du gleich gesagt, dass der Hof vom Erben zerlegt und verkauft wird, würden die Antworten wirklich anders aussehen. Allerdings gibt mir schon zu Bedenken, dass Du eine Rechtsschutzversichung hast, die Dir beim Schaden beim Erben helfen soll. Ich denke, dass jemand, der aus normalen Familienverhältnissen kommt, so etwas normalerweise nicht hat.
Name: frank100 antwortet um 18-01-2008 15:55 auf diesen Beitrag nach oben

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@test1
(ich muss schon wieder HEFTIGST!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! kritik schöpfen

bei einem bruttogehalt von ca 2000 euro zahle ich ca 700 euro an sv, und die firma
noch mal 700, also gesamt ca 1400 euro an steuern und krankenversicherung (damit werden auch ama förderungen bezahlt)

und was zahlt ein landwirt? ca 100 euro im monat! also in diesem punkt würde ich mal ganz schnell stell sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
100€ ihm Monat zahlt ein Landwirt ich dachte du bist von einem Bauernhof das kann ich mir nicht vorstellen.(bei mir sind es aber über 10000€ jährlich)

Name: teufelaberauch antwortet um 18-01-2008 15:55 auf diesen Beitrag nach oben
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Wow, hier ist was los...
Wenn Bauland vorhanden ist, dann steh ich auf der Seite von Test1 - es kann nicht sein, daß einer die ganzen Werte bekommt und der andere eine Minimalabfindung. Zumindest vom Bauland sollte ein Drittel für ihm drin sein.
Meine Schwester hat auch ein Baugrundstück bekommen plus Barabfindung, meine andere Schwester ein Haus mit ein bissl Grund - und sie haben auf weiteres Verzichtet (was jetzt rein objektiv für mich ein gutes Geschäft war, aber ich hab bisher noch keinen Verkauf von Bauland im Sinn) dafür hab ich meine Eltern inkl eventuell irgendwann anfallender Pflegekosten. (darauf solltest du, wenn du als weichender Erbe abgefunden wirst auf jeden Fall achten, denn wird das nicht in den Vertrag genommen kann bei Heimpflege das Heim auch auf dich zurückkommen)

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Bayern zahl ich als Landwirt momentan auch 500 Euro Sozialversicherung für eine einzelne Person....

und im Endeffekt @ Test1 spielt es ja keine Rolle, was dein Bruder nicht reinhaben will, es zählt, was dein Vater (oder Mutter) reinschreiben will - und eine Verkaufsklausel kann er schlecht ablehnen....
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 15:57 auf diesen Beitrag nach oben

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@Gourmet Das war sicher ein Kufsteiner der Versucht hat einen anderen übers Ohr zu hauen und dah wird sich doch jeder noch wehren dürfen. Und ich glaube nicht das die Zillertaler einen Schlechten ruf haben ich zumindest fühle mich da nicht betroffen.
LG
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 16:04 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@test1 Aber wenn unsere Produkte so teuer wären das wir vom Staat keine Gelder bekommen bräuchten dann würdest du deine Lebensmittel aber sicher nicht um den Preis bekommen. Und das mit der Versicherung weis ich schon nur wurde die Versicherung sicher nur von deiner Seite informiert und da werden schon manchmal sachen vergessen wo mann hofft wenn es zu einem Prozess kommt diese nicht ans Tageslicht kommen und dann schaut die sache schon ganz anders aus!!
LG
Name: Christoph38 antwortet um 18-01-2008 16:05 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo test1,
Deine Frage war, ob du bei ableben Deines Vaters Deinen Anteil einklagen kannst:

Die Antwort darauf ist ein klares ja.
Wir leben nämlich in einem Rechtsstatt wo jeder einklagen kann, was er glaubt dass ihm zusteht. Dann kommt es zu einem Verfahren wo nach der konkreten Situation beurteilt wird was dir zusteht.

Die Frage von Dir kann Dir hier im Forum sowieso keiner beantworten, da dazu die Angaben viel zu ungenau sind.
Am besten du gehst zum Rechtsschutzanwalt, der wird dir sicher Auskunft geben.
Name: Psycho antwortet um 18-01-2008 16:07 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
also wenn eh verkauft werden soll ist es eine andere geschichte
mein tipp nur: bitte sei vernünftig und rede ruhig mit deinen leuten - es gibt fast nix schlimmeres als streit über geld in der familie - also reiß dich zusammen

aber da gibts noch 2 dinge die mich stören:


1) "bei kiki kostet zb eine eckbank auch die hälft als 1995 und die kriegen auch nix von der ama"

- wie kannst du erstens möbel mit lebensmitteln vergleichen
- holzpreis kann auch schwanken, aber die betriebskosten bleiben bei einem großen möbelhaus das IRGENDWO auf der welt BILLIGST produzieren kann meistens gleich oder fallen sogar

2) deine sozialversicherungs-theorien:

du bist eine privatperson - ein bauer ist ein betrieb - und jeder betrieb hat steuerliche vorteile
jeder betrieb muss JETZT geld haben zum investieren
außerdem ist das mit der sozialversicherung genau so wie mit den ama-förderungen - je mehr geld man abgeben muss bei gleich bleibenden milch/fleischpreisen, desdo teurer wirds

also in gewisser weise ist der niedrige versicherungsbetrag sozial gerecht weil dadurch die lebensmittelpreise stabilisiert werden
Name: frank100 antwortet um 18-01-2008 16:10 auf diesen Beitrag nach oben

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@test1
du musst ja schon 100ha haben mit 200 kühen?
Wen ich 100 ha hätte dann wäre das mit 10000€ ok sind es aber nicht .

Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 16:15 auf diesen Beitrag nach oben

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@ test1 wird heute eine schlaflose Nacht haben . Und wegen den SV Beiträgen bin ich ja froh dass sie so niedrig sind dann werde ich sicher "EINE SEHR HOHE PENSION BEKOMMEN" siche mehr wie eine Neidische Arbeiter-:))))
LG
PS Gourmet schön langsam kann ich den Kufsteiner verstehen grinss
Name: frank100 antwortet um 18-01-2008 16:16 auf diesen Beitrag nach oben

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Da sieht man wieder wie viel Ahnung du hast seit wann wird der Viehbestand zur Berechnung herangezogen. Es kommt auf den Einheitswert drauf an.
Name: frank100 antwortet um 18-01-2008 16:18 auf diesen Beitrag nach oben

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nein habe keine 50 ha sondern weniger
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 16:19 auf diesen Beitrag nach oben

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@frank 11 Wundert dich das er dann darauf besteht den Hof zu verkaufen. Mich nicht aber es brauche ja ander auch wieder Bauflächen.
LG
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 16:25 auf diesen Beitrag nach oben

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@test1 Keine Schlechte ide aber ich will mit ansehen wie sich meine Kinder darauf freuen alles zu verkaufen und sich gegenseitig die Köpfe einschlagen. Und mit 500000 € brauche ich sicher keinen Finanzberater denn zu erst kommt das Finanzamt under der Rest ist dann kein problem mehr.
LG
Name: trompetenkoffer antwortet um 18-01-2008 16:31 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo test1,
informiere dich am besten vorher bevor du solchen Schwachsinn schreibst!
Ich zahle mit meinen 25 ha Acker (von dem ich natürlich nicht leben kann da viehlos) 7200 € im Jahr an SV und Pension. Gehe nebenbei 40 Std. arbeiten und zahl da nochmals ein bißchen was. Glaube nicht das ich zuwenig für die Krankenkassa beitrage!
Name: org antwortet um 18-01-2008 16:37 auf diesen Beitrag nach oben
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Basis Pflichtanteil: Landwirtschaftliche Flächen incl. landw. Nebenwerb wie z.B. Urlaub am Bauernhof-Appartements: Hier ist die Ertragswertberechnung heranzuziehen und bei Flächen die bereits als Bauland oder Gewerbegebiet gewidmet sind ist die Basis der Verkehrswert. Zukünftige Umwidmungen werden nicht berücksichtigt.
Name: Karli_ antwortet um 18-01-2008 16:41 auf diesen Beitrag nach oben
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auch bereits gewidmetes Bauland wird nicht unbedingt zum Verkehrswert herangezogen!!!!

Da kommt es darauf an ob der Erblasser oder Übergeber einen Verkauf vor hatte! (d.h. er hat die Umwidmung vorangetrieben, parzelliert,....).

lg
Karli
Name: Michael_5 antwortet um 18-01-2008 17:11 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo
Möchte dir raten ein Erbteil von 20000 bis 30000 Euro zu verlangen.
Notarisch festhalten , falls dein Bruder jemals einen Bauplatz ,Wiesen oder Wald
verkaufen sollte, das Geld davon auf alle drei zu gleichen teilen aufteilen.
Kenne so einen fall persöhnlich. Die weichenden Erben bekommen alle 3 bis 4 Jahren
Geld vom Grundverkauf (nicht wenig)
Schöne Grüße aus der Steiermark
Name: teufelaberauch antwortet um 18-01-2008 17:16 auf diesen Beitrag nach oben
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wenn du den verkaufserlös nicht reinvestierst zahlst du den einkommenssteuerhöchstsatz bei einem verkaufserlös von 500 000 Euro....

@test1: vielleicht solltest du mal ein wenig zu mehr Sachlichkeit beitragen und dich auf das Thema Pflichtanteil fokusieren und nicht über die Gerechtigkeit der Sozialversicherung auszulassen.
und wenn du privat auch so aufgebracht (ja fast cholerisch) bist, dann führt wohl kein weg am Gericht vorbei....
Name: teufelaberauch antwortet um 18-01-2008 17:18 auf diesen Beitrag nach oben
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und zur sozialversicherung:
ich hab mit 26 ha und ein paar schweinen 500 euro pro monat alterkasse und krankenkasse, plus einmal im jahr 1500 euro berufsgenossenschaft zu zahlen - macht insgesamt 7500 euro .....
Name: 208 antwortet um 18-01-2008 17:38 auf diesen Beitrag nach oben

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solltest aber aufpassen ob du nicht schon was bekommen hast baugrund wohnnung auto schulbildung ect. da kann schon einiges zusammen kommen wenn dein bruder das beweisen kann dann wirst du nichts bekommen habe das bei meinen eltern vor ein paar jahren mitbekommen mein onkel hat nichts bekommen im gegenteil hat ihm eine schöne stange geld gekostet hatte auch so eine versicherung
Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 18:06 auf diesen Beitrag nach oben
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@tiroler007

Schlechten Ruf habe ich nicht gemeint. Ich habe den Eindruck, die Zillertaler sind besonders fleißige Leute. Und so was kommt nicht überall gut an.
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 18:19 auf diesen Beitrag nach oben

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@Gourmet Kann schon sein aber fleisige Leute gibt es überall.
Aber solchen braucht man nicht neidig sein . Oder!!!!!!!
LG


Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 18:24 auf diesen Beitrag nach oben
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Stimmt. Brauchen nicht, aber tun tun es trotzdem manche.
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 18:28 auf diesen Beitrag nach oben

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@ gourmet Ist halt Menschlich!!
Genau so wie das Erben der eine ist zufrieden und der andere halt nicht. Ich bin nur froh das es bei uns so glat über die Bühne ging. Kann meinen Geschwistern in die Augen schauen.
Lg a tiroler
Name: michaelooe antwortet um 18-01-2008 18:35 auf diesen Beitrag nach oben
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Hast überhaupt eine Arbeit????? Solch idioten wie dich müssen wahrscheinlich e die anderen unterstützen, dass du nicht unter die räder kommst!!!!
Nur weil du zu blöd bist um den hof zu übernehmen, brauchst nicht die anderen beleidigen!
Und wenn du a bissl intelligent bist, findest sicher ne Lösung unter Geschistern!

Und brigens ICH WERDE LANDWIRT UND BIN STOLZ drauf!



Landwirte an die Macht
Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 18:44 auf diesen Beitrag nach oben
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@tiroler007

Bei uns gibt/gab es da auch kein Problem. Ich glaube, das hängt auch oft mit der Erziehung zusammen. Ich halte eine gute Ausbildung für sehr wichtig. Schon meine Eltern haben Wert darauf gelegt, dass auch meine Geschwister eine gute Ausbildung bekommen. Und daher hat jetzt jeder seinen Job, und keinen Grund, jemandem neidig zu sein. Wer etwas gut kann, kann damit fast immer genug Geld verdienen zum Leben.
Leider gibt es auch andere. Mir tun manche Kinder wirklich leid. Ein guter Bekannter von mir, 1 Kind, ist der Meinung, mehr Kinder wären schlimm, weil was sollen die den dann alle erben, da bleibt für den Einzelnen ja kaum was. Die Ausbildung des jetzt 20-jährigen war auch nicht so wichtig, weil er bekommt ja eh mal alles. Ein anderer Bekannter: Keine Leistung im Stall, aber ständig unterwegs, um etwas billiger zu bekommen. Momentan ist er gerade unterwegs, um billigeren Stromanschluss für seine Heubelüftung zu bekommen, weil er von einem Nachbarn gehört hat, dass es da Möglichkeiten geben könnte. Dem ist eh nicht zu helfen, aber die Kinder, die das mit ansehen, wie sollen die was lernen, was wirklich wichtig ist. Wenn sie vom Vater ständig sehen, dass er glaubt, nicht mit der Produktion würde das Geld verdient, sondern mit ständig herumrennen und überall anklopfen.
Name: teufelaberauch antwortet um 18-01-2008 18:53 auf diesen Beitrag nach oben
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@ michaelooe:
und wie siehts mit Schulbildung aus? Deine Rechtschreibung ist eine Beleidigung an alle Landwirte....
Name: Gourmet antwortet um 18-01-2008 18:59 auf diesen Beitrag nach oben
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@teufelaberauch

Meinst Du, dass er verstanden hat, was Du ihn fragen willst? Stichwort: sinnerfassendes Lesen.
Name: sturmi antwortet um 18-01-2008 19:00 auf diesen Beitrag nach oben

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***10 jahre verkaufsverbot duldet der hoferber nicht (heisst also er will verscherbeln) user berghof***
@test1
Du weißt ja nicht mal ob dein Bruder verkauft, das ist reine Spekulation von dir weil eben der Hoferbe nicht ein 10 jähriges Verkaufsverbot unterschreiben will! Ich würde sowas auch nicht machen, den wer weiß schon was die nächsten 10 Jahre auf uns Bauern zukommt.
Und ich bin auch froh das meine Geschwister keine geldgierigen Aasgeier sind, Gott sei dank! Und ich bin ein kleiner (Schweine)Bauer und zahle monatlich rund 750,- Euro SVA-Beiträge!
MfG Sturmi


Name: aha antwortet um 18-01-2008 19:38 auf diesen Beitrag nach oben

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.....wenn ihr Vater das vor ihrer Zeugung gewusst hätte, er hätte sich kas........ lassen :-/
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 19:41 auf diesen Beitrag nach oben

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@aha nicht so grass sein denn man weis ja nie wie die eigenen Kinder werden.
Name: mandy antwortet um 18-01-2008 19:56 auf diesen Beitrag nach oben

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Uiihhh, da gehts aber zur Sache!! Aber was mir auffällt, ist, wie schnell sich da manche provozieren und zu "verbalen Grobheiten" hinreissen lassen. Und dabei geht es ja nicht einmal um etwas "Heiliges" wie bei den entbehrlichen Sagern von der Frau M...
Ich finde, das so ein sehr privates Anliegen nicht unbedingt in ein öffentliches Forum passt - Schade ist halt nur, das der Fragesteller test1 oder so sich nicht vernünftig mit seiner Familie zusammensetzt und ein konstruktives Gespräch sucht.
Mir scheint, da wäre schon im Vorfeld die Ursache der Uneinigkeiten zu suchen und es ist eben auch aus diesen Grund schwer, hier Stellung zu beziehen oder Ratschläge zu erteilen.
Wünsche aber den engeren Beteiligten eine akzeptable Lösung - denn das Leben ist zu kurz, um sich mit Erbstreitigkeiten jahrelang herumärgern zu müssen. M.f.G. mandy
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 19:59 auf diesen Beitrag nach oben

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@mandy was war bei den beiträgen grob? Da ist wirklich harmlos zugegangen .
LG
Name: helmar antwortet um 18-01-2008 20:28 auf diesen Beitrag nach oben

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Die Gier is a Hund........und Verwandte kann man sich nicht aussuchen......
Mfg, helmar
Name: tiroler007 antwortet um 18-01-2008 20:34 auf diesen Beitrag nach oben

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@ Helmar was ist mit dir los das fast gar nichts meh schreibst.
Aber was macht man mit den Verwantan die Angeheiratet sind und meinen sie können alles anschaffen.
LG
Name: helmar antwortet um 19-01-2008 07:42 auf diesen Beitrag nach oben

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@tiroler: des is ja des Gfrett, die Verwandtschaft kriagst, die Freund kannst dir aussuchen....
und um test 1 is es um jeden anschlag den ma tippt in Wirklichkeit schad, denk i ma halt.....
Mfg, helmar
Name: tiroler007 antwortet um 19-01-2008 07:47 auf diesen Beitrag nach oben

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@helmar da muß ich dir zustimmen mit den Verwanten ist halt so eine sache denn für die Verwanden ist mann ja selber auch wider nur ein Verwanter. Und so treht sich halt alles im Kreis.
Zu test1 kann ich auch nichts mehr beitragen denn bei solchen Äußerungen bin sogar ich sprachlos. Nur ich glaub er hat wirklich eine unruhige Nacht gehabt.
LG

Name: ALADIN antwortet um 19-01-2008 08:26 auf diesen Beitrag nach oben

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Mich wundert, warum so viele auf so etwas antworten.
Nach den Beiträgen von Test zu schließen (die ich nicht mehr alle gelesen habe) muss dieser Mensch ein Alkoholiker mit Verfolgungswahn sein, sonst würde er nicht so viel Blödsinn über Bauern schreiben, bzw. hätten ihn seine Eltern beim Erben nicht so schlecht bedacht.
Name: Johannfranz antwortet um 19-01-2008 08:54 auf diesen Beitrag nach oben
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@ Halodri

Ganz genau. Die beste Antwort an solch schräge Vögel .
Name: teufelaberauch antwortet um 19-01-2008 08:57 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
@test1: mach der Antwort kann man wirklich vergessen mit dir zu reden, sorry, du hast keinerlei Anstand und Diskussionskultur.
Du willst nur hören was dir passt und wenn nicht, dann wirst extrem aggressiv - geh mal zum psychologen....
Name: tristan antwortet um 19-01-2008 09:44 auf diesen Beitrag nach oben

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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
willst du etwas erben
muß zuerst einer sterben.
ist noch nicht übergeben und kein testament vorhanden, kann man sicher seinen erbteil "erstreiten". dann geht halt die wirtschaft drauf. wenn schon übergeben wurde, schauts anders aus. im übergabsvertrag wird ein übernahmepreis festgelegt, welcher in der regel von vater und sohn nieder angesetzt werden. im todesfall setzt sich dann das erbe aus übernahmspreis und vermögen des erblassers zusammen. dieses erbe wird dann auf ALLE erbberechtigten aufgeteilt.
bei grundverkäufen ist es empfehlenswert wenn man im übergabsvertrag niederschreibt, das bei verkäufen innerhalb von zb. 15 jahren nach der übernahme ALLE kinder zu gleichen teilen beteiligt werden MÜSSEN.
besser man regelt das ganze zu lebzeiten, davon können alle profitieren.
nun zu den förderungen:
ausgleichszahlungen :10.048€
sozialversicherung: 9.200€
gezahlte mwst 2007: 20.250€
also bei mir braucht sich kein arbeiter/angestellter sorgen machen, dass ich sein hart verdientes geld bekomme.
hde tristan

Name: asterix antwortet um 19-01-2008 11:06 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des

Für die Tiroler und alle anderen: Meine SVB-Zahlungen pro Monat.
Frau, Mann, Sohn, an der Einheitswertgrenze ---------------------2200.--€ (zweitausendzweihundert)
mfg asterix
Name: may antwortet um 19-01-2008 16:04 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
zwecks SV: Ich habe ca. 50 ha in Bewirtschaftung - ca 4 ha Wald, die Hälfte gepachtet und 14 Kühe, Rest Acker und meine frau zahlt dafür ca 11500 nur Sozialversicherung
sonst meine Meinung dazu: wenn der Hof verkauft wirt - teilen, sonst gesetzl. Weg einhalten ("Erbhof - Ertragswert)

Name: biolix antwortet um 19-01-2008 16:49 auf diesen Beitrag nach oben
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Hofübergabe - Anrecht auf Pflichtanteil einklagen? (33% des
Hallo !

komisch wo ist der "test" user hin gekommen im Testfeld ?

aber egal was hier diskutiert wird bzw. auch sich wieder gegenseitig "beflegelt", ahbt ihr euch eigentlioch schon mal überlegt wenn es immer nur die "strenge" Erbfolge gibt wo alle Brüder/Schwestern aufs "meiste" verzichten sollen das ein Hof zusammenbleibt das in 2-3 Generationen noch hin führt ? kein großer Bertrieb würde jemals irgend wie wieder geteilt werden bzw. würde alles weider weiter größer und größer bis es nur mehr ein paar wenige gibt.. ist das gut so ?
mIr wurde auch geraten den Hof mit 35 ha eigengrund sofort zu verkaufen, aj wenn ich die zinsen bei guter anlage die letzten 12 jahre rechne, na da hät man sich mit wenig arbeit ganz schön was leisten können... aber was das wieder wenn man seine Lebensgrundlage verkauft... andererseits abbeissen kann man auch nicht.. daher mit maß udn ziel auch beim Erben lieber test, geb dir aber recht