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Landwirt Forum
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Es sind 13181 Diskussionen online
einspruch auf straffverfügung sinnvoll
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Name: hans1 22-11-2007 16:31 |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll bin im sommer einfachhalber mit einem nicht zum verkehr zugelassenen traktor auf einer bundesstrasse von der polizei angehalten worden. heute hab ich die strafe von der bh bekommen, also 12 vergehen mit einem gesamtwert von über 500€ , also mir ist´s genug. abgesehen von dem das es nicht vernünftig war damit auf der strasse zu fahren hat es einen sinn einspruch zu erheben um wenigstens auf milderung zu pledieren. bitte um stellungnahme gruß hans1 |
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Name: vidoursprung_@gmxat antwortet um 22-11-2007 16:45 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Ja, auf jeden Fall. Vor allem wenn du dir bis dato sonst nichts zu schulden kommen hast lassen kann die unbescholtenheit einen Milderungsgrund darstellen. Also es ist auf jeden fall einen versuch wert! |
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Name: ALADIN antwortet um 22-11-2007 16:51 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Ich habe einmal gehört, dass man kurze Strecken mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug fahren darf. Eine Berufung könnte erfolgreich sein. Ich habe vor einigen Jahren für einen nicht zugelassenen Anhänger auf der Autobahn 1500 Schilling bezahlt. |
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Name: Fadinger antwortet um 22-11-2007 16:53 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Hallo! Auf alle Fälle berufen !!! Auf Aufhebung der Strafverfügung bestehen, weil Du gemäß den §§ 1 und 2 KfG mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine die öffentliche Straße nur auf einer ganz kurzen Strecke befahren hast und Du Dich keiner Verwaltungsübertretung nach § 33 KFG strafbar machen wolltest. Du bist im Recht! Bestehe gefälligst darauf! Wennst Details wissen willst, schick mir Deine Mail-Addi über´s Tagebuch .... Gruß F |
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Name: pinzi1 antwortet um 22-11-2007 17:35 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll hallo, ich hab es einmal versucht, mit anwalt. ohne wirds vermutlich schwierig sein..... ergebnis war, dass mir die strafe verringert jedoch nicht ganz aufgehoben wurde. die verringerung hat dann das anwaltshonorar ausgemacht.....fazit ausser spesen nichts gewesen , würde es nicht mehr tun. mfg |
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Name: Icebreaker antwortet um 22-11-2007 18:11 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Hallo, mag sein, dass Fadinger ja grundsätzlich Recht hat, aber 12 Vergehen??? Ich glaub, sooo easy ist das nicht abgetan. Was im Normalfall aber immer möglich ist, nennt sich: Einspruch gegen die Höhe der Strafe. Da kann man dann schriftlich anführen, warum man (in dem Fall 12 mal) auf einer Fahrt (ob legitim oder nicht) gegen die StVO verstossen hat ... ;-)) Hikft's nix, schad's nix. UND: man braucht nicht persönlich zukreuze kriechen ... mfg Ice |
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Name: ALADIN antwortet um 22-11-2007 18:43 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Mein Sohn(19J) hat gegen zwei Polizisten gewonnen. Die Strafreferentin hat hat die Strafe zwar vermindert aber nicht aufgehoben. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat hat er dann gegen zwei Polizisten gewonnen. Die haben nämlich dort den Schwanz eingezogen weil eine Falschaussage für sie disziplinäre folgen haben kann. Wenn du nicht berufst und die Strafe bezahlst kann das später für dich Folgen haben z.B: beim Viehtransport. Wenn du beim Strafreferenten "hineinkriechst" hast du schon verloren. Ein selbstbewusstes Auftreten ist immer wieder förderlich. Auch beim Ama Kontrollor. |
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Name: Josef_Knecht antwortet um 22-11-2007 20:29 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll einen schriftlichen Einspruch („vollen Einspruch“) gegen "Schuld und Strafe" ist kein Rechtsschutz vorhanden? |
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Name: jokl antwortet um 22-11-2007 20:30 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Dein Sohn hat zwar gewonnen in diesem Fall! Aber wenn das im einheimischen Revier der Polizisten war, dann wird er öfters noch aufgehalten werden. Und die finden was, wenn sie wollen! Bei einem landw. Fuhrwerk braucht man in der regel nicht lange suchen, bis man einen Mangel findet! Die Polizisten werden sich schon noch "erkenntlich" zeigen. Meist ist es das Beste, wenn man ihnen einen billigeren Strafzettel "abkauft". dann hat man wieder lange Zeit eine Ruhe vor ihnen. |
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Name: ALADIN antwortet um 23-11-2007 07:11 auf diesen Beitrag |
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Das war vor zwei Jahren und auch kein billiger Srafzettel sondern 360 Euro + 200€ für den Führerscheinentzug + Nachschulung. Er hat seither keine Probleme gehabt. Das waren auch keine einheimischen Polizisten sondern aus der Umgebung. Die wollten den Probeführerscheinbesitzer ordentlich "eintunken" wie man bei uns sagt. Sie haben die Anzeige bzw. die Zeugenbefragung so stümperhaft gemacht, dass dem Richter gar nichts anderes übrig geblieben ist als ihn freizusprechen. |
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Name: 050772 antwortet um 23-11-2007 08:16 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Ich würde an Deiner Stelle zuerst einmal genau prüfen ob Deine Rechtschutzversicherung für die Strafe aufkommen müsste (ab einer gewissen Höhe ist das bei guten Rechtschutzversicherungen dabei), weiters würde ich sofort zu einem Anwalt gehen wenn dies die Rechtschutzversicherung übernimmt und nur mit einem Rechtsanwalt gegen die Behörde vorgehe denn die Sitzen immer am lägeren Ast ( die Beamten haben Stunden oder sogar Tag zeit sich auf Deine Strafe vorzubreiten), auf alle Fälle mußt Dur dir die einzelnen Delikte genau anschaun einige sind bestimmt rechtswiedrig! z.B. Meistens schreibt die BH in der Anzeige über den Zulassungsbesitzer dens aber in Deinem Fall gar nicht gibt usw.... Ab besten wäre es wenn Du die ganze Strafverfügung mit dem original Wortlaut hier ins Internet stellst, dann könnte man sicher einiges finden!! |
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Name: loik antwortet um 23-11-2007 23:29 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll Die Rechtschutzversicherung kommt für keine Strafen auf. Sie bezahlt keine Strafen für Versicherungsnehmer. Die Rechtschutzversicherung tritt nur für unberechtigte Forderungen ein und deckt, die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigengutachten usw. Es wird nur in manchen Fällen eine Prozessablöse angeboten und bezahlt, wenn ein gerichtliches Verfahren aussichtslos erscheint und die Kosten der vorgeschriebenen Strafe weitaus übersteigen würden. LG. |
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Name: harrykaernten antwortet um 23-11-2007 23:54 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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einspruch auf straffverfügung sinnvoll MUss Jonny zustimmen. OBwohl jammern sicher was bringt. Kannst vielleicht auf 200,- runterjammern. Obwohl ich fast sagen muss 500,- ist für das was angestellt hast gar nicht mal soviel, hätte mir mehr vorgestellt. DEshalb bringt drohen mit Anwalt und mit Einspruch nicht viel was würde ich sagen. Probier einfach mal vernünftig mit den Zuständigen zu reden und jammere halt recht viel. Grüße Harald |
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