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ÖPUL NEU - Tierschutzmaßnahme Auslauf und Weide Kärnten: Weideprämie für besonders artgerechte Tierhaltung Die Weidemaßnahme wird im Rahmen des ÖPUL 2007 heuer erstmals in Kärnten angeboten. Voraussetzung, um an dieser Maßnahme gültig teilnehmen zu können, ist die Beantragung der jeweiligen Kategorien im vorangegangenen Herbstantrag. Die nun folgenden Ausführungen zu dieser Maßnahme sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Mögliche Kategorien Weibliche Rinder ab sechs Monaten bis zwei Jahre Weibliche Rinder älter als zwei Jahre (Kalbinnen) Weibliche Rinder älter als zwei Jahre (Kühe) Männliche Rinder älter als sechs Monate (nur Weidehaltung möglich!) Schafe und Ziegen älter als zwölf Monate Die Weide- bzw. Auslaufhaltung ist immer für die gesamte Kategorie einzuhalten. Für diese Maßnahme gilt eine Mindestteilnahme von zwei RGVE förderbaren Tieren/Betrieb. Zusätzlich muss eine ganzjährige Tierhaltung sichergestellt sein und für die Tierhaltung im Winter muss ein Stall vorhanden sein. Weidehaltung Die Weidehaltung muss an 120 Tagen pro Jahr erfolgen, außer bei Betrieben über 1000 m Seehöhe (Hofstelle). Hier sind 100 Weidetage ausreichend. Der Weidezeitraum beginnt am 1. April und endet am 15. November des jeweiligen Antragsjahres. Ein Almauftrieb ist bis zu 80 Tage anrechenbar, wobei die Fläche anteilig mit max. einem ha/RGVE angerechnet wird. Alle beweideten Heimbetriebsflächen müssen in der Flächennutzungsliste mit dem Prämienstatus „FW“ (Einheitliche Betriebsprämie und Futterfläche Weide) gekennzeichnet werden, weil pro ha Weidefläche maximal vier RGVE förderbar sind. Die tatsächlichen Weidezeiten und etwaige Hinderungsgründe sind zu dokumentieren. Dies kann mit einem von der Landwirtschaftskammer bereitgestellten Weideblatt erfolgen, das Sie unten als Download finden. Prämienberechnung erfolgt pro RGVE Bei Rindern werden die beantragten Kategorien der Rinderdatenbank entnommen. Bei Schafen oder Ziegen ist die Anzahl der Tiere im MFA (Mantelantrag Seite 2) einzutragen. Alle Fördervoraussetzungen gelten immer für die gesamte beantragte Kategorie. Auslaufhaltung Die Auslaufhaltung hat das ganze Jahr an mindestens drei Tagen pro Woche zu erfolgen. Wobei Weidetage anrechenbar sind. Die Auslauffläche muss bei einem Ausgang mindestens fünf m2/RGVE betragen. Bei zwei Ausgängen sind drei m2/RGVE ausreichend. Es dürfen maximal 50 % der Auslauffläche überdacht sein. Der Auslauf muss befestigt sein, wobei eine Schotterung nicht als befestigt gilt. Zusätzlich ist ein entsprechender Abfluss notwendig. Hinderungsgründe müssen dokumentiert sein wie z. B. Krankheit, Abkalbungen, Tierschau, Witterungsextreme usw. Für die Berechnung der Prämie werden die Daten bei den Rindern der Rinderdatenbank entnommen. Bei Schafen oder Ziegen werden die Daten von der Tierliste herangezogen. Alle Fördervoraussetzungen gelten immer für die gesamte beantragte Kategorie. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Außenstelle bzw. im EU-Referat. Achtung diese Daten sind von LK-Kärnten vom April 2007 ich weiß nicht ob sie noch aktuell Bzw. auch für Tirol und Vorarlb. gelten, aber grundsätzlich hat sich glaube ich nichts geändert. mfg GK
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