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Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.

  Antworten: 9

Name: ademis 19-10-2007 21:15 nach oben

Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Wie wahrscheinlich einige von euch auch möchte ich dem Hofstreß des öfteren entfliehen und würde mir gerne eine Holzhütte 5x4m(Betonbodenplatte) bauen.Der Hacken ist jedoch,ich würde die Hütte gerne im Freiland auf einer Anhöhe bauen.
(Bei diesem Grundstück 1ha LW Nutzfläche und angrenzend 11ha Wald im Eigentum.
.Bei der Gemeinde brauch ich gar nicht mal fragen da geht nix.Meine Überlegung wäre über die Agrarbezirksbehörde als Unterstand bei Schlechtwetter oder als Viehunterstand zu deklarieren.(Hofentfernung 500m)
.Hat jemand damit Erfahrung gemacht und könnte mir Tipps geben.Wie ich vorgehen sollte!
Lg a obasteiera
Name: harrykaernten antwortet um 19-10-2007 21:32 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo!

Würde es eher mit einem 4 Punkt-Fundament probieren. Platte wirst nie durchbekommen. Auf den 4 Außenpunkten je einen Sockel von 50x50cm cm oder so würde ja reichen.

Grüße Harald
Name: Veltliner antwortet um 19-10-2007 21:35 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo

Leider weiß ich nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber da gibt es überall ein zuständiges Gebietsbauamt, das für dich zuständig ist.
Dort könntest du ja einmal vorsichtig nachfragen, was für deinen Fall am Besten wäre.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wenns im Grünland ist, das sich soetwas zieht. Es ist aber möglich, kommt dann drauf an wies du das Gebäude nennst, ob es für deinen Betrieb notwendig ist, wofür dus brauchst, vielleicht brauchst sogar ein Betriebskonzept, usw.

mfg
Veltliner
Name: harrykaernten antwortet um 19-10-2007 21:41 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo!

Mir ist nochwas eingefallen. Ich wollte mal eine Bienenhütte in der Wiese bauen. Die Gemeinde konnte nichts ausrichten. Entscheidend ist da die Aussage der Agrarbehörde. Man muß es so bringen daß man diesen Zuverdienst braucht.
Habe damals die Genehmigung bekommen. Stellst halt ein paar Bienenstöcke hin, wird doch kein Problem sein.

Name: browser antwortet um 19-10-2007 21:42 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
für einen stall bzw für eine hirtenwohnung bekommst immer eine erlaubnis
zubauen

am besten zu einen guten planer gehen der erledigt alles
Name: Hirterbub antwortet um 19-10-2007 22:40 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
bei uns ist des so, dass du keine genehmigung brauchst wann de hütte nicht größer als 4 mal 4 meter ist!
Name: biolix antwortet um 19-10-2007 23:08 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Hallo !

soviel ich weiß hast du nur chance mit "Rädern" das ganze zu machen, d.h. das es wenigstens "transportabel" aussieht, mit Fundament soviel ich weiß z.b. in MÖ keine Chance....

lg biolix
Name: raga antwortet um 20-10-2007 09:47 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
überlege dir vielleicht mal einen "Bauwagen" umzubauen .. den hast fix auf Rädern und wennst ihn schön renovierst ...
Name: petermoser antwortet um 20-10-2007 13:34 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Und genau wegen so leute wie euch gibt es ein gesez das nicht jeder überal seine hütel hin stelt in die land schaft.
Name: Christoph38 antwortet um 20-10-2007 14:47 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Eine Holzütte im Freiland bauen ohne Gesetzübertretung.
Wenn du keine Gesetzesübertretung begehen willst, solltest du dich erkundigen, welche konkreten Gesetze dafür gelten.
In Österreich ist das ein Frage der Raumordnung, somit bundesländerweise verschieden.

Regelmässig ist es so, dass die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude zwar zulässig ist, aber eine andere Nutzung dann nicht erlaubt ist bzw. erst recht bewilligungspflichtig wäre.
Und selbst wenn die Errichtung raumordnungsmässig zulässig ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht eine Baubewilligung braucht.
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