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Landwirt Forum
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Es sind 13202 Diskussionen online
Investitionsförderung Antragstellung
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Name: Chrissi 26-09-2007 21:30 |
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Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Hallo, ich hab da ein Problem mit der Investitionsförderung. Auf einigen Seiten hab ich gelesen das der Antrag vor Rechnungslegung ausreicht. Nun habe ich nach Baubeginn den Antrag gestellt. Rechnungsdatum ist natürlich nach dem Antragsdatum, das Leistungserstellungsdatum aber nicht. Nun sagt man mir in NÖ das ich damit nix mehr bekomme. Hat damit schon jemand Erfahrung und die Sache doch noch anders lösen können? Auf der Investförderungseite für OÖ auf der LK Homepage würd ich herauslesen, dass das Rechnungsdatum reicht, auf der selben Hompage auf der NÖ Investförderungseite steht Antrag unbedingt vor Baubeginn. Gibt es da länderunterspezifische Regelungen obwohl das eigentlich vom Bund geregelt wird? (z.b.: in NÖ Arbeitsleistungen anerkannt, in OÖ nicht) Danke im Voraus! |
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Name: petermoser antwortet um 26-09-2007 22:39 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Normal ist das rechd streng weil da jezt das eu geld dabei ist Ich frag mich aber was das leistung datum auf der rechnung zun suchen hat so flexi mus die tirma sein wensd mich verstesd |
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Name: donald antwortet um 27-09-2007 07:12 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Soweit ich weiß, ist jeder Antrag, von der Baubewilligung angefangen über jegliche Förderungen V O R Baubeginn zu stellen. Auch bei Umbauten, bevor man den ersten Nagel rauszieht sollte man sich nochmal zum Schreibtisch setzen, um sich Ärger und Geld zu sparen. Habe selbst auch schon mal draufgezahlt, im nachhinein verstehen sie keinen Spaß, und mit Augen zudrücken ist dann auch nix mehr. Geld ist futsch. Leistungsdatum auf Rechnung, ist eigentlich egal, da kann drauf stehen was will, wenn die Förderstelle nicht vorher informiert ist, und das Objekt, die zukünftige Baustelle nicht vorher besichtigt hat, gibts nix mehr. Donald |
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Name: hp1 antwortet um 27-09-2007 07:33 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Hallo Chrissi die Antragstellung muss vor dem ersten Handgriff erfolgen; für alle Rechnungen die du vor der Antragstellung bezahlt hast, kannst du nichts mehr beantragen. Ich rate dir, bei den Firmen anzufragen ob sie dir die Rechnungen auf ein späteres Datum ausstellen können; sprich nach Anstragstellung. |
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Name: franzooe antwortet um 27-09-2007 07:57 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung In OÖ ist das ganz klar geregelt, Antragstellung mind. 1 Tag vor der Baubewilligung oder der Bauanzeige. Alle Rechnungen die nach diesem Datum datiert sind, werden akzeptiert. Im nachhinein lässt sich da eigentlich gar nichts machen. Franz |
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Name: ALADIN antwortet um 27-09-2007 07:58 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Was hat diese strenge Auslegung für einen logischen Sinn? Oder ist das reine Beamtenschikane? |
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Name: Hons antwortet um 27-09-2007 08:04 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Guten Morgen! Der Leistungszeitraum muß laut Gesetzgeber angeführt sein! Kontrolliert einmal Eure Eingangsrechnungen. Entweder es steht der Tage der Lieferung oder wen eine Rechnung über einen bestimmte Zeit ausgestellt wird steht Leistungszeitraum drauf! Sollte eigentlich auf jeder Rechnung stehen auch die was Ihr Ausstellt! Lg Hons |
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Name: kraftwerk81 antwortet um 27-09-2007 09:55 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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Investitionsförderung Antragstellung Aufpassen falls ihr selber Bauholz schneiden lasst. Auch da sollte entweder vorher der Antrag gestellt werden oder die Rechnung nach Antragstellung erfolgen! |
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