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Es sind 12450 Diskussionen online
Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL
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Name: MaSi 11-08-2007 08:51 |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Ich habe vor kurzem gelesen, daß die "OH" nur beantragt werden kann, wenn der erste!!!! Schnitt gemäht wird. Was ist denn nun mit den Flächen, die wie bisher geweidet - gemäht - geweidet werden??? Ist die Mahd im zweiten Aufwuchs vielleicht nicht so aufwendig? Sollte dies so kommen - ein grandioser (R)Einfall der "Praktiker" unter den dafür verantwortlichen Politikern. Ich freue mich schon auf das Zuwachsen der Kulturlandschaft im Berggebiet. Was ist Eure Meinung? MaSi |
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Name: walterst antwortet um 11-08-2007 15:13 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Martin, Du hast besten Zugang zu hohen Vertretern in Kammer und BB. Was hast Du dort für Auskunft bekommen, warum man diesem Kopfstoss für unsere Region zugestimmt hat? Es ist ein Anschlag auf die Weide- und Almbetriebe, die der Minister dann schnell wieder mal braucht, um mit Nadelstreif und Designerschuh mit dem Helikopter kamerawirksam einzufliegen. Nicht nur die Weideprämie von den eigenen Leuten abgewürgt, sondern den Weidebetrieben noch eine richtige Ohrfeige verpasst! Der Wilf...O. hat mir gestern gesagt, er wartet jetzt auf die Kugelsichere Weste, bevor es zu den Bauern hinaus geht. Walter |
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Name: Rescha1 antwortet um 12-08-2007 09:42 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Ist es nun definitiv so. daß bei allen Steilflächen zuerst gemäht und dann erst beweidet werden darf, oder betrifft diese Regelung nur die 5 % Biodiversitätsflächen? Sollte diese Bestimmung wirklich für alle Steilflächen zutreffen, ist dies wohl der größte Witz, den es je gegeben hat. Dann wär's wohl wieder an der Zeit, daß die Bauern mit Dreschflegeln etc. ausrücken. |
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Name: walterst antwortet um 12-08-2007 09:44 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Definitiv: Weideverbot vor dem ersten Schnitt für die beantragten Steilflächen! 5% Regelung ist extra Walter |
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Name: jge antwortet um 12-08-2007 12:36 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL kann man da noch aussteigen? oder ist die krot schon gfressen |
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Name: helmar antwortet um 12-08-2007 15:03 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Schaut nicht so aus.....auch wenn am MFA "vorbehaltlich Genehmigung" stand. Wenn aber ein sanktionloser Ausstieg möglich ist bin ich mit 3 von 4 Feldstücken draußen! Einerseits soll die Weidewirtschaft gefördert werden, andererseits wirft man uns Prügel vor die Füße! Wärs nicht für viele notwendig, auch beim ÖPUL mitzumachen, nicht zuletzt um die steigenden Beiträge zur SVB zu bezahlen, wärs wohl am besten dieses scheinheilige Theater zu verlassen.......aber so wirds ja wohl geplant sein, keine Anträge, kein Geld auszahlen müssen........s gibt ja eh die "neue Investitionsförderung"........ähm, Abhängigkeitsmachungsprämie! Mfg, helmar |
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Name: kokosbussi antwortet um 12-08-2007 15:23 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL @jge: klar kannst du aussteigen, wenn du ein Neueinsteiger bist und dein ÖPUL 2000 abgeschlossen hast ist das kein Problem - im ersten Jahr der Verpflichtung gibt ja keine "Flächenverfolgung" - da die Fläche erstmals im ÖPUL 2007 beantragt wird. Kannst ganz abmelden oder auch die Fläche verringern - Korrektur über BBK. Bekommst halt dann entsprechend weniger Ausgleichszahlung. In den Folgejahren oder bei Umsteigern schaut das lt. Entwurf anders aus. Da zählen die Toleranzen: 10% der Maßnahmenfläche, mind. 0,5 ha max. 5 ha - werden diese überschritten zahlst für die gesamte Verlustfläche bis zum Einstiegsjahr zurück... Abmelden und vermindern kannst das ganze Jahr über, bevor ein Bescheid/Mitteilung versandt wurde und bevor ein Vorortkontrolle angekündigt wurde... lg kokosbussi :-) |
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Name: Flanton antwortet um 12-08-2007 19:34 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Hallo: EU wollte erst Steilflächenmahd ab Stufe M2 haben, mit den Auflagen wie bisher! Österreich wollte die Stufe M1 erhalten, weil viel Fläche im Alpenvorland drinnen ist und musste daher allen Forderungen, auch wenn noch so sinnlos zustimmen um mit aller Gewalt diese Stufe zu erhalten. Mir wäre der Wegfall der Stufe 1 lieber, wenn für 2 und 3 mehr bezahlt würde. Verhandlungen waren so: Stimmt ihr dem zu, wenn nicht gibt es die ganze Maßnahme nicht - fertig aus! |
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Name: helmar antwortet um 12-08-2007 20:01 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Jetzt bleibt nichts anderes übrig, als so gut wie möglich sein Grünland zu "planen", hoffen dass das Wetter bis 2013 nicht zuviele Kapriolen macht, und im fall des Falles auf einige Euro zu verzichten.... Mfg, helmar |
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Name: kokosbussi antwortet um 19-09-2007 19:54 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Hallo Kollegen, falls ihr es nicht mitbekommen habt, die Österreichische Programm für ländliche Entwicklung LE07-13 wurde heute von der EU (ELER Ausschuss) genehmigt und kann somit umgesetzt werden. Für Steilflächenmahd braucht man jetzt nur bei den 5 % Biodiversitätsflächen (nur zweimal Mähen, erster Schnitt bei M1 nicht vor 15.06., M2+M3 nicht vor 30.06.) die Mähverpflichtung vor dem ersten Beweiden einhalten - sollte glaub ich, für alle Teilnehmer annehmbar sein... Blühstreifen bei UBAG gibt's leider... näheres findet ihr lesefrisch auf der Lebensministerium-Homepage: title="Ländliche Entwicklung" LG kokosbussi :-) |
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Name: biolix antwortet um 19-09-2007 20:07 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL na schau, das mit den 5% war absehbar und ist annehmbar glaub ich... also wenn genug druck kommt geht ja doch was... lg biolix |
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Name: weichs15 antwortet um 19-09-2007 20:39 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Sehr geehrter Kokusbussi Soweit ich das ganze verstanden habe, gelten 5% Biodiversidätsfläche am Grünland, egal wo sie sich befinden sobald man bei UBAG mitmacht (das ist bereits seit dem Frühjahr bekannt). Für Steilflächen gilt: 1. Keine Beweidung vor der ersten Mahd ( auf der gesamten Steilfläche) 2. Bei M1 müssen (nur) 5% erst nach dem 15.06. des jeweiligen Jahres gerntet werden. 3. Bei M2 müssen (nur) 5% erst nach dem 30.06. des jeweiligen Jahres gerntet werden. Was noch wichtig ist, Verpflichtungszeitraum bis 2013 andere Sachen können nach 5 Jahren Laufzeit beendet werden. (als bereits 2011) Mfg Karl |
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Name: kokosbussi antwortet um 19-09-2007 20:52 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Hallo Karl, und für alle die nicht den Schmöker von 541 Seiten durchackern wollen, hier der Auszug der endgültigen Förderungsvoraussetzungen: (1) Mindestteilnahmefläche 0,30 ha im ersten Jahr der Verpflichtung. (2) Bewirtschaftung der Fläche durch mindestens 1 Mahd pro Jahr und Verbringung des Mähgutes. (3) Verpflichtungsdauer 7 Jahre beziehungsweise jedenfalls bis 2013 (4) Aufforstungsverbot (5) Verzicht auf Grünlandumbruch einschließlich Gründlanderneuerung durch Umbruch auf den teilnehmenden Flächen (6) maximal 2,0 GVE/ha LN (7) Nutzungshäufigkeit und Nutzungsintensität auf zumindest 5 % der Maßnahmenfläche dürfen maximal 2 Nutzungen erfolgen und auf diesen Flächen ist eine Beweidung vor der ersten Mahd unzulässig. Die 5-%-Berechnungen beziehen sich jeweils auf die einzelnen Stufen, wobei die Stufe 2 und 3 zusammengefasst werden können. Für diese Flächen gelten zusätzlich folgende Auflagen für den frühesten Mähtermin: Hangneigung ≥ 25 % bis < 35 %: 15. Juni Hangneigung ≥ 35 % bis < 50 %: 30. Juni Hangneigung ≥ 50 %: 30. Juni Höhe der Förderung Fläche Details EUR/ha Hangneigung ≥ 25 % bis < 35 % 105 Hangneigung ≥ 35 Grünlandfläche % bis < 50 % 230 Hangneigung ≥ 50 % 370 LG kokosbussi :-) |
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Name: Rescha1 antwortet um 20-09-2007 18:58 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Gott sei Dank ist das Weideverbot vor der ersten Mahd nur auf den 5 % Biodiversitätsflächen einzuhalten, so ist diese Maßnahme wenigstens einigermaßen annehmbar. Gut, dass einiger Druck erzeugt wurde, scheinbar hat's geholfen. |
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Name: weichs15 antwortet um 20-09-2007 19:13 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Sehr geehrter Kokosbussi Ist tatsächlich nur auf 5% der jeweiligen Steilflächenstufe die Beweidung vor der ersten Mahd nicht erlaubt oder auf den gesamten Steilflächen? Bitte um Antwort, Danke Mfg Karl |
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Name: petermoser antwortet um 20-09-2007 22:06 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL An biolix das wird hald der druck von die grünen gewesen sein gel du schein heiliga |
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Name: kokosbussi antwortet um 20-09-2007 23:14 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL @weichs15 ja Karl, genau so steht es in der engültigen Version und so sehe ich das: 5 % deiner M1 beantragten Fläche und 5 % von deinen M2+M3 Fläche (die zwei kannst zusammenzählen) darfst nicht beweiden vor dem ersten Schnitt. Also wenn du's ganz genau nimmst darfst 90% deiner Steilfläche wieder vor dem ersten Schnitt beweiden und da wird kaum einer ein Problem haben... Genaueres erfährst du dann bei den Infos bzw. Aussendungen der BBK's bzw. AMA LG kokosbussi :-) |
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Name: Christoph38 antwortet um 21-09-2007 08:28 auf diesen Beitrag |
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Mahd von Steilflächen im neuen ÖPUL Auf der Seite 323 im Programm 2007-2013 sind die Förderungsvoraussetzungen angeführt. Eine Entschärfung hat sich insofern ergeben, als das Weideverbot sich jetzt auf die 5% Biodiversitätsfläche bezieht. Die Angabe von kokosbussi, dass man jetzt auf 90% der Steilfläche beweiden dürfe, halte ich für einen Irrtum. Ich denke dass folgendes richtig ist: Wenn ich 1ha M2 habe und 2 ha M3, ergibt sich 5% von 1= 500m2 und 5% von 2ha = 1000 m2, also in Summe 1.500 m2 und nicht 5% + 5% = 10% von 3 ha = 3.000m2. Die Zusammenfassung von M2 und M3 ergibt die Möglichkeit die 1.500 m2 nur von der M2 Fläche zu nehmen oder nur von M3, während bei M1 genau von dieser Fläche 5% zu nehmen sind. Wenn wer die Dinge anders interpretiert, wäre ich für die Mitteilung dankbar. |
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