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Es sind 13214 Diskussionen online

Rundumleuchte

  Antworten: 18

Name: kgarger 21-07-2007 22:05 nach oben
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Rundumleuchte
hallo Kollegen, hätte folgende Frage und zwar der Einsatz von Rundleuchten am Traktor? Gibt es gesetzliche Vorschriften wann man diese einschalten muß ( Überbreiter Transport usw.), oder ist eine Rundumlechte am Traktor
nicht notwendig? Bitte um eure Erfahrungen.
Name: Chrissi antwortet um 22-07-2007 01:34 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
In der Landwirtschaft (nicht Kommunaldienst...) die groben Anhaltspunkte:

Keine Rundumkennleuchte unter 3 m Breite.
Bei über 3 Meter mit Genehmigung möglich.

Das fällt mir spontan ein, ohne Gewähr. Aber so in die Richtung gehts und ist auch richtig so!

MfG

Name: johny6620 antwortet um 22-07-2007 13:43 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
ich glaube nicht, dass man eine genehmigung braucht!

wir haben auf 4 von 5 traktoren eine rundumleuchte oben!
Name: wall antwortet um 22-07-2007 14:21 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Im Mai ist mit dem fortschrittlichen Lantwirt die zusätzliche ausgabe "schneller-schwerer-breiter" im Straßenverkehr mit gekommen! Da steht alles ausführlich drinnen! Ansonsten frag beim öamtc die wissen das bestimmt! mfg
Name: browser antwortet um 22-07-2007 14:23 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
das mit der leuchte ist alles nur wichtigmacherei !!!!


Name: wall antwortet um 22-07-2007 14:32 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Bei deinen mini Geräten vieleicht! Wenn du nix gescheites weist verhalte dich Ruhig Mr browser
mfg
Name: browser antwortet um 22-07-2007 15:11 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
was hatt die rundumleuchte mit ps zutun ???
Name: johny6620 antwortet um 22-07-2007 15:11 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
gibt doch nix schöners, als mitten in der nacht mit dem schön grellem licht duch die ortschaften fahren!
nach dir gehen dann sämtliche lichter an!

das erste rundumlicht haben wir von unserem nachbarn bakommen, auf unserm 6620, weil er gesagt hat:
zu diesem geilen sound gehört eine anständige beleuchtung!

ich werd mir jetz ein zeweites rauf machen!
Name: martl20 antwortet um 22-07-2007 20:45 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Hallo

Eine Rundleuchte darf man erst aufdrehen, wenn man ein 2,6m anbaugerät mitführt!
Name: johny6620 antwortet um 22-07-2007 20:58 auf diesen Beitrag nach oben

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Rundumleuchte
kein mensch misst das nach!
Name: Almoehe antwortet um 22-07-2007 21:02 auf diesen Beitrag nach oben
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Rundumleuchte
... für die wo´s nur zum Angeben brauchen - würde ich die intregrierte Hut- Rundumleuchte als Kopfbedeckung empfehlen.

1. man kann sie überall mitnehmen (Traktorbeifahrersitz, Boobycar, Wickelauflage etc.)

2. man fällt sicher auf - auch bei Mädchen die sonst wegschauen...

3. man bleibt im Gespräch ... zumindestens wenn man(n) im Dorf wohnt.

4. man wird sicher mal von der Polizei kontrolliert (Alkohol usw.)


Gesetzeslage ist: §§17, 20, 99/6 KFG, §15a KDV

Drehlichter sind im Rahmen der Land u. Forstwirtschaft nicht erlaubt.

Ausnahme für Routengenehmingen bei überbreiten Gerätetransport - wird aber von der Behörde vorgeschrieben und genehmigt.

Anders schaut die Sache bei MRS-Tätigkeiten aus - diese sind aber gewerblich.
Name: trekkerman antwortet um 22-07-2007 21:09 auf diesen Beitrag nach oben

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Rundumleuchte
Das sagt das Gesetz:
§ 38 Absätze 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung , sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat zu warnen.
Noch Fragen?
Name: Steyr9000 antwortet um 23-07-2007 13:23 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
Wen ich ein 3m gerät dran habe schalte ich es wein. Weil wir auch schmölere Straßen haben und die Irgenwo andersch hin schauen aus auf die straße wen man sicht nicht bemerkbar macht.
Name: iderfdes antwortet um 23-07-2007 16:02 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Rundumleuchte
Hallo,

ich hatte auch eine Rundumleuchte am Auto. Allerdings war die blau. Das war einerseits sehr lustig, andererseits hat mich das damals schon (1993) über 300 ATS gekostet. Kann ich also nicht empfehlen.

sg
Name: Player antwortet um 23-07-2007 19:10 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Hallo,
Steyer 9000 hat recht. an einen gscheiden schlepper gehört eine rundumleuchte. sieht natürlich auch gut aus.

PS: so viel wie ich weiß, braucht man eine genehmigung!
Name: johny6620 antwortet um 23-07-2007 21:37 auf diesen Beitrag nach oben

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Rundumleuchte
also ich wenn man sie gleich dazukauft wirt sie im schein eingetragen!
aber die andern zwei schlepper haben wir gebraucht gekauft, da hammas hoid naufgmacht!

Name: Nitram antwortet um 24-07-2007 07:31 auf diesen Beitrag nach oben

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Rundumleuchte
Guten Morgen!

Es ist ganz schön lustig zu lesen, wie wichtig für so manchen unwichtige Dinge, wie solche Drehleuchten, sind. ;-)

Es gibt in Österreich nun mal eine gesetzliche Regelung über den Betrieb von gelben Rundumleuchten. Dieser Gesetzestext wurde ja schon in einem obigen Beitrag gepostet. Meiner Meinung nach ist dort eindeutig nachzulesen ob und wann ich solche Leuchten einsetzen darf.

Auf meine beiden Traktoren kommen solche Lichter nicht, weil mir andere Ausstattungen weitaus wichtiger sind. Meine Schlepper sind auch "oben ohne" cool genug. :-)

Liebe Grüße Martin


Name: alterBauer antwortet um 24-07-2007 11:44 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Hier wird wieder deutlich wie "Geil" alle auf diese Drehleuchten sind!

Man sieht sogar 18er Steyr mit Drehlicht!

Manche fahren immer mit dieser Beleuchtung, (auch am Feld) und dann wundert man sich wenn keiner mehr acht gibt wenn ein Drescher auf der Straße unterwegs ist!?

--> Statt dem Drehlicht mal das Hirn einschalten! <--

Fahre ich zB: mit einem etwas über 2,55 m breitem Anhänger auf einer schön breiten Bundesstraße unterwegs bin ist es meiner Meinung Überflüssig (obwohl eventuell schon vorgeschrieben)
aber wenn ich zB auf einer kurvigen Gemeindestraße wo links und rechts Mais steht fahre ist es vielleicht kein Nachteil?

- Ausserdem finde ich es wäre wirkungsvoller eine gute Beleuchtung auf die angehängten Maschinen zu geben!
Meist liegt da viel im argen!


Name: Chrissi antwortet um 24-07-2007 14:30 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Rundumleuchte
Ganz wie alterBauern sagt: Alle fahren sie mit Rundumkennleuchten haben aber oft noch nicht mal eine anständige Beleuchtung am Fahrzeug.

Ich persönlich finds schon vertretbar wenn z.b. die Straße schmal und das Gerät z.b. 2,80 breit ist und man dann eine Drehleuchte verwendet (auch wenns evtl. nicht rechtens ist).
Aber wenn ich mir das bei uns in der Gegend anschau wo oft Leute mit Traktoren und Geräten die lange nicht an die 2,50 breit sind rumfahren und dabei immer die gelbe Leuchte an haben, dann frag ich mich echt obs noch ganz läuft.
Da würden höhere Geldbußen ganz gut tun.

MfG
Chrissi
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