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NÖ - Gebrauchsabgabe für Wasserleitungen Hallo, unsere Gemeinde erhebt momentan die privaten Wasserversorgungsleitungen und will nach einem neuen Gesetz für jeden Meter auf öffentlichen Grund, d.h. auch bei Querungen abkassieren. Angeblich auf Grund der Änderung 2005 des Gebrauchsabgabegesetzes 1973, (LGBl.3700-4) Unsere Wasserversorgung umfasst elf Häuser und sie wurde 1972 in Eigenregie und auf Privatgrund errichtet. Die Kosten wurden zu gleichen Teilen an die Nutzer verrechnet. Hatten bisher zwei Reparaturen an der Quelle, auch da zahlten wir gemeinsam. - es gab nie eine Landesförderung. Es gibt weder eine Gemeinschaft noch eine Genossenschaft. Es geht zwar um nur 25,74 je angefangenen 100 Meter und Jahr, aber mir geht es eher ums Prinzip, heuer sind es 25 nächstes Jahr vielleicht 50 usw... Bisher zahlt jeder Nutzer nur einen Anerkennungspacht an den Grundeigentümer der Quelle, dieser wird immer für sechs Jahre abgebucht. Nun meine Fragen: 1. welche Erfahrungen habt ihr mit der Gebrauchabgabe gemacht (lt. Auskunft unseres Bürgermeister muss jede Gemeinde diese vorschreiben, wenn sie noch Bedarfzuweisungen vom Land haben will) 2. bei öffentlicher Wasserversorgung ist diese ebenfalls zu erheben und schlägt somit auf den Wasserpreis durch - wie schaut es aus, wenn ich zusätzlich eine zweite Versorgung z.B. für die Tiere habe - ist da die Abgabe ebenfalls fällig. 3. Normalerweise ist eine Verjährung innerhalb von 30 Jahren, die Wasserleitung wurde vor 25 Jahren in Betrieb genommen 4. Kann ich nachträglich ein Gesetz beschließen und vollziehen: 1972 Bau -1973 Gesetz Bitte um eure Erfahrungen bzw. Vorschläge Danke, kokosbussi
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