 Tagebuch
E-Mail an User
|
TGD-Tierschutz
Hallo Kollegen, was sagt ihr zu diesen Fall? In der Nacht von 26.12.2006 auf 27.12.2006 bekam eine Kuh ein Kalb, der Geburtsverlauf war eigentlich ganz normal. Während ich das Kalb versorgte, kam bei der Kuh der Tragsack herraus. Die Vertretung von meinen Betreuungstierarzt war nicht zu erreichen, so probierte ich es bei einen anderen Tierarzt bei mir in der Nähe. Dieser Tierarzt gab mir am Telefon fogende Anwort: Da er bzw. sein Burder bei mir nicht der Betreuungstierarzt ist, kommt er nicht. Trotz mehrmaligen hinweisen das ich sonst keinen Tierarzt erreichen konnte, sagte er ab. Als ich kurz vor 6 Uhr meinen Tierarzt erreichte war es für die Kuh zuspät. Nach langen Quallen für die Kuh mußte sie Notgeschlachtet werden. Was nützt hier ein Tierschutzgesetz bzw. der Tiergesundheitsdienst? Ein Bauer muß sich um seine Tiere Kümmern, tut er das nicht, dohrt ihm eine Strafe! Aber was geschiedt in diesen Fall? Ich habe mich an den NÖ-TGD, an das Gesundheitsministerium, an das Landwirtschaftsministerium, an die Tierärztekammer, an den Bauernbund, an die Landeslandwirtsschaftskammer und an Landesrat Josef Plank gewandt. Ich kann es euch sagen, nichts!!!! Hier die Antworten die ich bekamm lauteten: Da sind wir nicht zuständig. Das ist zwar traurig, aber da können wir nichts machen. Wir werden den Fall Prüfen, aber da wird nichts herauskommen. Was meint ihr, wo kann ich Hilfe bekommen? Ich möchte das nicht einfach so hinnehmen. mfg F.J. Dorninger
|