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Landwirt Forum
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Es sind 13843 Diskussionen online
landwirtschaft pachten
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Name: didi30 01-11-2006 14:10 |
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 Tagebuch
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landwirtschaft pachten hallo, kann mir jemand sagen auf was man achten muß wenn man eine landwirtschaft pachten will ? |
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Name: manas antwortet um 01-11-2006 15:42 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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landwirtschaft pachten Hallo didi! Meiner Meinung nach ist ein schriftlicher Pachtvertrag welcher dir eine 6 monatige Kündigungszeit einräumt sehr wichtig. Dann mußt du drauf achten, dass dir die Zahlungsansprüche mitverpachtet werden. Dann natürlich auf die Bodenbonität achten, je besser um so höher kann der Pachtpreis sein und darauf achten falls du mitten in ein laufendes ÖPUL einsteigst für welche Maßnahmen sich dein Vorgänger entschieden hat, denn die mußt du mindestens gleichwertig weitermachen. Ach ja noch was, wenn schlagbare Bäume auf der Pachtfläche sind, auch im Pachtvertrag anmerken ob geschlägert werden darf. Gruß fred |
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Name: kst antwortet um 01-11-2006 15:52 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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landwirtschaft pachten der Nachpächter muß nicht mindestens gleichwertige Öpul Maßnahmen setzen. Nur der Vorpächter muß die erhaltenen Gelder für die nicht weitergeführten Maßnahmen zurückzahlen. Nur didi, ich versteh nicht, warum gehst nicht auf die Kammer die haben Erfahrung und vorgedruckte Formulare. Im übrigen,wir haben seit fast 30 Jahren gepachtet ohne schriftlichen Vertrag.......... mfg. kst |
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Name: manas antwortet um 01-11-2006 15:59 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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landwirtschaft pachten Hallo KST! Glaubst du nicht, dass es unter Landwirten eine gewisse Vertrauensbasis geben soll, dir würde es auch nicht gefallen wenn du wegen eines Fehlers des Nachpächters die ÖPUL Prämien zurückzahln mußt oder? fred |
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Name: kst antwortet um 03-11-2006 20:19 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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landwirtschaft pachten hallo manas! Das ich auf Vertrauen setze, zwischen Bauern siehst du vielleicht daran dass wir gepachtet haben ohne Vertrag! Nur glaube ich, wenn man hier eine Auskunft gibt, dann sollte sie richtig sein. Und hier ist es Tatsache, dass der Nachpächter sich NICHT mit den Verpflichtungen nach dem Vorpächter richten MUSS. Würde ich Nachpächter sein würde ich versuchen so weiterzuwirtschaften, dass dem Vorpächter kein finanzieller Schaden entsteht. Aber das war ja nicht die Frage. mfg. kst. |
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