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Landwirt Forum
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Es sind 13843 Diskussionen online
gelbes Drehlicht
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Name: Interessierter 12-10-2006 07:55 |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht Ich hab eine Frage: Ist es erlaubt bei Strassenfahrt mit landwirtschaftlichen Maschinen ein gelbes Drehlicht zu verwenden ? Die Maschinen werden ja immer größer und breiter da kann es eigentlich ganz sinnvoll sein. Danke Benjamin |
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Name: xand antwortet um 12-10-2006 09:22 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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gelbes Drehlicht Hallo, fahren mit eingeschaltetem Drehlicht ist nicht erlaubt. Kann sogar zu einer Anzeige führen, da es sich bei den in der Landwirtschaft verwendeten Maschinen nicht um Überbreite/länge oder zu hohem Gewicht handelt. Alle für die Landwirtschaft zugelassen Maschinen und Geräte werden vor Zulassung einer verkehrstechnischen und -tauglichen Prüfung unterzogen. Ob diese Entscheidung der Behörde nun sinnvoll erscheint sei dahin gestellt. Fakt ist, dass ich selbst damit konfrontiert wurde, als ich mit einer am Markt gängigen Rundballenpresse unterwegs war und dabei, da es schon Nacht war auch das Drehlicht eingeschaltet habe, eine Strafe in der Höhe von 35,-€ bekam. Dachte nur zwecks Sicherheit meiner und der der anderen Verkehrsteilnehmer. Leider wird dies aber anders gehandhabt. |
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Name: bunti antwortet um 12-10-2006 10:06 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht habe einen Häcksler und fahre auch mit gelben drehlich und habe noch keine anzeige bekommen, vielleicht weil der häcksler überbreite hat 3,3m auch beim mähdrescher fahren wir mit drehlicht und begleitfahrzeug mit drehlicht |
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Name: Interessierter antwortet um 12-10-2006 11:56 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht Bei einem Häcksler oder Mähdrescher kann es sogar von der Behörde vorgeschreiben werden, Drehlicht zu verwenden. Dann muß man es natürlich verwenden. Die Frage ist, ob zB bei einem Anbaugerät oder Anhängegerät das Drehlicht verwendet werden darf, man sieht es jedenfalls immer öfter .... Die Frage ja oder nein wird sehr unterschiedlich diskutiert. Darum will ich gerne Klarheit reinbringen. mfg Benjamin |
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Name: FraFra antwortet um 12-10-2006 20:22 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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gelbes Drehlicht ich fahre im winterdienst und da ist das drehlicht pflicht! auch ohne pflug muss es immer eingeschalten sein! in der landwirtschaft wir es leide schon zu hauf eingesetzt damit die "drawigen"net aufzuhalten sind :-) bei einigen wird es ja schon eingeschalten wenn der zetter ein bissel übersteht,ich dreh es nicht mal bei einer 3 meter sähmaschine auf es hat teilweise schon seine berechtigung ,aber die grenzen sind schwer abzustecken! |
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Name: joker124 antwortet um 13-10-2006 10:25 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht Das wäre eigentlich ein Eintrag bzw. eine Recherche für die Landwirtredaktion. Oder besser gleich in einer der nächsten Landwirtausgaben zu behandeln! lg Joker |
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Name: MaSi antwortet um 16-10-2006 07:49 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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gelbes Drehlicht Gelbes Drehlicht ist nur für Einsatzfahrzeuge des Straßenerhaltungsdienstes erlaubt. Dazu gehören auch Winterdienstarbeiten für Gemeinden etc. Wenn jemand mit Überbreite/Länge unterwegs ist, braucht man eine Routengenehmigung der BH. Diese kann als Auflage die Verwendung des Drehlichtes verordnen. Als Landwirt hat man ohnehin viele Ausnahmen und man darf z.B. mit einem 3 m Gerät noch ohne Sondergenehmigungen fahren. Übrigens: vor ca. 2 Jahren hat der FL eine Sonderausgabe mit dem Titel "Breiter - Schwerer - Schneller" herausgegeben, die diese Fragen beantworten sollte. Die meisten damaligen Vorschriften gelten auch heute noch. MfG MaSi |
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Name: bobbi antwortet um 16-10-2006 09:34 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht Hallo Guten Morgen! Habe aber gelesen,das man ab 2006 wen man am Traktor ein verkehrsbehindertes Hydraulikgerät mitführt auch ohne Genehmigung mit eingeschalteten Drehlicht fahren darf.LG bobbi |
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Name: Glawoggermaxl antwortet um 13-12-2006 17:54 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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gelbes Drehlicht Hallo Ab beginn 2007 darf man ab einer breite von 2.60 m auch ohne Genemigung mit eingeschalteten Drehlicht fahren. mfg max |
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