 Tagebuch
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Vorsorgemacht- haben Sie schon vorgesorgt? Frau G. hat folgendes Anliegen: Sie möchte selbst eine Vorsorgevollmacht verfassen. Gibt es sowas überhaupt, und welche Punkte müssen angeführt werden? Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmen, dass jemand anderer bei Verlust der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit als Bevollmächtigter für sie entscheiden bzw. sie vertreten kann. Voraussetzung ist, dass die Person bei Erteilung der Vollmacht noch geschäftsfähig war. Haben Sie schon vorgesorgt? |
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